Stadt Lübbecke

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Die Mast im Walde

Das Lübbecker Stadtbuch 1, eingelagert im Stadtarchiv Lübbecke, verfügt über zahlreiche Einträge zum Weidegebiet „Mittwald“, auch Rahdener Wald genannt, das dem heutigen Kerngebiet von Espelkamp entspricht und in früheren Zeiten von Lübbecke und Rahden mit den Bauerschaften Varl, Ströhen und Wehe gemeinsam zur Schweinemast im Herbst genutzt wurde. Eintriebsrechte hatte das Gut Benkhausen. Lübbecke und Rahden übten hier im Mittwald das jus compascendi lignandi et pignorandi aus, ein gemeinsames Weiderecht sowie das Recht auf Holzschlag und Pfändung. Das bedeutete im Falle eines unrechtmäßigen Fällens von Bäumen, dass nicht nur das gefällte Holz gepfändet wurde, sondern auch das Handwerkszeug. Letzteres konnte innerhalb von Jahr und Tag wieder eingelöst werden. Der Eigentümer konnte also sein Handwerkszeug wieder zurückkaufen. Wurde das Weiderecht verletzt, indem z. B. zur Mastzeit ein Schwein zu viel eingetrieben wurde, dann wurde das Schwein von der Mast ausgenommen, konfisziert und dem „Schüttstall“ 2, dem Pfandstall, übergeben. Auch hier bestand die Möglichkeit des Rückkaufs. Geschah das nicht, dann war es in Lübbecke Brauch, das Schwein öffentlich im Bürgerwall am Weingarten zu schlachten und das Fleisch dem Armenhaus am Geistwall zuzuweisen.

Die Stadtverwaltung Lübbecke verwaltete ihren Anteil am Mittwald nach Lübbecker Markenrecht. Die Stadt besaß ein umfangreiches Markengebiet mit Wald-, Weide- und Mooranteilen, das sich über ein Gebiet von Levern bis Hüllhorst und von Hille bis Holzhausen am Limberg ersteckte. Was den Mittwald betraf, gab es zwischen Rahden und Lübbecke keine feste Abgrenzung, was naturgemäß zu Auseinandersetzungen, besonders beim Fällen von Bäumen, führte. Rahden suchte in aussichtslosen Streitfällen um Schutz bei der Mindener Landesregierung als Markenherrn nach und vermied so eine direkte Auseinandersetzung mit den Lübbeckern, die vor gewaltsamen Maßnahmen nicht zurückschreckten.

Es war Praxis, die zu nutzenden Weidegebiete im Mittwald jedes Jahr neu zuzuweisen. Eine dauernde Abgrenzung lag, wie gesagt, nicht vor, so dass jedes Jahr über den Weideanteil und die Höhe des Eintriebs neu verhandelt werden musste. Das geschah durch eine sogenannten „Scherung“. Gemeint ist eine Aufteilung des mit Laubwald bestandenen Weidelandes. Vorausgegangen war eine Begutachtung einiger ausgesuchter Bäume, um den zu erwartenden Fruchtertrag an Eicheln und Bucheckern einzuschätzen, um danach die Anzahl der einzutreibenden Schweine für beide Seiten festzulegen. Zur Schätzung gehörte neben viel Erfahrung ein Leben mit und in der Natur. Beide Seiten, die Abordnungen aus Lübbecke und Rahden, trafen sich zu diesem Zweck jährlich zur Herbstzeit auf gewohnter „Dingstätte“, nämlich Uf der wichlige oder bey dem drögen 3 baume, einem Treffpunkt im Mittwald, um die Zahl der einzutreiben Schweine für die sprankmast 4 festzulegen. 5 Es waren zähe Verhandlungen um die Lebensgrundlage der damaligen Landwirtschaft. Je geringer der zu erwartende Ernteertrag war, umso heftiger ging es in den Verhandlungen zur Sache. Vor dem Eintrieb wurden die Schweine gebrandmarkt, um beim Rücktrieb die Übersicht zu behalten. Mit der Aufsicht waren Hirten beauftragt, bezahlt von den berechtigten Bürgern und Bauern.

