Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen gemeldeten Wohnsitz hat. Wenn bei der Prüfung durch den Standesbeamten keine Ehehindernisse festgestellt wurden, können Sie innerhalb der folgenden sechs Monate heiraten.
Seit dem 01.10.2017 haben gleichgeschlechtliche Paare auch die Möglichkeit zu heiraten. Hierzu sind vom Grundsatz her die gleichen Unterlagen erforderlich wie für eine Eheschließung. Entsprechende Informationen erhalten Sie in Ihrem Standesamt.
Für die Anmeldung der Eheschließung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
1. gültiger Personalausweis (ersatzweise Reisepass)
2. Nachweis der Staatsangehörigkeit
3. Angaben zur Person
4. Geburtsurkunden aller gemeinsamen Kinder
5. Vorehen/Lebenspartnerschaften
Die Eheschließung selbst kann bei jedem beliebigen Standesamt in Deutschland stattfinden. In Lübbecke können Sie sich grundsätzlich an folgenden Orten trauen lassen:
Sind die Unterlagen vollständig, wird im Standesamt ein Termin für die Trauung vereinbart. Trauungen sind montags bis freitags während der Servicezeiten möglich. Zusätzlich werden regelmäßig an zwei Samstagen im Monat Trauungen angeboten.
Sprechen Sie uns bezüglich der Termine und Gebühren an. Bitte beachten Sie, dass für Trauungen außerhalb des Rathauses oder außerhalb der Servicezeiten zusätzliche Kosten anfallen: