Stadt Lübbecke

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Förderung von Regenwassernutzungsanlagen (Zisternen)

Die Stadt Lübbecke fördert auf kommunaler Ebene unter bestimmten Voraussetzungen den Bau von Regenwassernutzungsanlagen (Zisternen). Ziel dieser Förderung ist es, durch die Verwendung von Regenwasser für die Gartenbewässerung den Verbrauch von Trinkwasser zu reduzieren und gleichzeitig ein zusätzliches Rückhaltevolumen für Regenwasser zu schaffen, um die Kanalisation bei starken Regenfällen zu entlasten.

Nachfolgend zusammengefasst die Förderrichtlinie, aus der Voraussetzungen, Förderkriterien, Zuschussbemessung, Antragstellung usw. hervorgehen. Diese Förderrichtlinie ist hier auch als PDF-Dokument zum Download erhältlich. Den Antragsvordruck finden Sie hier.

1. Fördervoraussetzungen

1.1. Aus städtischen Haushaltsmitteln können einmalige Zuschüsse für den Bau einer Regenwassernutzungsanlage (Zisterne) für die Gartenbewässerung gewährt werden.
1.2. Eine Förderung kann nur erfolgen, wenn vor Beantragung der Mittel noch nicht mit den Arbeiten begonnen wurde.
1.3. Die Zuschüsse sind freiwillige Leistungen der Stadt Lübbecke, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Die Förderung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
1.4. Antragsberechtigt sind alle privaten Eigentümer*innen und Erbbauberechtigte im Grundstücksaltbestand und in Neubaugebieten auf dem Gebiet der Stadt Lübbecke.

2. Förderkriterien

2.1. Förderfähig sind:
a) Je Hausgrundstück eine angeschlossene Regenwassernutzungsanlage (Zisterne).
b) Die Regenwassernutzungsanlage (Zisterne) muss ein Mindestvolumen von 2 m³ haben.
c) Die Regenwassernutzungsanlage (Zisterne) darf nur über Niederschlagswasser gespeist werden.

2.2. Nicht förderfähig sind:
a) Ein Zusammenschluss von mehreren Behältern um in der Summe auf das Mindestvolumen von 2 m³ zu kommen.
b) Oberirdische Regenwassernutzungsanlagen (Zisternen).

3. Bemessung der Zuschüsse

3.1. Der Förderbetrag beträgt
a) bei einem Speichervolumen von 2,00 m³ – 2,99 m³ = 300,00 €
b) bei einem Speichervolumen von 3,00 m³ – 3,99 m³ = 450,00 €
c) bei einem Speichervolumen von 4,00 m³ – 4,99 m³ = 600,00 €
d) bei einem Speichervolumen ab 5,00 m³ = 750,00 €.

3.2. Die Förderhöchstgrenze je Regenwassernutzungsanlage (Zisterne) beträgt 750,00 €.

4. Antragstellung
Anträge sind schriftlich vor Baubeginn, unter Verwendung des Vordruckes zu stellen.

5. Bewilligung
Die Anträge werden im Rahmen der laufenden Verwaltung bewilligt. Wenn die beantragten Zuschüsse die bereitgestellten Mittel übersteigen, erfolgt die Bewilligung in der Reihenfolge des Antragseinganges.

6. Auszahlung
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Fertigstellung der Baumaßnahme und Abnahme durch die Stadt Lübbecke sowie Vorlage einer Rechnungskopie (Einbau Regenwassernutzungsanlage).

7. Inkrafttreten
Die Förderrichtlinie tritt am 01.01.2022 in Kraft.

Kontakt

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Telefon: 05741 276-0
Fax: 05741 276111
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