Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung von Grundstücken vorzubereiten und zu leiten. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan und die Bebauungspläne. Während der Flächennutzungsplan nur behördenverbindliche Darstellungen über die Grundzüge der Bodennutzung enthält, regeln die Festsetzungen der Bebauungspläne die bauliche Nutzung von Grund und Boden detailliert und allgemeinverbindlich. Die Bebauungspläne bestimmen somit wesentliche bauplanungsrechtliche Voraussetzungen.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
In der Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig über die Planungsabsichten informiert. Gegenstand der Information sind die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, mögliche Planalternativen, die für die Neugestaltung der Entwicklung des Plangebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung.
Öffentliche Auslegung
Zu diesem Verfahrensstand wird der Planentwurf öffentlich ausgelegt. Bei der ersten Auslegung beträgt die Dauer der Auslegung einen Monat, bei weiteren Offenlagen kann diese Frist gegebenenfalls verkürzt werden.
Informationen zu aktuellen Beteiligungsverfahren können Sie in unserem Beteiligungsportal einsehen.