Der Rat der Stadt Lübbecke hat in seiner Sitzung am 16.11.2017 gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) i.V.m. § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994, in der jeweils geltenden Fassung, die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. G 33 „Östlich Hüllstraße“ im Ortsteil Gehlenbeck als Satzung beschlossen.
Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Änderungsbereiches sind aus dem anschließend abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.
Der Änderungsplan mit Begründung kann bei der Stadt Lübbecke, Bereich Stadtplanung, Kreishausstraße 2-4, Zimmer 715, während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.
Hinweise
Der Beschluss der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. G 33 „Östlich Hüllstraße“ als Satzung, Ort und Zeit der Einsichtnahme sowie die aufgrund des Baugesetzbuches und der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen erforderlichen Hinweise werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Änderungsplan in Kraft.
Lübbecke, den 14.12.2017
Der Bürgermeister
Frank Haberbosch
1. Änderung und Erweiterung Bebauungsplan Nr. G 33 Östlich Hüllstraße - Änderungsplan (PDF, 423 KB)
1. Änderung und Erweiterung Bebauungsplan Nr. G 33 Östlich Hüllstraße - Begründung (PDF, 1,4 MB)
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Lübbecke, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden im Amtlichen Kreisblatt - Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke vollzogen. Die Veröffentlichung hier im Internet erfolgt nachrichtlich.