Seit vielen Jahren wird in Lübbecke beim jährlichen „Weg der Erinnerung“ von mehreren hundert Menschen an das Schicksal der jüdischen Gemeinde und anderer Opfer der NS-Zeit erinnert und damit zu Toleranz und politischer Wachsamkeit aufgerufen. Immer wird dabei von den Beteiligten ein anderer inhaltlicher Schwerpunkt gesetzt.
In diesem Jahr hatte sich der Vorbereitungskreis in Anlehnung an die Corona-Pandemie für das Thema „Angesteckt! Schlimmer als Pest und Cholera“ entschieden. Leider kann der „Weg der Erinnerung“ wegen der aktuellen Lage in diesem Jahre jedoch nicht wie gewohnt stattfinden. Aus diesem Grunde greift der Aufsatz das Thema auf.
Tatsächlich mögen manche Menschen sich momentan ähnlich bedroht fühlen, wie ihre Vorfahren in Zeiten von Pest und Cholera. Und dass eine „Ansteckung“ weit über den medizinischen Aspekt hinausgeht, wird in diesem Zusammenhang auch schnell deutlich.
Zeugnisse der Pest-Pandemie des Jahres 1350 finden sich neben dem Nordportal der St.-Andreas-Kirche Lübbecke. Dort heißt es auf dem sogenannten „Peststein“: „Im Jahre des Herrn 1350, dem Jubeljahr, als die Geißler auf den Straßen waren, die Pest herrschte und die Juden ermordet wurden, wurde diese Kirche erweitert.“
In Europa gehörte die überwiegende Mehrzahl der Bevölkerung damals der katholischen Kirche an. Die Kreuzzüge des 11. bis 13. Jahrhunderts hatten die Menschen in einen religiösen Taumel versetzt. Das hatte dazu geführt, dass die Auseinandersetzung der Christen mit Moslems und vor allem auch mit Juden immer heftiger wurden. So wurde den Juden zum Beispiel in weiten Teilen Europas die Ansiedlung ebenso verboten wie Landbesitz. Sie erhielten in den Städten kein Bürgerrecht und durften deshalb auch keinen Handwerksberuf ergreifen. So waren sie häufig als wandernde Händler und Geldverleiher tätig. Letzteres war besonders wichtig, weil der Papst den katholischen Gläubigen bereits 1215 in gewissem Maße ein Zinsverbot auferlegt hatte. Jüdische Geldverleiher waren daran natürlich nicht gebunden. Doch die unvermeidlichen Zinsforderungen machten sie in der Folgezeit bei Adel, Handwerkern und Bauern gleichermaßen unbeliebt.
Im Mittelalter war die Liste der Vorwürfe gegen Menschen jüdischen Glaubens lang. Sie reichte von angeblicher Hostienschändung über Ritualmorde bis zu dem alten Vorwurf, die Juden hätten Jesus ermordet. Es wurden auch Vorwürfe gegen die Juden laut, sie hätten die Brunnen vergiftet. Solche Anschuldigungen dürften entstanden sein, wenn gefährliche Krankheiten grassierten, deren Ursache man sich damals noch nicht erklären konnte. Heute weiß man, dass zum Beispiel mangels eines funktionierenden Abwassersystems die schlechte Wasserqualität zu Infektionskrankheiten führte.
