hier: Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Lübbecke hat in seiner Sitzung am 08.12.2005 den Flächennutzungsplan als Entwurf beschlossen. Der Planentwurf mit dem Erläuterungsbericht liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) in der Zeit vom
05.01. bis einschließlich 08.02.2006
während der Dienststunden bei der Stadt Lübbecke, Fachbereich Bauen, Kreishausstr. 2 - 4, im Flur des 1. OG Altbau, öffentlich aus. Die öffentliche Auslegung wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Während der Auslegungsfrist können zu dem Planentwurf Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wird im Rahmen dieses Planverfahrens nicht durchgeführt.
Lübbecke, den 22.12.2005
Die Bürgermeisterin
Im Auftrag
Karin Schulte
Die vorstehende Bekanntmachung wurde im "Amtlichen Kreisblatt - Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke" bzw. durch Aushang an der Bekanntmachungstafel vollzogen. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt nachrichtlich.
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Lübbecke, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden im Amtlichen Kreisblatt - Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke vollzogen. Die Veröffentlichung hier im Internet erfolgt nachrichtlich.