Stadt Lübbecke

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Die Gleichstellungsbeauftragte

Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Lübbecke ist Ihre Ansprechpartnerin bei der Stadtverwaltung für alle gleichstellungsrelevanten Fragen. Ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten liegen einerseits im verwaltungsinternen und andererseits im verwaltungsexternen Bereich. Ihre Funktion und ihre Aufgaben erstrecken sich als Querschnittsaufgabe auf alle Politikfelder, sämtliche Bereiche der Verwaltung und die Belange aller Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt. Die rechtlichen Grundlagen ihrer Aufgaben sind das Landesgleichstellungsgesetz NRW, die Gemeindeordnung NRW sowie eine Anzahl weiterer Gesetze und Vorschriften.

Im verwaltungsexternen Bereich hat die kommunale Gleichstellungsbeauftragte u.a. das Recht, in folgenden kommunalpolitischen Gremien verknüpft mit Teilnahme und Rederecht mitzuwirken:

● Rat der Stadt

● Ausschüsse

● Verwaltungsvorstand

Die verwaltungsinternen Aufgaben werden durch das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz – LGG) definiert. Die Arbeit erstreckt sich in der Hauptsache auf folgende Aufgaben:

● Erstellung des Gleichstellungsplanes

● Beteiligung an allen sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen (z. B. Mitwirkung an Personalauswahlverfahren, Beurteilungskommissionen)

● Mitwirkung an verwaltungsinternen Arbeitskreisen

● Begleitung und Unterstützung von Beschäftigten in Fragen der Gleichstellung

● Teilnahme am Vierteljahresgespräch nach dem Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG)

Kontakt

Frau Sarah Lutz »
Gleichstellungsstelle
Telefon: 05741 276-251
Fax: 05741 276111
E-Mail oder Kontaktformular

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