Brandverhütungsschauen müssen in regelmäßigen Zeitabständen durchgeführt werden (Fristen nach AGBF NRW für Brandverhütungsschauen). Die Brandverhütungsschau dient der Feststellung brandschutztechnischer Mängel und Gefahrenquellen sowie der Anordnung von Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen und die bei einem Brand oder Unglücksfall die Rettung von Menschen und Tieren, den Schutz von Sachwerten sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen.
Brandverhütungsschauen sind gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand.