Für die Errichtung, die Änderung (z.B. Umbau), die Nutzungsänderung (z.B. Umnutzung eines Ladens in eine Wohnung) sowie für die Errichtung von Werbeanlagen benötigen Sie in aller Regel eine Baugenehmigung. Die Beseitigung von Gebäuden ist teilweise nur anzeigepflichtig.
Ein vollständiger Bauantrag ist wesentliche Voraussetzung für ein reibungsloses und kurzes Verfahren. Der Bauantrag muss schriftlich mit allen für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) eingereicht werden.
Die Bauvorlagen sind (soweit gesetzlich gefordert) durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser zu erstellen und sollten zumindest in zweifacher Ausfertigung eingereicht werden.
Welche Bauvorlagen dem Antrag im Einzelnen beizufügen sind, hängt von der jeweiligen Verfahrensart ab. Hierzu enthält die Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) für jede Verfahrensart konkrete Regelungen.
Hierbei gibt es 2 Varianten:
In den verschiedenen baurechtlichen Verfahren sind regelmäßig vor Mitteilung des Baubeginns, der Rohbau- oder der abschließenden Fertigstellung der Bauaufsichtsbehörde Bescheinigungen vorzulegen. Hierfür sind Arbeitshilfen von der Ingenieurkammer NRW zur Verfügung gestellt worden.
Im Bereich des Tragwerks gibt es solche Arbeitshilfen für die qualifizierten Tragwerksplaner (qTWP) und die staatlich anerkannten Sachverständigen (saSV); in den Bereichen Standsicherheit, Erd- und Grundbau, Brandschutz, Schall- und Wärmeschutz nur für die entsprechenden saSV.
Energiebedarfsausweis nach § 13 EnEV - Anl.1 - [PDF]
Erklärung über die Einhaltung des klimabedingten Wärme- und Feuchteschutzes - Anl. 2 - [PDF]
Bescheinigung über stichprobenhafte Kontrolle der Ausführung energiesparender Maßnahmen auf der Baustelle - Anl. 3 - [PDF]
Fachunternehmererklärung EnEV 2002 (TGA) - Anl. 4 - [PDF]
Begrenzung des Wärmedurchgangskoeffizienten - Anl. 5 - [PDF]
Antrag auf Auskunft aus dem Baulastverzeichnis [PDF] (na)
Antrag auf Eintragung einer Baulast [PDF] (na)
Brandschutzordnung gem. DIN 14096 Teil A [PDF] (na)
Anlage I_11 - Merkblatt zur gesetzlichen Gebäudeeinmessungspflicht
Anzeige zur Gebrauchsabnahme für “Fliegende Bauten“ nach § 78 BauO NRW 2018 (na)