Stadt Lübbecke

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Geburtsbriefe aus Lübbecke

Neben Stadtbuch und Bürgerbuch gehören weitere Amtsbücher zu den wertvollen Archivalien des Lübbecker Stadtarchivs. In der vorliegenden Darstellung wird auf ein Amtsbuch aus dem 17. Jahrhundert Bezug genommen. Es ist bei einer Laufzeit von 1628 bis 1653 chronologisch geordnet und hält gerichtliche und verwaltungsinterne Vorgänge in Protokollform fest. Dazu gehört auch die Ausstellung von Geburtsbriefen durch die Stadtverwaltung.

Ein Geburtsbrief, selten als „testimonium natale1 bezeichnet, war zu beantragen, sobald der Antragsteller plante, sich in einer anderen Stadt niederzulassen, um dort das Bürgerrecht zu erwerben. Der Inhalt von Geburtsbriefen wird in dem genannten Amtsbuch in Kurzform wiedergegeben. Ein guter Leumund gehörte zu den Voraussetzungen. Der Geburtsbrief bestätigte die eheliche Geburt unter Nennung der Namen und Herkunft der Eltern, wobei die Mutter immer unter ihrem Mädchennamen erscheint. Die Ausstellung eines Geburtsbriefes war gebührenpflichtig, was in den Protokollen gewöhnlich nicht erwähnt wird. Nachdem der Antragsteller den Geburtsbrief erhalten und die Stadt verlassen hatte, hatte er das Bürgerrecht in seiner Heimatstadt aufgegeben. 2

Drei Männer waren aufzubieten, um die Angaben des Antragsstellers unter Eid zu bezeugen. Sie wurden vor der Vereidigung auf die Folgen eines Meineides hingewiesen, gelegentlich protokolliert mit „praevia avisatione perjurii3. Erwähnt wird gelegentlich die rechtskräftige Form des Geburtsbriefes mit der Bemerkung „in probanti forma4. In wenigen Fällen erscheint der Antragsteller nicht persönlich. Sein Vertreter, gewöhnlich ein naher Verwandter, musste glaubwürdig sein. Häufig war dieser der Stadtverwaltung persönlich bekannt.

Die Voraussetzung für den Erwerb eines Geburtsbriefes war, dass der Bewerber freien Standes war. Eigenbehörigkeit durfte nicht vorliegen. Die Antragsteller mussten nicht aus Lübbecke kommen, wie es einige Beispiele zeigen.

Am 18. August 1650 erschien Heinrich Pollheide 5, ein Schneidergeselle aus dem benachbarten Kirchspieldorf Alswede, und bat das Lübbecker Stadtgericht um Ausstellung eines Geburtsbriefes. Pollheide hatte die Absicht, sich in Minden niederzulassen, wo, wie er hoffte, die Arbeitsbedingungen günstiger waren als auf dem Dorfe oder in Lübbecke. Pollheide legte den geforderten Freibrief vor, ausgestellt von Rittmeister Johann Münch 6, dem Besitzer der Ellerburg in Fiestel im Kirchspiel Alswede. Zwei Zeugen, die Pollheides eheliche Geburt beeiden sollten, kamen aus Alswede. Um den dritten Zeugen benennen zu können, stellte sich Stadtrichter Peter Riestenpatt als Zeuge zur Verfügung. Sie bezeugten „mediante juramento corporali7 die christliche Geburt des Antragstellers unter Nennung der Namen seiner Eltern, nämlich Johann Pollheide und Geseke Wächter, beide eigenbehörig nach Ellerburg.

Am 8. Juli 1629 erschien Severin Hoger aus Blasheim im Lübbecker Rathaus, um für seinen Sohn Stats einen Geburtsbrief zu beantragen. Stats war in Hamburg im Töpfergewerbe als Geselle tätig. Der Antragsteller hatte die notwendigen drei Zeugen mitgebracht, die die eheliche Geburt seines Sohnes bezeugten. Severin Hoger brachte noch eine ungewöhnliche Bitte vor. Er bat, das Ausstellungsjahr des Briefes in das Jahr 1621 zurück zu datieren, was ihm auch gewährt wurde. Der Grund für dieses Ansinnen wird im Protokoll nicht erwähnt.

