Hat das Standesamt in Geburts-, Heirats- oder Sterbefällen sowie im Lebespartnerschaftsregister Beurkundungen vorgenommen, so können Sie dort entsprechende
erhalten.
Die Gebühr für die erste Ausfertigung einer Urkunde beträgt 10,00 € (für Zweit- und weitere Exemplare jeweils die Hälfte).
Urkunden für Rentenzwecke sind gebührenfrei.