Zum Schutz der Umwelt und insbesondere zum Schutz unseres wichtigsten Lebensmittels "Wasser" ist in einer modernen Gesellschaft die bestmögliche und dem neuesten Stand der Technik entsprechende Abwasserbeseitigung und Abwasserreinigung unverzichtbar.
Dazu sind von den zur Abwasserbeseitigung verpflichteten Kommunen oder Verbänden öffentliche Abwasseranlagen zu bauen, zu betreiben und zu unterhalten. Zu den Abwasseranlagen zählen Kläranlagen, Abwasserkanäle, Abwasserpumpwerke, Abwasserdruckleitungen, Regenüberlaufbecken, Regenklärbecken, Stauraumkanäle, Regenrückhaltebecken und Ableitungsbauwerke.
Neben dem Neubau von Abwasseranlagen kommt der Sanierung von alten Kanälen eine besondere Bedeutung zu.
Kläranlagen und alle übrigen Abwasseranlagen unterliegen der ständigen Kontrolle.
Diese Kontrollen sind bei Kläranlagen nach der Selbstüberwachungsverordnung kommunal und bei der übrigen Einrichtungen nach der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser vorzunehmen. Neben diesen von den Betreibern durchzuführenden Untersuchungen werden weitere unregelmäßige Kontrollen durch die Aufsichtsbehörden vorgenommen.
Undichte Abwasserkanäle können zu Boden- und Grundwasserverschmutzungen führen und so uns alle gefährden. Da dies erfahrungsgemäß eher bei älteren Kanälen auftritt, hat das Land Nordrhein-Westfalen mehrere Termine zur Überprüfung dieser Abwasserleitungen festgelegt.
So müssen z. B. bestehende private Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten, die vor dem 01.01.1965 errichtet wurden, bis zum 31.12.2005 auf Dichtigkeit geprüft werden. Außerhalb der Wasserschutzgebiete läuft diese Frist am 31.12.2015 ab.
In Lübbecke gibt es insgesamt vier Wasserschutzgebiete, detaillierte Karten können Sie hier herunterladen.
Weitere Informationen rund um das Thema Wasserschutz finden Sie im Internetangebot des Kreises Minden-Lübbecke.
10.05.2005