Der erste Eintrag im Stadtbuch zum Weiderecht auf dem Mittwald bezieht sich mit dem Randvermerk Mast im Wolde auf den 25. September 1624 während der Zeit des Dreißigjährigen Krieges. Vogt Eigentrock 6 als Vertreter des Rahdener Amtmannes und Holzförster Thomas Holwede vertraten die Rahdener Seite. Zur Lübbecker Abordnung gehörten die beiden Schützenmeister und ihre Helfer, nämlich Stats Mencke, Johann Scheffer, Heinrich Alemann und Heinrich Hanenkamp, sowie Stadtsekretär Anton Pohlmann. Im Stadtbuch wird mit den Worten „Alß godt [Gott] ein weinich mast im Wolde bescheret7 auf eine nur dürftige Ernte hingewiesen. Auf eine Scherung wurde nicht nur wegen der dürftigen Ernte verzichtet. Die Rahdener Bauern hatten im Jahre 1624 ihre Weiderechte im Wolde nicht wahrnehmen können, weil einige von ihnen verstorben oder krank waren. Außerdem hatte ihnen das „Kriegsvolk“ mit seinen erpresserischen Methoden zugesetzt. Die Bauern hatten zwangsläufig Schweine verkaufen müssen. Die Anzahl der Schweine hatte sich also verringert. Beide Seiten verzichteten einvernehmlich auf eine Scherung. Es ging der Rahdener Seite bei dem Treffen um die Wahrung ihrer Weiderechte im Mittwald. Bei Nichtnutzung hätte dies als Aufgabe ihrer Rechte gedeutet werden können. Im Jahre 1624 nahmen nur Lübbecker Bürger das Weiderecht im Mittwald wahr. Die Anzahl der eingetriebenen Schweine ist im Stadtbuch nicht vermerkt. Es dürfte nur eines der vier Stadtviertel in den Genuss des Eintriebs gekommen sein.

Beim Treffen im September 1629 kam es nach den üblichen Maßnahmen wie Einschätzung der Ernte und Zuweisung der Weideplätze zu einer Auseinandersetzung. Den Lübbeckern, tituliert als die hern von Lübbecke, wurde der Eintrieb von 150 Schweinen zugestanden. Damit wollten sich Jungbauern aus Rahden nicht abfinden. Sie bestanden auf einer geringeren Zahl der Lübbecker Mastschweine. Die Forderung wurde von der Lübbecker Seite grundsätzlich zurückgewiesen. Dem stimmte auch der Rahdener Amtmann zu. Die von der Rahdener Seite einzutreibenden Tiere ist im Protokoll nicht erwähnt. Beim Vergleich der übrigen Protokolle stellt man fest, dass der Rahdener Eintrieb stets geringer als der Lübbecker angesetzt war. Ungewöhnlich für das Jahr 1629 war das Zugeständnis an die Rahdener. Einem Meierhof 8 blieb es vorbehalten, ein Rind einzutreiben.

Ein ständiger Streitpunkt zwischen Rahden und Lübbecke waren Pfändungen wegen Verletzung der Markenrechte. Am 17. Juli 1630 kam es zu einer Aussprache. Die Rahdener Genossen Jürgen Wefer und Henrich Spreen aus Nottuln waren von den Lübbeckern gepfändet worden, weil sie Grasplaggen zur Düngung im Lohe, im Wald, abgestochen hatten, damals bekannt als plaggenmath. Die Lübbecker Markenaufsicht hatte, wie in solchen Fällen üblich, Arbeitsgerät konfisziert. Der Rahdener Amtmann verlangte Rückerstatttung mit der Begründung, die Lübbecker hätten ihre Markenhoheit auf das Rahdener Gebiet ausgedehnt. Ihnen stehe nur eine Mithude zu. Mit anderen Worten: Ein nur geduldetes Weiderecht. Die Reineberger Amtsgrenze, so das Argument der Rahdener, sei auch für die Lübbecker Markenaufsicht bindend, was die Lübbecker Seite umgehend zurückwies. Lübbecke wies darauf hin, dass der Rahdener Amtssitz, die Burg Rahden, auf Lübbecker Markengrund stehe. Lübbecker Markenhoheit und Markenrecht im Amt Rahden geltend zu machen, stieß auf vehemente Abwehr. Tatsächlich war die Lübbecker Markenhoheit im Amt Rahden zurückgedrängt worden. Die Lübbecker Magistratsjagd griff über Rahden und Ströhen hinaus, was auf ein ursprünglich größeres Markengebiet schließen lässt. Die Mindener Landeshoheit hatte hier Lübbecker Markenrechte an sich gezogen.