Auch Einwohner aus dem benachbarten mindischen Amt Rahden baten im Lübbecker Rathaus um die Ausstellung eines Geburtsbriefes, was den Widerspruch des Rahdener Amtmannes hervorrief, der sein Amt beeinträchtigt sah. Der Rahdener Amtmann Thomas von Holwede mit Amtssitz auf Burg Rahden beschwerte sich in Lübbecke mit Erfolg. Am 17. Juli 1630 wurde dem Amtmann mitgeteilt, dass im Lübbecker Rathaus in Zukunft „keinem Radischen Ambts Untersaßen8 ein Geburtsbrief mehr ausgestellt werde, was jedoch auf die Dauer nicht eingehalten wurde. 9

Am 14. September 1634 erschien Helmich Bruninck, ehemaliger Bediensteter des Klosters Quernheim, im Lübbecker Rathaus und bat um einen Geburtsbrief für seinen Sohn Albert, einen Leineweber in Bremen. Die üblichen drei Zeugen bestätigten seine ehrenwerte Herkunft. Albert stammte von der Klosterheide war „Von keinem thadelhafften geschlechte“. Es dürfte sein Wunsch gewesen sein, in Bremen Bürger zu werden. Die Bremer Stadtverwaltung und das dortige Leineweberamt werden den Geburtsbrief angefordert haben.

Am 28. Mai 1635 erschien Arent Frobose, gebürtig aus Schwenningdorf in der Grafschaft Ravensberg, vor dem Lübbecker Stadtgericht mit der Bitte, ihm einen Geburtsbrief auszustellen. Frobose war freien Standes und hatte seinen Wohnsitz in Stendal „in der alten Marck Brandenburg“, wo er als Seidenhändler tätig war. Von dort war er zurück in sein Heimatdorf gereist, um hier Zeugen zu finden, die seine christliche Herkunft und Geburt bestätigen konnten. Drei Männer aus seinem Geburtsort wurden ausfindig gemacht, die sich mit ihm nach Lübbecke begaben, um dort die persönlichen Angaben des Antragstellers zu beeiden. Arent Frobose benötigte den Geburtsbrief, um Bürger in Stendal werden zu können. Es gab für ihn keine andere Möglichkeit, als von Stendal zurück nach Schwenningdorf zu reisen, weil nur dort die notwendigen Zeugen zu finden waren, die seine Eltern, Tewes Frobose und Dorothee Niemeyer, noch gekannt hatten.

Gewöhnlich war es der Wunsch des Antragstellers, den Heimatort zu verlassen, um in einer anderen Stadt sesshaft zu werden in der Hoffnung, dort einem Beruf nachgehen zu können, mit dem er seinen Lebensunterhalt verdienen und eine Familie gründen konnte. Es waren Chancen, die ihm in seiner Heimat nicht geboten wurden. Gründe, die Heimatstadt zu verlassen, gab es genug. Die letzten Jahre des Dreißigjährigen Krieges hatten in Lübbecke unübersehbare Spuren hinterlassen. Es gab verlassene und zerstörte Häuser. Handel und Wandel hatten Einbußen hinnehmen müssen. Manch junger Mann suchte sein Glück außerhalb der Stadtmauern seiner Heimatstadt.

Am 5. Juli 1638 wurde Carl Möller, der Generischen Sohn 10, im Rathaus vorstellig und bat um einen Freibrief, weil er sich in Nürnberg verheiraten wollte. Die aufgebotenen und vereidigten drei Zeugen bestätigten, dass Carl Möller „von seinen Vatter Jost Moller und Ilsabein Rancke eheleuten, Echt und Recht auch frey geboren“ sei.