Vorurteile gegen die jüdische Bevölkerung hielten sich damals offenbar auch in Lübbecke hartnäckig. Nachdem Lübbecke im Jahre 1279 vom Mindener Bischof zur Stadt erhoben worden war, lebten 1350 vermutlich neben etwa 2.000 katholischen Christen nur einige wenige jüdische Familien in der Stadt. Als die Pest 1350 etwa ein Drittel der Bevölkerung dahinraffte, spitzte sich die Situation zu. Die Menschen rechneten damit, das Ende der Welt sei nahe. Sie sahen in der Pest eine Strafe Gottes für die Sünden der Menschen. Um Gott zu besänftigen, zogen die sogenannten Geißler daher mit entblößten Oberkörpern auch in Lübbecke durch die Straßen. Sie schlugen sich selbst und einander, ihre Sünden beklagend, mit kleinen Geißeln (Peitschen) blutig und warfen sich mit weit ausgebreiteten Armen, mit ihrem Körper ein Kreuz nachbildend, in den Straßenschmutz. Das traf mit dem zweiten „Jubeljahr“ der katholischen Kirche zusammen. Der Ausdruck knüpft an das Erlassjahr des Judentums an. Dort ist jedes siebte Jahr ein Sabbatjahr. Nach dem siebten Sabbatjahr (also nach 49 Jahren) wurde das Folgejahr als Jubeljahr ausgerufen, folglich jedes 50. Jahr. Der Papst griff die Tradition auf und sagte den Christen zu, sich durch eine Pilgerreise nach Rom und durch gekaufte Ablassbriefe ihrer Sünden entledigen zu können. Gleichzeitig sollten die Einnahmen des Jubeljahres der Refinanzierung der Kreuzzüge dienen. Gedacht war zunächst, ein solches Jubeljahr nur alle 100 Jahre auszurufen. Im ersten Jubeljahr 1300 war jedoch so viel Geld zusammengekommen, dass der Papst beschloss, sich diese Einnahmequelle fortan alle 50 Jahre zu sichern. 1350 fand also das zweite Jubeljahr statt. Im selben Jahr war die Erweiterung der St.-Andreas-Kirche Lübbecke zu einer dreischiffigen Hallenkirche abgeschlossen, ein Bauprojekt, das der Bürgerschaft und dem Adel viel abverlangt haben dürfte. Vor diesem Hintergrund kam es 1350 zu einem furchtbaren Judenpogrom. Dabei wurden die wenigen in Lübbecke lebenden Juden wahrscheinlich auf dem Kirchhof zusammengetrieben und dort ermordet. Die Menschen hatten sich also nicht nur mit dem Pest-Bakterium angesteckt, sondern auch mit einer Mischung aus Angst vor dem eigenen Tode und dem Weltende - und nicht zuletzt auch mit religiösem Fanatismus.
Doch Zeiten ändern sich: Zwar gab es auch nach 1350 noch mehrfach heftige Auseinandersetzungen zwischen den Angehörigen verschiedener Religionsgemeinschaften in Lübbecke, doch meist lebte man mehr oder weniger in Eintracht. In Krisenzeiten bewährte sich das leider nicht immer, wie die Cholera-Pandemie des 19. Jahrhunderts deutlich macht. Bereits um die Jahrhundertwende hatte die Cholera vor allen Dingen die Bevölkerung in Indien dahingerafft. Zwischen 1830 und 1837 wütete sie auch in Europa. Dort breitete sie sich von Russland kommend Richtung Preußen aus. Seit Mai 1831 war die Einreise aus Polen nach Preußen nur noch an 12 Grenzorten möglich. An der gesamten Grenze war Militär stationiert worden. Es beantwortete unerlaubten Grenzübertritt mit dem Gebrauch der Schusswaffe. Je nachdem, ob die Reisenden von Cholera befallen waren oder lediglich aus Risikogebieten kamen, mussten sie an der Grenze bis zu 20 Tage in Quarantäne bleiben. Die tägliche ärztliche Kontrolle der Reisenden war an der Tagesordnung. Vieh und Gepäck wurden ebenfalls argwöhnisch beäugt, weil man noch nicht wusste, wodurch die Cholera ausgelöst wurde. Man konnte sich die Herkunft der Darmerkrankung, die mit permanentem Brechdurchfall verbunden ist, nicht erklären. Die entstehende Austrocknung der Menschen und der Verlust von Mineralien führt unbehandelt meist auch heute noch zum Tode der Erkrankten. Da man den Erreger seinerzeit auch in der Kleidung vermutete, wurde das Gepäck entweder gewaschen oder mit Chlordämpfen begast. Krankenpfleger und Ärzte versuchten häufig, sich durch Rauchen und das Tragen zusätzlicher Kittel über der üblichen Kleidung vor einer Ansteckung zu schützen.
