Stadt Lübbecke

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Rechtsverbindliche Bauleitpläne

Der Bebauungsplan beschränkt sich auf einzelne Bereiche des Stadtgebietes und regelt Art und Maß der Bebaubarkeit einzelner Grundstücke. Seine möglichen Inhalte werden durch das Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt. Er wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Der Bebauungsplan wird vom Stadtrat als kommunale Satzung beschlossen und enthält somit für die Bürgerinnen und Bürger und für die Baubehörde verbindliche Festsetzungen. Die Satzung besteht aus einem oder mehreren Plänen, in denen die Festsetzungen zeichnerisch dargestellt sind, den ergänzenden textlichen Festsetzungen und einer ausführlichen schriftlichen Begründung.

Die rechtsverbindlichen Bebauungspläne sowie Innen- und Außenbereichssatzungen für das Gebiet der Stadt Lübbecke können über das GEOportal des Kreises Minden-Lübbecke eingesehen werden.

Den rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan finden Sie hier: Flächennutzungsplan

Hinweis: Die Aktualisierung der Daten erfolgt schnellstmöglich, allerdings gibt es keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

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