Das Jugendamt wird auf Antrag eines sorgeberechtigten Elternteils, bei dem ein Kind lebt, Beistand des Kindes. Dabei kümmert sich das Jugendamt um die
Die Beistandschaft kann jederzeit schriftlich beendet werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Kreises Minden-Lübbecke.