Trotz aller Vorkehrungen wurde die Stadt Lübbecke am 8. August 1831 in Aufregung versetzt. Der Lübbecker Arzt Hagspihl gab zu Protokoll, Landwirt Husemann aus Gehlenbeck habe ihn zu dessen erkranktem Knecht gerufen. Dieser sei am Vorabend gesund zu Bett gegangen, nachts jedoch von einem Durchfall mit Erbrechen befallen worden. Die Untersuchung in Gehlenbeck schien zunächst die schlimmsten Befürchtungen zu bestätigen. Erst ein Gegengutachten ergab, dass der Knecht nicht an der Cholera erkrankt war. Doch dies war nur der Auftakt zu zahlreichen prophylaktischen Maßnahmen gegen die Cholera. In ganz Preußen wurden zu dieser Zeit bereits vorsorglich Hospitäler eingerichtet und Kommissionen für den Notfall zusammengestellt. Auch in Lübbecke und jedem Dorf im Umkreis wurden solche Gremien gebildet. Im Stadtgebiet gehörten der Kommission unter anderem neben den Doktoren Hagspihl und Schmidtmann auch der Chirurgus Müller, Prediger Möller und Ratsmitglieder an. Doch die Bestimmungen wurden noch verschärft. Hausbesitzer und Familienväter wurden verpflichtet, ungewöhnliche Sterbefälle unverzüglich zu melden. Den Ärzten sowie den Chirurgen Müller und Hartmann wurde befohlen, in jedem Todesfalle eine Leichenschau vorzunehmen. Ohne amtliche Bescheinigung durfte keine Beisetzung mehr erfolgen. Aber das war noch nicht alles. Gastwirte, die Fremde beherbergten, wurden zur Passkontrolle verpflichtet. Reisende aus den Provinzen Preußen, Posen, Schlesien, Pommern und der Mark Brandenburg waren unverzüglich der Polizei zu melden. Angesichts der Cholera gab es für Zuwiderhandlungen kein Pardon. Es drohten hohe Geldstrafen.
Im 19. Jahrhundert gab es zwar etliche Cholera-Fälle, aber keine echte Cholera-Epidemie in Lübbecke. Der in Pr. Oldendorf ansässige jüdische Arzt Dr. Immanuel Herzberg verfasst je-doch im Jahre 1850 aufgrund der tatsächlichen Cholera-Fälle die Schrift „Mein Rendez-vous mit der Cholera in Frotheim“. Darin schildert er, wie er mehrere Kranke in Frotheim behandelt hatte. Bei einigen hatte seine medizinische Kunst Erfolg, andere starben trotz seiner intensiven Bemühungen, ihr Leben zu retten. Bezeichnend ist jedoch, dass er sich für die Kranken verantwortlich fühlte. Eigentlich hätten sich nämlich die Lübbecker Ärzte und Chirurgen der Frotheimer Kranken annehmen müssen. Durch seinen Einsatz entlarvt Herzberg nicht nur seine Kollegen, sondern auch die Beamten und Geistlichen der Gegend. Sie waren, wahrscheinlich aus Angst, selbst zu erkranken, nicht bereit, ihrer Dienstpflicht nachzukommen und sich um die Erkrankten zu kümmern.
Ging die Cholera-Epidemie am Lübbecker Land im 19. Jahrhundert auch weitgehend vorbei, gab es doch in den Großstädten unzählige Todesopfer zu beklagen.
