hier: Bekanntmachung über die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Lübbecke hat in seiner Sitzung am 17.03.2005 die erneute öffentliche Auslegung des Planentwurfes aufgrund des geänderten Geltungsbereiches beschlossen. Der geänderte Geltungsbereich umfasst das Gebiet zwischen der Ostseite der Rahdener Straße im Westen, der Nordseite des Jockweges im Süden, der Westseite des Flurstückes 1896 (Ronceva) im Osten und der Nordgrenze der Flurstücke 2117, 244/12, 875, 874 und 1323 der Flur 5 Gemarkung Lübbecke im Norden.
Der Planentwurf liegt in der Zeit vom 30.03. bis einschließlich 13.04.2005 (verkürzte Auslegungszeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB) bei der Stadt Lübbecke, Fachbereich Bauen, Kreishausstr. 2 4, im Flur des 1. OG des Altbaues, während der Dienststunden öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen nur zu dem geänderten Teil schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Die genaue Abgrenzung des Planbereiches ist aus dem im Anschluss an die Bekanntmachung abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wird im Rahmen dieses Bebauungsplanverfahrens durchgeführt.
Lübbecke, den 22.03.2005
Die Bürgermeisterin
In Vertretung
Achim Wippermann
Die vorstehende Bekanntmachung wurde im "Amtlichen Kreisblatt - Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke" bzw. durch Aushang an der Bekanntmachungstafel vollzogen. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt nachrichtlich.
Die vorstehende Bekanntmachung wurde im "Amtlichen Kreisblatt - Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke" bzw. durch Aushang an der Bekanntmachungstafel vollzogen. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt nachrichtlich.
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Lübbecke, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden im Amtlichen Kreisblatt - Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke vollzogen. Die Veröffentlichung hier im Internet erfolgt nachrichtlich.