Hat das Standesamt in Geburts-, Heirats- oder Sterbefällen sowie im Lebespartnerschaftsregister Beurkundungen vorgenommen, so können Sie dort entsprechende
erhalten.
Bitte beachten Sie, dass die Zweitschrift einer Geburtsurkunde nur durch das zuständige Standesamt Ihres Geburtsortes ausgestellt werden kann.
Diese Gebühren fallen an:
10,- € - Erstexemplar
5,- € - jedes weitere Exemplar, welches zeitgleich ausgestellt wird
Um überflüssige Gebühren von kommerziellen Drittanbietern zu vermeiden, nutzen Sie bitte ausschließlich den Bestellservice der Stadt Lübbecke über unsere Internetpräsenz. Dann fällt für Sie lediglich die Verwaltungsgebühr für die von Ihnen bestellte(n) Urkunde(n) an.