Stadt Lübbecke

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Abwasser

Zum Schutz der Umwelt und insbesondere zum Schutz unseres wichtigsten Lebensmittels "Wasser" ist in einer modernen Gesellschaft die bestmögliche und dem neuesten Stand der Technik entsprechende Abwasserbeseitigung und Abwasserreinigung unverzichtbar.

Dazu sind von den zur Abwasserbeseitigung verpflichteten Kommunen oder Verbänden öffentliche Abwasseranlagen zu bauen, zu betreiben und zu unterhalten. Zu den Abwasseranlagen zählen Kläranlagen, Abwasserkanäle, Abwasserpumpwerke, Abwasserdruckleitungen, Regenüberlaufbecken, Regenklärbecken, Stauraumkanäle, Regenrückhaltebecken und Ableitungsbauwerke.

Neben dem Neubau von Abwasseranlagen kommt der Sanierung von alten Kanälen eine besondere Bedeutung zu.

Kläranlagen und alle übrigen Abwasseranlagen unterliegen der ständigen Kontrolle.

Diese Kontrollen sind bei Kläranlagen nach der Selbstüberwachungsverordnung kommunal und bei der übrigen Einrichtungen nach der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser vorzunehmen. Neben diesen von den Betreibern durchzuführenden Untersuchungen werden weitere unregelmäßige Kontrollen durch die Aufsichtsbehörden vorgenommen.

Nicht für die Ewigkeit gebaut - Ist der Hausanschluss dicht?

Undichte Abwasserkanäle können zu Boden- und Grundwasserverschmutzungen führen und so uns alle gefährden. Da dies erfahrungsgemäß eher bei älteren Kanälen auftritt, hat das Land Nordrhein-Westfalen mehrere Termine zur Überprüfung dieser Abwasserleitungen festgelegt.

So müssen z. B. bestehende private Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten, die vor dem 01.01.1965 errichtet wurden, bis zum 31.12.2005 auf Dichtigkeit geprüft werden. Außerhalb der Wasserschutzgebiete läuft diese Frist am 31.12.2015 ab.

In Lübbecke gibt es insgesamt vier Wasserschutzgebiete, detaillierte Karten können Sie hier herunterladen.

  • Wasserschutzgebiet Lübbecke
  • Wasserschutzgebiet Lübbecke - Blasheim
  • Wasserschutzgebiet Lübbecke - Gehlenbeck
  • Wasserschutzgebiet Lübbecke - Masch

    Weitere Informationen rund um das Thema Wasserschutz finden Sie im Internetangebot des Kreises Minden-Lübbecke.

    10.05.2005

  • Verfügbare Formulare

    Icon Formular Antrag Anliegerbescheinigung | PDF-Dokument, 107 kB
    Icon Formular Antrag auf Abzug von nicht eingeleitetem Wasser in die Abwasseranlage | PDF-Dokument, 103 kB
    Icon Formular Erstattungsantrag Abwassergebühren | PDF-Dokument, 107 kB

    Zuständige Behörde

    Stadt Lübbecke »
    Telefon: 05741 276-0
    Fax: 05741 276111
    E-Mail oder Kontaktformular

    Kontakt

    Herr Ulrich Brune »
    Dezernat 3 | Tiefbau
    Telefon: 05741 276-222
    Fax: 05741 276111
    E-Mail oder Kontaktformular
    Frau Annika Rührup »
    Personalratsvorsitzende
    Telefon: 05741 276-240
    Fax: 05741 276111
    E-Mail oder Kontaktformular
    Frau Tanja Telgheder »
    Dezernat 2 | Finanzen
    Telefon: 05741 276-200
    Fax: 05741 276-111
    E-Mail oder Kontaktformular

    Sie können uns kostenlos anrufen!

    Externer Link: https://www.dasoertliche.de/?form_name=detail&id=0459906176182&recuid=JV66IBXUVYXDSHBJZPSNB2OMIDS7NDPWN755B6PMS2JN45IC&niceid=Stadt-L%25C3%25BCbbecke-L%25C3%25BCbbecke-Kreishausstr&verlNr=166&buc=459&hitno=0&kw=Stadtverwaltung&ci=L%C3%BCbbecke&recFrom=1&pagePos=1&lastFormName=search_nat&kgs=05770020&zvo_ok=1