Gesundheit und Krankheit spielten auch in der Zeit des Nationalsozialismus eine große Rolle. Doch noch viel schlimmer als Pest und Cholera war während der NS-Zeit eine andere Form der „Ansteckung“. Durch unablässige Propaganda wurde der Eindruck erweckt, nur körperlich und geistig gesunde, willensstarke und leistungsfähige Menschen seien wahre „Volksgenossen“. Vor diesem Hintergrund agierten damals unter anderem der von der SS getragene und mit staatlichen Mitteln unterstützte Verein „Lebensborn“ sowie der Arzt des Konzentrationslagers Auschwitz, Dr. Mengele. Ihr Anliegen bestand darin, auf der Grundlage der nationalsozialistischen „Rassenhygiene“ und „Gesundheitsideologie“ die Erhöhung der Geburtenziffer „arischer“ Kinder durch ein menschliches „Zuchtprogramm“ herbeizuführen. Im Umkehrschluss wurden all jene, die dem parteipolitischen Ideal nicht entsprachen, als „krank“ und daher als „schädlich“ für das deutsche Volk hingestellt und aus der „Volksgemeinschaft“ ausgeschlossen.
Das geschah im Laufe der Zeit mit zunehmender Härte und Gewalt bis hin zur Ermordung von Menschen, die körperlich oder geistig als „krank“ eingestuft wurden. Der Bevölkerung wurde der Eindruck vermittelt, die finanziellen Aufwendungen für die Behandlung oder Betreuung jener Menschen seien eine vermeidbare Belastung für die Gesellschaft. Ihr Tod sei daher eine nützliche Einsparung zu Gunsten der gesunden „Arier“. Ab Herbst 1939 wurde schließlich sogar der als „Euthanasie“, also als vermeintlich „guter, schöner Tod“, bezeichnete Mord an Menschen gerechtfertigt, deren Leben nach der Ideologie der Nationalsozialisten als „nicht lebenswert“ deklariert wurde. Auch im Lübbecker Land wurden während der NS-Zeit „Maßnahmen zur Geburtenverhütung“ ergriffen, indem etliche Behinderte beispielsweise in Krankenhäusern zwangsweise ärztlich untersucht und dann ohne Einwilligung sterilisiert wurden. Familien mussten zudem damit rechnen, dass ihre geistig oder körperlich eingeschränkten Angehörigen mit Unterstützung von Ärzten, Pflegekräften und Verwaltungsbehörden ermordet wurden. Durch diesen Umgang mit Krankheit und Gesundheit wurde seinerzeit bewusst die Angst der Bevölkerung geschürt, aufzufallen und anders zu sein als der parteipolitisch geforderte „Herrenmensch“. Als fatal erwies sich dabei, dass das nationalsozialistische Gedankengut wie bei einer Pandemie immer mehr Menschen „angesteckt“ hat.
Das bekam auch die jüdische Gemeinde in Lübbecke schmerzhaft zu spüren. Bereits seit der Machtübernahme der NSDAP 1933 waren die Einschränkungen für Menschen jüdischen Glaubens stetig größer geworden. Ihre Geschäfte wurden boykottiert und die Inhaber schließlich zum Zwangsverkauf genötigt. Unzählige gesetzliche Bestimmungen schränkten die persönliche und auch die Berufsfreiheit von Juden ein. Die „Nürnberger Gesetze“ von 1935 degradierten sie schließlich zu Menschen minderen Rechts. Aus geschätzten Mitbürgerinnen und Mitbürgern wurden „Volksfeinde“.
