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»Parkster«: App-Parken ohne zusätzliche Gebühren

Anbieterwechsel beim digitalen Parken in Lübbecke

Lübbecke. Die Zeiten, da man für das Parken in den Taschen nach Kleingeld suchen und mit seinen Funden zum Kassenautomaten laufen musste, sind in Lübbecke längst Vergangenheit. Seit 2019 hat sich das Parken mit dem Smartphone bewährt – und doch keine breite Akzeptanz gefunden, wohl auch deshalb, weil zusätzlich zu den reinen Parkgebühren Servicekosten anfielen, bis zu 28 Cent pro Stunde. Dem haben die Wirtschaftsbetriebe Lübbecke jetzt Rechnung getragen und den Anbieter gewechselt. Ab sofort fallen keine Zusatzkosten mehr an.

Kooperationspartner bei der App für das digitale Parken ist nunmehr das Unternehmen Parkster. Es vermarktet Lösungen zur Parkraumverwaltung für Städte und Gemeinden, Tourismusverbände, Immobilienbewirtschafter und Parkraumbetreiber sowie Modelle für Unternehmen zur Parkgebührenabrechnung von Außendienst- und mobilen Mitarbeitern. Parkster wurde 2010 in Schweden gegründet und ist seit 2018 mit einer Tochtergesellschaft auch in Deutschland am Markt aktiv.

Mit der gleichnamigen App sei das Parken ab sofort zum gleichen Tarif wie am Parkscheinautomaten möglich, erläutert der Betriebsleiter der Wirtschaftsbetriebe Lübbecke. „Wir freuen uns, dass wir einen Anbieter gefunden haben, mit dem wir dieses Plus an Bürger- und Kundenfreundlichkeit erzielen konnten“, so Frank Knickmeier. 

So funktioniert das Smartphone-Parken

Der Autofahrer benötigt für das Lösen eines digitalen Parkscheins die Parkster App auf seinem Smartphone. Die App ist für Android-Endgeräte auf Google Play sowie für das iPhone im App Store kostenlos erhältlich. Für den Parkvorgang gibt der Autofahrer sein Kennzeichen und die Parkdauer in der App auf seinem Smartphone ein. Klarer Pluspunkt des digitalen Parkscheins gegenüber seinem gedruckten Pendant: Der Autofahrer kann mit seinem Handy die Parkzeit im Rahmen der Höchstparkdauer verlängern. Kein Grund mehr also, ein Knöllchen zu fürchten, wenn er im Café noch bleiben möchte oder es im Wartezimmer länger dauert. Kehrt er früher zu seinem Fahrzeug zurück, beendet er den digitalen Parkschein vorzeitig und spart so unnötige Parkgebühren.

„Wir haben uns auf die Fahnen geschrieben, digitales Parken möglichst einfach, transparent und kundenfreundlich zu machen“, so Elin Keim, Chief Operating Officer bei der Parkster Deutschland GmbH. Sie betont, dass mit der Parkster App keine höheren Parktarife anfallen. „Wer privat mit der Parkster App parkt, bezahlt dafür das Gleiche wie am Parkautomaten. Darüber hinaus bieten wir dem Autofahrer in der App optionale Zusatzdienste, wie ein gemeinsames Familienkonto, an.“

Die Eingabe sensibler Kontodaten in der App ist nicht erforderlich. Bezahlt wird auf Rechnung oder mit Kreditkarte. Der Autofahrer erhält hierzu von Parkster per Post oder E-Mail eine monatliche Rechnung, die detailliert seine Parkvorgänge auflistet.

Der Autofahrer kann festlegen, ob er diese Rechnung per Mail (kostenfrei, voreingestellt) oder per Post (2,99 € inkl. MwSt. pro Rechnung) erhalten will.

„Schwarzparken“ lohnt nicht

Und wie wird der digitale Parkschein kontrolliert? Die kommunale Verkehrsüberwachung kann alle über die Parkster App gelösten Parkscheine in Echtzeit einsehen. Die Mitarbeiter sehen also bei jedem Fahrzeug sofort, ob ein Ticket gelöst wurde und ob dieses noch gültig ist.

Weitere Informationen unter www.wbl-luebbecke.de