Was hat sich geändert?
Seit dem 01.01.2011 ist für die Ausstellung oder Änderung (z. B. Steuerklassenänderung, Geburt eines Kindes, Kirchenaustritt) nur noch das Finanzamt in Lübbecke bzw. Minden zuständig.
Eintragung von Steuerklassenwechseln, Kinderfreibeträgen und Kirchenaustritten
Ein Steuerklassenwechsel gilt immer ab Folgemonat der Antragstellung. Der Antrag muss bis spätestens zum 30.11. des Jahres erfolgen.
Soll ein Kinderfreibetrag eingetragen werden, ist neben den Steuerkarten auch die Geburtsurkunde vorzulegen.
Die Zahl der Kinderfreibeträge für Kinder über 18 Jahre erfolgt grundsätzlich durch das für Sie zuständige Finanzamt.
Für die Eintragung eines Kinderfreibetrages für Kinder unter 18 Jahren, die nicht in Ihrem Haushalt leben, ist eine sogenannte steuerliche Lebensbescheinigung erforderlich. Diese Bescheinigung erhalten Sie am Hauptwohnsitz des Kindes.
Sollten Sie aus der Kirche austreten wollen, ist das jeweilige Amtsgericht zuständig:
Was erledige ich wo?
Stadtplan Ausweise und Pässe
Ratsinformation Öffnungszeiten
Veranstaltungen
Stellenangebote Satzungen
Abfall Sportplatzampel
Stadtgeschichte
SEPA Lastschriftmandat
Sie möchten sich verändern und suchen eine neue berufliche Herausforderung? Wir suchen engagierte Mitarbeiter*innen!
Mitarbeiter*in für die Sachbearbeitung Zentrale Dienste