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»Rechtlich zulässig, politisch diskutabel«

Prüfung durch Städte- und Gemeindebund sieht keine Aussichten auf Anfechtung der Krankenhausfinanzierung durch den Kreis

Lübbecke. Nach Einschätzung des Städte- und Gemeindebunds Nordrhein-Westfalen ist das geplante Vorgehen des Kreises Minden-Lübbecke im Zusammenhang mit der Krankenhausfinanzierung zwar „politisch diskutabel“, wohl aber „rechtlich zulässig“. Das geht aus einem Schreiben an die Stadtverwaltung hervor, das sich unter anderem auf Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Münster sowie des Verfassungsgerichtshofs für das Land NRW beruft.

Auf Antrag der SPD-Fraktion hatte der Rat der Stadt Lübbecke die Verwaltung damit beauftragt zu prüfen, ob eine Erhöhung der Kreisumlage, die in zukünftigen Kostenübernahmen für Investitionen in den Bau und die Sanierungen von Krankenhäusern durch den Kreis Minden-Lübbecke begründet liegt, anfechtbar ist. Mit der Bitte um eine rechtliche Einschätzung hatte sich die Verwaltung anschließend an den Interessenverband der Kommunen in NRW gewandt.

In der Antwort der Fachleute heißt es unter anderem, das OVG Münster habe in einem einschlägigen Urteil die Feststellung getroffen, einem Kreisumlagebescheid könne im Rahmen eines dagegen eingelegten Rechtsmittels grundsätzlich nicht entgegengehalten werden, mit der Kreisumlage sollten Aufgaben finanziert werden, für deren Wahrnehmung der Kreis nicht zuständig sei. Die Unzulässigkeit der Aufgabenwahrnehmung durch den Kreis sei zudem zu begründen, „obgleich die Rechtsprechung den Kreisen insoweit einen weiten, verwaltungsgerichtlich nur begrenzt überprüfbaren Spielraum zugesteht“. Schließlich fehle es nach derzeitigem Kenntnisstand an „Anhaltspunkten für ein krankenhausrechtlich unzulässiges Verhalten“.

Dem Rat wurde das Ergebnis seines Prüfauftrags in der Sitzung am Donnerstag vorvergangener Woche mündlich mitgeteilt. Zur Information der Lübbecker Bürgerschaft stellt die Verwaltung den Wortlaut des Schreibens hier als PDF-Dokument zum Download zur Verfügung.