Am 14. Dezember 1638 erschien Johann Flörking, Sohn des Richard Flörking und der Gese Holtzmeyer, im Rathaus und bat um Ausstellung eines Geburtsbriefes, weil er sich in Braunschweig niederlassen und verheiraten wollte. Beide Elternteile waren verstorben. Der Antragsteller trug vor, es seien „noch gute leute im leben so seine beyden sel[igen] Eltern wol gekant.“ Die Zeugen bestätigten, dass Johann Flörking „im heiligen ehestand alhir in Lübbecke gebohren und erzeuget wehre“.

Geburtsbriefe wurden nicht immer akzeptiert. So war es Johann Vieselmeyer, der aus Börninghausen in der Grafschaft Ravensberg stammte, in Halberstadt ergangen. Das dortige Krämeramt hatte seine Aufnahme abgelehnt. Es hatte den 1641 vom ravensbergischen Drosten auf Burg Limberg ausgestellten Brief für ungültig erklärt. Er entsprach also nicht den gängigen juristischen Formalien. Am 24. Juli 1644 erschien Tönnis Klencke, Schwager und Vetter des Antragsstellers, mit drei bürgerlichen Zeugen aus Lübbecke im Rathaus. Sie bestätigten die eheliche Herkunft und den freien Stand des Johann Vieselmeyer.

Trotz des Krieges waren Beziehungen unter den Kaufleuten und ihren Kunden nicht abgebrochen. Erwähnt wird in den Protokollen der Bremer Heringshandel und der Kornhandel mit Kaufleuten aus dem Stift Osnabrück 11. Es gab Beziehungen zum Handelsplatz Köln 12. Es war nicht ungewöhnlich, die Lehrjahre nicht in der Heimatstadt, sondern in größeren Städten zu absolvieren. Am 15. September 1652 erschien Engelke Siebe 13 mit dem vorgeschriebenen Zeugenaufgebot im Rathaus, um für seinen Sohn Johann, der in Hildesheim bei einem Krämer eine Lehre absolvieren wollte, einen Geburtsbrief zu erbitten. Voraussetzung für die Lehre war die Vorlage eines Geburtsbriefes.

Da Frauen nicht voll gerichtsfähig waren, suchten ihre männlichen Rechtsvertreter um einen Geburtsbrief für ihre jeweilige Klientin nach. Am 16. Oktober 1645 bat Christian Scheedtman aus Gerenbeke aus dem Amt Hausberge im Stift Minden um einen Geburtsbrief für seine Schwester Anne, „so sich zu herfordt inß Schüsteramt befreyete“. Anne hatte also einen Herforder Schuster geheiratet. Wie der Bemerkung zu entnehmen ist, war der Geburtsbrief auch dem Herforder Schusteramt vorzulegen.

Am 12. November 1652 erschien Hermann Hagedorn „von Rengthausen Ambts Limberg“ im Lübbecker Rathaus und bat im Namen seiner Schwester Anna Maria Hagedorn, die in Magdeburg Wohnung bezogen hatte, um einen Geburtsbrief, der von der Magdeburger Stadtverwaltung vermutlich wegen Einheirat und Bürgeraufnahme eingefordert wurde. Die Zeugen gaben an, dass Anna Maria Hagedorn von ihrem Vater Lüdeke Hagedorn und [seiner Frau] Maria Marschbaum „echt und recht, auch frey zu Rengkhusen Ambts Limberg gezeuget und gebohrn“ sei.

Über die Geburtsbriefe lassen sich Rückschlüsse auf städtische Handwerker ziehen, die mangels geringer Anzahl und unzureichenden Vermögens in Lübbecke noch kein Amt bilden konnten. So erschien am 4. Oktober 1650 Adam Schwabe, ein Schwarzfärber 14, vor Gericht, um für seinen „Schwestersohn“ Johann Schlüter den Geburtsbrief zu beantragen. Schwabe war Schlüters Lehrmeister gewesen. Für Schlüter waren die Aussichten auf Selbständigkeit in Lübbecke wahrscheinlich wenig aussichtsreich, so dass ein Wegzug geplant war. Es erschienen die üblichen drei Zeugen, die den freien Stand und die eheliche Geburt des Bewerbers bezeugten.

