Gastgeberverzeichnis
Dieses Gastgeberverzeichnis enthält alle uns derzeit bekannten Beherbergungsbetriebe in der Stadt Lübbecke. Wir sind bemüht, alle Informationen aktuell aufzubereiten, dennoch können im Einzelfall Abweichungen auftreten, für die wir um Ihr Verständnis bitten. Die angegebenen Preise sind Richtpreise ohne Gewähr.
In der Detailansicht erhalten Sie nähere Informationen und Bilder zu den einzelnen Anbietern. Reservierungen sind nur direkt bei den jeweiligen Gastgebern möglich.
Betriebe, in denen Radtouristen und / oder Rollstuhlfahrer willkommene Gäste sind, sind besonders gekennzeichnet. Diese radwanderfreundlichen und / oder behindertengerechten Betriebe halten eine entsprechende Infrastruktur vor und nehmen Radwanderer auch nur für eine Nacht auf. Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Hinweise des Hotel- und Gaststättenverbandes.
Wenn Sie für Ihren Beherbergungsbetrieb (Hotel, Pension, Ferienwohnung oder andere Betriebsform) Interesse an einem kostenlosen Eintrag in unser Gastgeberverzeichnis auf unserer Internetseite www.luebbecke.de haben, wenden Sie sich bitte an Lübbecke Marketing.
Hotels
Langekamp 26
32312 Lübbecke
Obernfelder Allee 1
32312 Lübbecke
Marco Küper
Am Markt 5
323 - Lübbecke
Gasthäuser
Pensionen
Ortsteil Nettelstedt
Ravensberger Straße 25
32312 Lübbecke
Wiehenweg 66
32312 Lübbecke
Ferienwohnungen
Marie-Luise Bernotat
Orsteil Obermehnen
Herzog-Wittekind-Weg 9a
32312 Lübbecke
Ortsteil Nettelstedt
Auf dem Sieben 13
32312 Lübbecke
Frau Susanne Schindler-Husemeyer
Ortsteil Nettelstedt
Oberhusener Straße 3
32312 Lübbecke
Herr Jörg Wagner
Gerichtsstraße 6
32312 Lübbecke
Dieter und Ulrike Wittkötter
Ortsteil Nettelstedt
Hünenbrinkstraße 17
32312 Lübbecke
Laubenweg 6
32312 Lübbecke
Schaffeldweg 9
32312 Lübbecke
Bergstraße 18
32312 Lübbecke
Am Hangesch 5
32312 Lübbecke
Jessica Grüne
Bruchflachweg 28
32312 Lübbecke
Ortsteil Blasheim
Bruchflachweg 34
32312 Lübbecke
Ortsteil Gehlenbeck
Laubenweg 2
32312 Lübbecke
Christoph Kämper
Ortsteil Gehlenbeck
Glockenturmsraße 7a
32312 Lübbecke
Privatzimmer
Ortsteil Nettelstedt
Auf dem Sieben 13
32312 Lübbecke
Lessingstraße 14a
32312 Lübbecke
Ortsteil Gehlenbeck
Laubenweg 2
32312 Lübbecke
Christoph Kämper
Ortsteil Gehlenbeck
Glockenturmsraße 7a
32312 Lübbecke
Ortsteil Nettelstedt
Im Eichensiek 12
32312 Lübbecke
Ortsteil Blasheim
Eikeler Straße 10
32312 Lübbecke
Radwanderfreundlich
In Häusern mit diesem Zeichen sind Radwanderer willkommen und sie verpflichten sich, folgende Kriterien zu erfüllen:
- Ganzjährige Aufnahme von Gästen auch nur für eine Nacht.
- Der Betrieb leistet Hilfestellung bei der Unterkunftssuche, falls er selbst ausgebucht ist.
- Gesicherte Fahrradeinstellmöglichkeit.
- Hilfsbereitschaft in Notfällen.
- Pannenhilfe-Set für kleinere Reparaturen.
- Fahrradabstellmöglichkeit am Haus.
- Reichhaltiges und nahrhaftes Frühstück.
- Vorhalten von Karten und Informationsmaterial.
Behindertengerecht
Häuser mit diesem Zeichen sind insbesondere auf die Bedürfnisse von Rollstuhlfahrern eingestellt. Sie berücksichtigen u.a., dass
- entsprechend eingerichtete Zimmer mit Nasszellen zur Verfügung stehen,
- das Haus und die gästerelevanten Einrichtungen stufenlos erreichbar und
- nahegelegene Parkplätze vorhanden sind.
Das sollten Sie wissen
(zusammengestellt vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V.)
- Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr nötig war, bereitgestellt worden ist.
- Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist.
- Der Gastwirt (Hotelier) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
- Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungenden vereinbarten Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 20 % des Übernachtungspreises, bei der Pensionsvereinbarung (Zimmer mit Verpflegung) 40 % des Pensionspreises.
- Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.