Zu den klassischen Aufgaben der Daseinsvorsorge, die den Gemeinden nach der Gemeindeordnung obliegt, gehört u.a. die Versorgung mit Trink- und Brauchwasser. In den einzelnen Städten und Gemeinden wurde in den vergangenen 50 bis 60 Jahren mit dem Bau der technischen Anlagen und des Rohrnetzes begonnen. Diese werden entsprechend der fortschreitenden Bebauung ständig erweitert und je nach Alter entsprechend erneuert. Die einzelnen Städte und Gemeinden betreiben hierfür eigene Stadt- oder Wasserwerke, wobei einzelne Kommunen sich hinsichtlich der Trink- und Brauchwasserbeschaffung zu Wasserbeschaffungsverbänden zusammengeschlossen haben.
Bei der Errichtung von Hausanschlüssen fallen Aufwandersätze und ggf. Anschlussbeiträge sowie für den laufenden Wasserbezug Benutzungsgebühren nach den jeweils geltenden, satzungsrechtlichen Bestimmungen an.
Das Trinkwasser gilt als das wichtigste Lebensmittel und wird deshalb vom Gesundheitsamt durch regelmäßige Kontrollen sowie Besichtigungen der Wasserwerke überprüft. Aus diesem Grund müssen die Betreiber der öffentlichen Trinkwasserversorgungsanlagen ihr Wasser in festgelegten Zeitintervallen mikrobiologisch und physikalisch-chemisch auf vorgegebene Parameter untersuchen lassen. Durch dieses Untersuchungsprogramm werden gesundheitliche Schädigungen durch Krankheitserreger oder Schadstoffe ausgeschlossen und somit ein größtmöglicher Verbraucherschutz erreicht.
Anschlussbeiträge nach örtlichen Beitragssatzungen
Benutzungsgebühren nach örtlichen Gebührensatzungen
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