Abweichend vom üblichen Herbsttermin, traf man sich am 28. Mai 1635 auf dem gewohnten Platz im Mittwald. Anlass war das Fällen von gesunden Bäumen durch die Frotheimer im Osterwald. Die beteiligten Frotheimer waren von den Rahdenern gepfändet worden. Kühe waren Pfandobjekte gewesen. Die Lübbecker Seite bat für die armen Leute um Restitution, d. h. um Rückgabe. Der Rahdener Amtmann Thomas von Holwede war nicht abgeneigt, wollte sich aber bei der Mindener Regierung absichern und versprach, nach Minden zu reiten, wo er eine Anweisung erhoffte. Wie sie ausgefallen war, ist dem Protokoll nicht zu entnehmen. Gewöhnlich waren beide Seiten daran interessiert, die Höfe wirtschaftsfähig zu erhalten.

Erst am 3. Oktober 1639 trafen sich die Parteien lt. Protokoll wieder am gewohnten Ort. Amtmann, Amtsschreiber und Holzgraf vertraten die Rahdener Seite. Lübbecke war vertreten durch den Bürgermeister, die beiden Kämmerer und den Stadtsekretär. Die Ernte war wieder einmal dürftig ausgefallen. Die Weidegründe befanden sich allgemein in keinem guten Zustand. Sie waren seit Jahren über Gebühr ausgenutzt worden. Ähnlich sah es in anderen Teilen der Lübbecker Mark aus. Unerlaubtes Baumfällen, herbstliches Laubharken und Plaggenstechen zur Gewinnung von Bodendünger, sowie Überweidung durch zu viel eingetriebenes Vieh hatten diesen desolaten Zustand herbeigeführt. Das Treffen am 3. Oktober wurde zu einem Gefeilsche um Eintriebsrechte. Die Rahdener Seite berief sich dabei auf eine landesherrliche Anordnung vom 30. September 1607, die zu einer Mäßigung aufrief, um so eine Überweidung zu vermeiden. Der Eintrieb musste herabgesetzt werden. Der Eintrieb von 120 Schweinen aus Lübbecke sollte reduziert werden. Die Rahdener Seite war gewillt, eine drastische Reduzierung herbeizuführen. Die Bauern aus Varl, Ströhen und Wehe sollten für dieses Jahr vom Eintrieb ausgeschlossen werden. Nur das Dorf Rahden behielt seine Berechtigung, war aber mit der getroffenen Vereinbarung nicht zufrieden.

Ein neuer Termin wurde für den 20. Oktober 1639 angesetzt. Amtmann, Amtsschreiber und Holzgraf sowie etliche Hausleute vertraten die Rahdener Seite. Die Lübbecker Seite war vertreten durch die beiden Kämmerer Voltermann und Schnelle, Sekretär Pohlmann und Gerd Mencke 9. Die Lübbecker erklärten sich bereit, nur 80 Schweine eintreiben zu lassen. Die Berechtigung des Gutes Benkhausen blieb unangetastet. Die übliche Scherung konnte eingeleitet werden, ebenso das Setzen von Brandmalen bei den Schweinen.

Im folgenden Jahr wurde das Treffen im Mittwald am 30. September 1640 von den Rahdenern nicht besucht. Die Lübbecker mäßigten ihren Eintrieb und legten ihn auf 70 Tiere fest, die von Alert Möller gehütet wurden. Das teilte man den Rahdenern am nächsten Tag in Rahden mit, wo die Lübbecker zu einem Treffen in Engelages Haus geladen waren und wo sie in Beisein von Holzgraf Willer gut bewirtet wurden. Dem Gutsbesitzer Heinrich Münch auf Benkhausen ließ man mitteilen, dass er seinen Eintrieb nicht erhöhen dürfe.

