Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises, Reisepasses, Kinderreisepasses oder in Ausnahmefällen eines vorläufigen Reisepasses ist am Ort der Hauptwohnung zu stellen.
Wer benötigt einen Personalausweis, wer einen Reisepass?
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, unterliegen der Personalausweispflicht.
Kinder bis zum 12. Lebensjahr benötigen für Reisen einen Kinderreisepass (oder für bestimmte Länder, z. B. USA, einen Reisepass). Der Kinderreisepass gilt ein Jahr, maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Vor Ablauf der Gültigkeit kann der Kinderreisepass jeweils für 12 Monate verlängert werden. Für Jugendliche ab dem 12. Lebensjahr kann ein Personalausweis oder Reisepass ausgestellt werden.
Wie lange dauert es?
Ausstellungsdauer für Personalausweise ca. 3 - 4 Wochen; für Reisepässe ca. 5 - 7 Wochen, für Kinderreisepässe ca. 1 Woche.
Muss ich persönlich erscheinen?
Das persönliche Erscheinen des Ausweisbewerbers ist, unabhängig vom Alter, erforderlich. Bei unverheirateten Minderjährigen unter 16 Jahren muss jeder gesetzliche Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) bei der Antragstellung anwesend sein.
Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und im Besitz eines Kinderausweises oder Kinderreisepasses mit Passfoto sind, können den Personalausweis alleine beantragen. Die Anwesenheit eines gesetzlichen Vertreters oder Vormundes ist dann nicht mehr erforderlich.
eID-Karten für Bürger*innen der Europäischen Union
Unionsbürger*innen und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes können ab dem 01.01.2021 eID-Karten beantragen und damit die Online-Ausweisfunktion für sich verfügbar machen. Die eID-Karte kann ab dem 16 Lebensjahr beantragt werden und ist 10 Jahre gültig.
Vorzulegen sind
Gebühren