„Angesteckt“ wurden aber nicht nur Menschen, sondern in der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 auch Synagogen in ganz Deutschland, darunter das Lübbecker Gotteshaus. Am Abend des 9. November begingen die Parteigenossen der NSDAP im Saale des Schützenhauses zunächst eine feierliche Gedenkveranstaltung zur Erinnerung an den gescheiterten Hitler-Putsch in München 1923. In der Stadtchronik wurde zu den Ereignissen jener Nacht festgehalten: „Die Feierstunde, von der Ortsgruppe der NSDAP veranstaltet und von der SA gestaltet, wurde für alle Teilnehmer zu einem Erleben. An den Seiten des Saales standen die Fackelträger und auf der Bühne, dessen Kopfwand die Worte trug ‚…Und ihr habt doch gesiegt!‘, stand die Hakenkreuzfahne, flankiert von den Fahnenbegleitern der SA. Blumen schmückten die Rampe. Auf schwarzen Pylonen loderten Flammen. Eine feierlich-ernste Stimmung. Unter den wuchtigen Klängen des Spiels des Musikzuges marschierten SA und Werkscharen auf. Es folgte der feierliche Einmarsch der Fahnen. ‚Festliches Lied‘, von SA und Werkscharen gesungen, hallte durch den dicht besetzten Saal. (…) Anschließend fand (…) die Weihe des Horst-Wessel-Gedenksteines [auf der Grünanlage zwischen Wartturmstraße und Schützenstraße] statt. (…)“ Doch damit endete die Nacht noch nicht, denn im Anschluss kam es zu judenfeindlichen Kundgebungen in der Stadt. In deren Verlauf zertrümmerten Angehörige der SA und der SS die Schaufenster jüdischer Geschäfte, demolierten die Wohnungen jüdischer Bürger und misshandelten mehrere Bewohnerinnen und Bewohner. Es soll in dieser Nacht auch zu Verhaftungen einiger jüdischer Bürger gekommen sein. Häuser und Geschäfte, deren jüdische Eigentümer bereits in den Tagen vor dem Pogrom einem Verkauf an nichtjüdische Eigentümer zugestimmt hatten, blieben unangetastet. Bei der brennenden Synagoge wurde kein Löschversuch unternommen. Sie brannte bis auf die Grundmauern nieder. Noch am nächsten Morgen schwelten die Überreste.
Nach offizieller NS-Lesart waren die Ausschreitungen deutschlandweit spontan durch die Ermordung des deutschen Diplomaten Ernst vom Rath in Paris ausgelöst worden. Dieser war von einem polnischen Jugendlichen jüdischen Glaubens angeschossen worden und an den Verletzungen gestorben. Tatsächlich lässt sich aber heute belegen, dass der Pogrom von langer Hand geplant war.
Etliche jüdische Familien aus Lübbecke hatten bereits im Vorfeld der Novemberpogrome des Jahres 1938 versucht, sich den zunehmenden Repressalien durch Umzug in eine Großstadt zu entziehen. Sie hatten gehofft, dort „untertauchen“ oder sogar ins Ausland emigrieren zu können. Andere verließen erst in den Folgejahren die Stadt. Als Mitte 1941 die „Endlösung der Judenfrage“ von der NS-Regierung propagiert und dadurch die Deportation und Ermordung von Millionen Juden veranlasst wurde, lebten – soviel bisher bekannt ist – bereits keine jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger mehr in Lübbecke.
Der Rückblick zeigt: Pest, Cholera und die Infektion mit Ideologien, die Toleranz und Menschenwürde verachten, haben einiges gemeinsam. Sie verbreiten sich rasend schnell, sind hoch ansteckend und verändern das Leben der Infizierten grundlegend. Im Krankheitswahn sind die Betroffenen oft kaum mehr ansprechbar. Manche werden völlig teilnahmslos gegenüber allem, was um sie herum vor sich geht. Andere werden in ihrem Verhalten unberechenbar.
Dennoch: Angesichts der Notlage starr vor Angst zu werden ist ebenso wenig hilfreich, wie in Leichtsinn zu verfallen. Das wirksamste Mittel ist vielmehr, drohende Gefahren frühzeitig zu erkennen und entsprechend Vorsicht walten zu lassen, denn Vorbeugen ist besser als Heilen. Das gilt nicht nur im Kampf gegen Seuchen wie Pest, Cholera oder aktuell das Corona-Virus. 75 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges trifft das gerade auch bei der Abwehr von Überzeugungen zu, die Freiheit, Demokratie und Mitmenschlichkeit gefährden. Dem mahnenden Gedenken an die Ausschreitungen gegen die jüdische Bevölkerung im November 1938 kommt dabei eine wichtige Bedeutung zu.