Auch das Schicksal eines Soldaten findet einen Niederschlag in den Geburtsbriefen. Am 24. Mai 1653 erschien Heinrich Bruckamp im Rathaus und bat um einen Geburtsbrief 15. Er war Soldat in der Armee des Herzogs von Pfalz-Neuburg gewesen und entlassen worden. Vor Gericht gab er an, dass er nicht wisse, wo er sich künftig niederlassen würde. Der Geburtsbrief, der ihm und seiner Familie einen guten Leumund bestätigte, gab ihm immerhin eine gewisse Sicherheit, wenn er sich anderenorts um ein Auskommen bemühen sollte.

Falls notwendig, mussten Geburtsbriefe auch nach dem Tode angefordert werden. Am 26. Juli 1653 erschien Hinrich Danckmeyer aus Barkhausen im Stift Osnabrück und bat um einen Geburtsbrief für seinen verstorbenen Bruder Jacob, der in Quedlinburg als Händler tätig gewesen war. Seine Kinder hatten um einen Geburtsbrief gebeten, der, so ist zu vermuten, der Stadtverwaltung nicht vorlag, aber benötigt wurde, um den Kindern eine Bürgeraufnahme zu ermöglichen. Drei Zeugen freien Standes aus dem benachbarten Börninghausen in der Grafschaft Ravensberg bezeugten „mediante juramento corporali“, dass Jacob Danckmeyer „echt und recht auch frey gezeuget, und gebohren“.

Geburtsbriefe und Auswanderung

Der Kramergeselle Hinrich Lohmann lebte in der Familie seines Brotherrn, bei dem er bei einem geringen Salär wohnte und beköstigt wurde. Das Protokoll gibt keine Auskunft darüber, wo Hinrich als Kramergeselle tätig war. Es war ein Leben in absoluter Abhängigkeit. Am 19. Februar 1639 erschien sein Vater Barthold mit drei Zeugen im Lübbecker Rathaus, um für Hinrich einen Geburtsbrief ausstellen zu lassen. Hinrich war entschlossen, sich in „Revell in Lieflandt16 niederzulassen. Er war 28 Jahre alt und „zu Jacobi“ (25. Juli) geboren. Vater Lohmann hatte „drey freye Manß“, drei freie Männer, aus Dünne aufgeboten, um die eheliche Geburt seines Sohnes zu beeiden. Zum Personenstand erfährt man, dass Hinrichs Mutter, Anna Grundmann, aus Dünne, Kirchspiel Bünde im mindischen Amt Reineberg, stammte, Hinrichs Geburtsort. Das Protokoll gibt keinen Hinweis, wie und warum Hinrich zu dem Entschluss gekommen war, sich in Reval niederzulassen.

Am 28. September 1642 erschien Hinrich Heidenreich, ein Schneidergeselle, gebürtig aus Quernheim, Amt Reineberg, und bat um die Ausstellung eines Geburtsbriefes. Die erforderlichen Zeugen waren erschienen, um seine eheliche Geburt unter Eid zu bestätigen. Heidenreich benötigte den Geburtsbrief, weil er nach Schweden auswandern wollte. Das Schiff, das ihn nach Schweden bringen sollte, erlitt jedoch Schiffbruch. Heidenreich hatte Glück und kam mit dem Leben davon. Der wichtige Geburtsbrief jedoch war mit anderen Habseligkeiten von den Fluten weggespült worden. In Schweden angekommen, benachrichtigte Heidenreich seinen Bruder und bat ihn, im Lübbecker Rathaus vorstellig zu werden, weil ein neuer Geburtsbrief dringend benötigt wurde. Dieser wurde am 6. April 1643 gratis ausgestellt.

