Stadt Lübbecke

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Bauen und Wohnen

 


Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan regelt die Art der Bodennutzung und schafft unter den konkurrierenden Nutzungsansprüchen einen Ausgleich. Er ist somit die Planungsgrundlage für die Aufstellung der Bebauungspläne.

Themenkarte Flächennutzungspläne im GEOportal des Kreises Minden Lübbecke

Erläuterungen zum FlächennutzungsplanFNP Stand 31.08.2021



Bürgerpark für Lübbecke

Erlebnispark mit Aktivitäts- und Ruhezonen - und einem besonderen Clou 

Das Areal des ehemaligen Freibades an der Obernfelder Allee und die südlich angrenzenden Freiflächen sollen den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Lübbecke zuküftig als innerstädtisches Naherholungsgebiet zur Verfügung stehen. Auf der Basis der Ergebnisse eines Werkstattverfahrens hat das Bochumer Landschaftsarchitekturbüro wbp einen Vorentwurf erarbeitet, der am 18. September 2017 in einer Bürgerinformationsveranstaltung vorgestellt worden ist. Die Pläne sehen einen Erlebnispark, aufgeteilt in Zonen für Ruhe- und Naturerlebnis im südlichen Teil sowie für sportlich-spielerische Aktivitäten im nördlichen Bereich vor. Ein Abenteuer-Kinderspielplatz und eine Boule-Anlage sollen entstehen, optional ein „Sinnenpark“. Als besonderer „Clou“ soll der denkmalgeschützte Sprungturm in einen Kletterturm verwandelt werden, abgesichert mit Fangnetzen. Der Vorentwurf kann hier als PDF-Dokument eingesehen werden.

Werkstattverfahren

Die Stadt Lübbecke hatte zur Erarbeitung eines Nachnutzungskonzepts für das unter Denkmalschutz stehende ehemalige Bad und die südlich angrenzenden Freiflächen ein Werkstattverfahren mit breiter Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Begleitet wurde der Beteiligungsprozess durch die DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft aus Bielefeld. Das Werkstattverfahren am 16. März 2015 abgeschlossen, mit dem Ergebnis ein Nachnutzungskonzept als Bürgerpark für diesen Standort weiterzuentwickeln. Im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung am 10. Juni 2015 wurde die Ergebnisdokumentation des gesamten Verfahrens vorgestellt. Auf der Internetseite unter der Adresse http://www.obernfelder-allee.de stehen die Ergebnisdokumentation sowie die übrigen Informationen zum Verfahren zur Verfügung.

 

Lärmaktionsplan

Mit Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 24.06.2005 wurde die im Jahr 2002 in Kraft getretene EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) in nationales Recht überführt. Ziel der Richtlinie und der §§ 47a-f BImSchG ist die Realisierung eines gemeinsamen Konzeptes zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Die jeweilige Belastung durch Umgebungslärm wurde anhand von Lärmkarten ermittelt. Die Lärmkartierung erfolgte durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV), jeweils getrennt für die Lärmarten Straßenverkehr, Schienenverkehr, Luftverkehr und Industrie.

Im Gebiet der Stadt Lübbecke wurden als Hauptverkehrsstraßen mit einer Belastung von mehr als 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr die B239 und die B65 festgestellt. Die Stadt Lübbecke ist daher in der 2. Stufe der Lärmminderungsplanung von Straßenverkehrslärm betroffen. Aufgrund der rechtlichen Vorgaben ist die Stadt als zuständige Behörde verpflichtet, bei Lärmproblemen einen Lärmaktionsplan zu erstellen.

Der vom Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung am 11.02.2015 beschlossene Entwurf des Lärmaktionsplanes wurde mit den dazugehörigen Lärmkarten für einen Monat ausgelegt, um die Öffentlichkeit gem. § 47d Abs. 3 BImSchG angemessen zu beteiligen. Die Ergebnisse der Mitwirkung sind geprüft und ggf. in den Lärmaktionsplan eingearbeitet worden. Die endgültige Fassung des Lärmaktionsplanes wurde am 25.06.2015 durch den Rat der Stadt Lübbecke beschlossen.

 

 

Gestaltungshandbuch

Die Lübbecker Innenstadt steht vor weiteren Umgestaltungsmaßnahmen, bei denen der Marktplatz im Mittelpunkt steht. Vom Büro Lohaus + Carl wurde hierfür ein "Gestaltungshandbuch für den Marktplatz und die Straßenräume der Lübbecker Innenstadt"  entworfen. In diesem werden konkret die planerischen Ergebnisse festgehalten, die in einem umfassenden Bürgerbeteiligungsprozess entwickelt wurden.

