Stadt Lübbecke

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Ausweise und Pässe

Wo muss ich meinen Ausweis/Reisepass beantragen?

Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises, Reisepasses, Kinderreisepasses oder in Ausnahmefällen eines vorläufigen Reisepasses ist am Ort der Hauptwohnung zu stellen.

Wer benötigt einen Personalausweis, wer einen Reisepass?

Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, unterliegen der Personalausweispflicht.

Kinder bis zum 12. Lebensjahr benötigen für Reisen einen Kinderreisepass (oder für bestimmte Länder, z. B. USA, einen Reisepass). Der Kinderreisepass gilt ein Jahr, maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Vor Ablauf der Gültigkeit kann der Kinderreisepass jeweils für 12 Monate verlängert werden. Für Jugendliche ab dem 12. Lebensjahr kann ein Personalausweis oder Reisepass ausgestellt werden.

Wie lange dauert es?

Ausstellungsdauer für Personalausweise  ca. 3 - 4 Wochen; für Reisepässe ca. 5 - 7 Wochen, für Kinderreisepässe ca. 1 Woche.

Muss ich persönlich erscheinen?

Das persönliche Erscheinen des Ausweisbewerbers ist, unabhängig vom Alter, erforderlich. Bei unverheirateten Minderjährigen unter 16 Jahren muss jeder gesetzliche Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) bei der Antragstellung anwesend sein. 

Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und im Besitz eines Kinderausweises oder Kinderreisepasses mit Passfoto sind, können den Personalausweis alleine beantragen. Die Anwesenheit eines gesetzlichen Vertreters oder Vormundes ist dann nicht mehr erforderlich.

eID-Karten für Bürger*innen der Europäischen Union

Unionsbürger*innen und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes können ab dem 01.01.2021 eID-Karten beantragen und damit die Online-Ausweisfunktion für sich verfügbar machen. Die eID-Karte kann ab dem 16 Lebensjahr beantragt werden und ist 10 Jahre gültig.

Notwendige Unterlagen

Vorzulegen sind

  • das bisherige Dokument (Personalausweis bzw. Kinderausweis oder Kinderreisepass)
  • ein aktuelles, biometrisches Passbild im Format 35 x 45 mm
  • Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde bzw. das Familienstammbuch
  • bei Minderjährigen (für Kinderreisepass oder Reisepass): die Zustimmung beider Elternteile
  • bei Jugendlichen unter 16 Jahren (für Personalausweis): die Zustimmung beider Elternteile

Kosten

Gebühren

  • Die Gebühr für einen Personalausweis für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt 22,80 € (Laufzeit: 6 Jahre).
  • Die Gebühr für einen Personalausweis für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, beträgt 37,00 € (Laufzeit: 10 Jahre).
  • Die Gebühr für einen vorläufigen Personalausweis beträgt 10,00 € (Gültigkeit: 3 Monate).
  • Die Gebühr für einen Reisepass für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt 37,50 € (Laufzeit: 6 Jahre).
  • Die Gebühr für einen Reisepass für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, beträgt 60,00 € (Laufzeit: 10 Jahre).
  • Die Gebühr für einen Kinderreisepass beträgt 13,00 €, dessen Aktualisierung 6,00 €.
  • In dringenden Fällen kann ein Expresspass beantragt werden; die zusätzliche Gebühr hierfür beträgt 32,00 €.
  • Die Gebühr für eine eID-Karte beträgt 37,00 €.

Zuständige Behörde

Stadt Lübbecke »
Telefon: 05741 276-0
Fax: 05741 276111
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Bürgerbüro »
Dezernat 1 | Ordnung und Soziales
Telefon: 05741 276-0
Fax: 05741 276111
E-Mail oder Kontaktformular

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Externer Link: https://www.dasoertliche.de/?form_name=detail&id=0459906176182&recuid=JV66IBXUVYXDSHBJZPSNB2OMIDS7NDPWN755B6PMS2JN45IC&niceid=Stadt-L%25C3%25BCbbecke-L%25C3%25BCbbecke-Kreishausstr&verlNr=166&buc=459&hitno=0&kw=Stadtverwaltung&ci=L%C3%BCbbecke&recFrom=1&pagePos=1&lastFormName=search_nat&kgs=05770020&zvo_ok=1