Am 3. April 1643 erschien Bürger Rudolf Brune, „unser Markgenoß17, im Lübbecker Rathaus, um für seinen Sohn Cord, einen“ Kaufgeßell“, der sich in Bergen im Königreich Norwegen niederlassen wollte, den nötigen Geburtsbrief zu erbitten. Die verlangten drei Zeugen waren erschienen und bestätigten unter Eid, „das Cord Brune von seinem Vatter Rudolff brunen und Catharinen Neddermanß Alß christliche eheleute echt und recht auch frey gebohren sey.“

Am 23. Februar 1647 erschien Johann Dolck im Rathaus, um für seinen Bruder Ludewig einen Geburtsbrief zu beantragen. Vater Valentin Dolck war ein angesehener Bürger, der in Lübbecke ein Hutmachergeschäft betrieb. Der Geburtsbrief wurde dringend benötigt, damit Ludewig das Bürgerrecht in Danzig erwerben konnte. Johann war mit den notwendigen drei Zeugen erschienen, die die eheliche Zeugung und Geburt sowie den freien Stand des Bewerbers beeideten.

Am 11 März 1647 bat Stadtrichter Riestenpatt um einen Geburtsbrief für Claus Hadewig, der aus einer bekannten Bürgerfamilie stammte und sich in Riga niederlassen wollte. Riestenpatt trat mit zwei weiteren Bürgern als Zeuge auf. Sie bestätigten, dass Claus Hadewig „auß einen reinen unbefleckten ehebette auch frey erzeuget und gebohrn wehre.“

Nicht jeder, der sich an anderen Orten niederlassen wollte, ließ sich einen Geburtsbrief ausstellen. Mancher wollte seines eigenen Glückes Schmied sein. Die Gerichtsgebühr ließ sich für andere Zwecke besser verwenden. Große Städte wie das nahe gelegene Bremen oder gar Amsterdam waren begehrte Ziele. Hier konnte man untertauchen und schnell Arbeit finden. Um auf einem Schiff anzuheuern, zählte die Arbeitskraft und nicht unbedingt der Geburtsbrief.

 

Der bisher letzte bekannte in Lübbecke ausgestellte Geburtsbrief stammt aus dem Jahre 1807. Er wurde publiziert in: Heimatblätter für den Kreis Lübbecke, 1928, Nr. 5.

  

Lübbecke, den 05.10.2015


1. Stadtarchiv Lübbecke (zit.: StadtAL), A 128, Bl. 56'.

2. StadtAL, A 128, Bl. 222'.

3. Ebd., Bl. 391'. Wortlaut des Zeugeneides und der Verwarnung vor einem Meineid.

4. StadtAL, A 128, Bl. 167 passim.

5. Wenn es sich um noch heute bekannte Familiennamen handelt, sind diese der heutigen Schreibweise angepasst.

6. Hier in der Schreibweise „Monk“.

7. Mittelst persönlicher Eidesleistung.

8. StadtAL, Stadtbuch, S. 177.

9. StadtAL, A 128, Bl. 564.

10. Sohn der Frau Gener. Bezeichnung im Protokoll nicht abwertend gemeint.

11. StadtAL, ebd., Bl. 263.

12. StadtAL, ebd., Bl. 117'.

13. Die Zeugen legen als Geburtsort Lübbecke nahe.

14. StadtAL, A 512, Bl. 97 ff. Anton Gottfried Schlichthaber, Der Mindischen Kirchengeschichte Vierter Teil, Minden 1754, S. 136.

15. Die Zeugen legen als Geburtsort Lübbecke nahe.

16. Reval in Livland

17. Er ist nicht als Bürger kenntlich gemacht. Er wird aus den umliegenden markenberechtigten Dörfern gekommen sein.

Autor: Stadtchronist Helmut Hüffmann, 06.10.2015 

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