 

Bodenrichtwerte

Bodenrichtwerte sind aus Kaufpreisen ermittelte, durchschnittliche Bodenwerte für Grundstücke einer Zone (Richtwertgebiet), für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- u. Wertverhältnisse vorliegen.

Bodenrichtwerte werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelt. Der Gutachterausschuss hat die Aufgabe, den Grundstücksmarkt transparent zu machen und diesem Zweck dienende Daten zu veröffentlichen bzw. entsprechende Auskünfte zu erteilen (u.a. Bodenrichtwerte, Grundstücksmarktberichte, Verkehrswertgutachten).

Bodenrichtwerte für die Stadt Lübbecke und den Kreis Minden-Lübbecke

Weitere Informationen zum Gutachterausschuss

 

Einzelhandelskonzept

Das aktuelle Einzelhandelskonzept wurde in der Sitzung des Rates der Stadt Lübbecke am 23.04.2015 beschlossen. 




Bauernhausbörse im Mühlenkreis

Ziel der Bauernhausbörse ist es, durch Vermittlung von leerstehenden ländlichen Gebäuden an potentielle Neunutzer dem Problem der Dorfbildzerstörung entgegenzuwirken. Die Bauernhausbörse will durch Förderung von verträglicher Umnutzung diese Gebäude nach Aufgabe der Landwirtschaft wieder mit Leben füllen. Die Börse bietet ein Forum für Eigentümer und Interessenten. Darüber hinaus wird fachliche Beratung und Hilfestellung bei baurechtlichen und planerischen Fragen angeboten.

Die dörflichen Ansprechpartner besitzen die besten Kenntnisse über die Situation im Ort. Sie sind erste Anlaufstelle für die Eigentümer eines leerstehenden ländlichen Gebäudes. Andererseits erhalten Interessenten erste Informationen über den Ortsteil, die Gemeinde und die Infrastruktur. Ihre dörflichen Ansprechpartner sind:

Walter Hoffmann (für die Ortschaften Blasheim und Obermehnen), Karl-Hermann Blaue (für die Ortschaften Stockhausen-Hope, Stockhausen-Horst und Alswede) und Gerd H. Niemeyer (für die Ortschaften Stockhausen-Dorf und Lübbecke). Die Stadt Lübbecke erfasst die Objekte und erstellt auf Basis der Gebäudedaten den jeweiligen Objektpass, der an Interessenten versandt wird. Außerdem sorgt die Stadt für die Weiterleitung der Daten an die Bauernhausbörse. Ihre kommunale Ansprechpartnerin bei der Stadtverwaltung Lübbecke ist Frau Karin Schulte.



Allgemeine Informationen

 

TIM online - Karten und Luftbilder im Internet

Mit TIM-online haben Sie flächendeckenden Zugriff auf die digitalen Karten und Luftbilder des Landesvermessungsamtes Nordrhein-Westfalen. Holen Sie sich beliebige Karten auf den Bildschirm und springen Sie durch Eingabe einer Adresse an die gewünschte Position. Sofern Sie das Landesvermessungsamt bei der Aktualitätssicherung der Karten unterstützen möchten, können Sie Veränderungsinformationen dem Landesvermessungsamt auf einfachste Weise per Internet mitteilen.

www.tim-online.nrw.de

 

Umweltdaten auf Knopfdruck

Auf Knopfdruck können umweltinteressierte Bürger nun wichtige Messdaten und Luftbilder aus den Datenbeständen des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums abrufen. Ob es nun um Schadstoffe in der Luft geht oder um Überschwemmungsgefahr an Flüssen, um Emissionen der Industrie oder um Naturschutzgebiete, um belastete Böden oder um die Beschaffenheit des Trinkwassers - häufig genügen ein paar Klicks in der Datenbank, und zahlreiche Informationen stehen auf entsprechenden Landkarten zur Verfügung.

www.uvo.nrw.de

 

Unkrautfrei ohne Reue

Wie wird man lästige Unkräuter los, ohne Wasser und Umwelt zu gefährden? Trinkwasser in Deutschland besitzt eine hervorragende Qualität. Damit dies so bleibt, ist ein konsequenter Schutz unserer Gewässer – unter anderem vor Pflanzenschutzmitteln – notwendig. Nur dann können die Wasserwerke ohne hohen technischen Aufwand aus Flüssen, Seen und Grundwasser bestes Trinkwasser gewinnen.

Sie als Verbraucher haben einen entscheidenden Einfluss darauf, dass Pflanzenschutzmittel nicht in den Wasserkreislauf gelangen – etwa über Abfluss oder Gully. Unsere Tipps helfen Ihnen dabei, Ihr Unkraut ohne schlechtes Gewissen loszuwerden.

www.wasser-und-pflanzenschutz.de


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