Der Dienstausweis Nr. 122 der Beschäftigten Sarah Bollmeier, gültig bis 31.12.2011, ausgestellt von der Stadt Lübbecke, ist in Verlust geraten. Er wird hiermit für ungültig erklärt. Der unbefugte Gebrauch des Ausweises wird strafrechtlich verfolgt.
Sollte der Ausweis gefunden werden, wird gebeten, ihn der Stadt Lübbecke - Fachbereich 1/10, 11 -, Kreishausstraße 2 - 4, 32312 Lübbecke zuzuleiten.
Lübbecke, den 09.08.2011
Der Bürgermeister
Eckhard Witte
Die vorstehende Bekanntmachung wurde im "Amtlichen Kreisblatt - Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke" bzw. durch Aushang an der Bekanntmachungstafel vollzogen. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt nachrichtlich.
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Lübbecke, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden im Amtlichen Kreisblatt - Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke vollzogen. Die Veröffentlichung hier im Internet erfolgt nachrichtlich.