Anlässlich der Kommunalwahlen 2004 hat das Land Nordrhein-Westfalen keine besondere Vereinbarung mit der Deutschen Post AG hinsichtlich der Wahlbriefbeförderung geschlossen. Das bedeutet, dass die hellroten Wahlbriefe ausschließlich auf dem üblichen Zustellungsweg befördert werden.
Die sogenannte Samstagskastenleerung sowie die Zustellung am Wahlsonntag entfallen. Die rechtzeitige Einlieferung der Wahlbriefe bei der Deutschen Post AG ist daher unbedingt erforderlich. Verspätet eintreffende Wahlbriefe werden nicht berücksichtigt!