Das nächste Treffen war für den 28. September 1641 angesagt, musste aber abgesagt werden, weil der Rahdener Amtmann Hönemann verreist war und Holzgraf und Hölterer 10 ohne ihn nicht verhandlungsfähig waren. Ein weiteres Treffen am 30. September musste auch abgesagt werden, weil schwedisches und hessisches Kriegsvolk durch Rahden gezogen war. Erst am 2. Oktober trafen sich die Rahdener und die Lübbecker Abordnung auf der bekannten Dingstätte. Von der Rahdener Seite waren Amtmann Hönemann, Amtsschreiber Wette 11 und Holzgraf Theodor Willer erschienen. Zur Lübbecker Abordnung gehörten die Kämmerer Voltermann und Nagel, Stadtsekretär Pohlmann sowie die Schützenmeister Mencke und Homborg. Es wurde heftig gestritten. Die Einigung auf 70 Schweine für Lübbecke und 60 für Rahden war nur vorläufig. Rahden wollte mit den Lübbeckern gleichziehen, was ihnen verwehrt wurde.

Am 16. Oktober 1644 hatten die Lübbecker Schützenmeister und ihre Gehilfen, die Scheffer, einige nicht gebrandmarkte Schweine konfisziert und abgetrieben. 9 Schweine aus Rahden, 4 aus Frotheim und Isenstedt waren in den Pfandstall getrieben worden, wo sie zum Rückkauf frei gegeben wurden.

Am 6. Juni 1645 kam es im Sommer zu einem außergewöhnlichen Treffen der Lübbecker und Rahdener auf der bekannten Dingstätte wichlige im Mittwald. Die Interessen der Lübbecker Markenherren, deren umfangreiches Markengebiet keiner landesherrlichen Bevormundnung unterstand, und die Interessen der Rahdener Markenaufsicht prallten aufeinander. Die Rahdener Mark unterstand dem Landesherrn. Die Lübbecker Seite warf den Rahdenern eine übermäßige Nutzung des Mittwaldes vor, die den Lübbecker Regeln zur Markennutzung widersprach. Die Lübbecker Kommission war mit wichtigen Personen wie Bürgermeister, Kämmerer und Schützenmeister besetzt. Es war ein Termin außerhalb der üblichen Herbsttreffen, was die Wichtigkeit des Treffens hervorhebt. Ein Ärgernis war wieder einmal die plaggenmath, das Abheben von Grasplaggen zur Düngung, durch die Rahdener. Der natürliche Boden war empfindlich gestört worden. Es brauchte Zeit, bis sich wieder eine Grasnarbe gebildet hatte. Die Lübbecker bezichtigten die Rahdener der übermäßigen Abnutzung des Grasbodens. Außerdem warfen sie ihnen vor, den Baumbestand durch übermäßiges Abholzen geschädigt zu haben. Ein Lübbecker Fischteich war von den Rahdenern ausgefischt worden. Schafe aus Levern waren von den Rahdenern gepfändet worden. Levern war jedoch Lübbecker Markengenosse. Die Lübbecker Markenherren verlangten von den Rahdenern restitution der Schafe aus Levern, was später auch geschah. Der Rahdener Amtmann berief sich auf den Landesherrn als Markenherrn, während Lübbecke den Landesherrn als Markenherrn über ihr Markengebiet ablehnte. Sie, die Lübbecker, verfügten über eine freie Mark, d. h. sie war der landesherrlichen Bevormundung entzogen.

Die Waldpflege war Aufgabe der Nutzer. Dazu gehörte das potten. Gemeint ist das Auspflanzen von Setzlingen. Wie es das Lübbecker Stadtbuch vermerkt, wurden die Bürger aus den vier Vierteln der Stadt aufgerufen, sich an den mühseligen Arbeiten des Pottens zu beteiligen. Die zu bepflanzenden Ortsteile sind im Stadtbuch aufgeführt. Dazu gehörten die Fluren In der Landwehr, Vierlinden, Hausstätte, Richtepatt und Mittwald. Die Lübbecker Markenherren hatten Frotheimer Bauern angehalten, im Mittwald zu potten, was die Rahdener als einen Eingriff in ihre Rechte auffassten. Die Rahdener widersprachen und führten ihre Aktionen im Mittwald aus. Markenrechte waren umkämpft, weil sie Herrschaftsrechte darstellten und der Festigung der Landesherrschaft dienten.

Im Protokoll zum 23. September 1646 ist auch der Eintrieb für die Rahdener Verhandlungskommission festgehalten. Man erfährt, dass der Rahdener Drost auf Burg Rahden 13 Schweine eintreiben durfte. Für den Haushalt auf der Burg war die Zahl angemessen, denn nicht nur die Amtsführung musste versorgt werden, sondern auch das Personal.

Die folgenden Treffen 1647 bis 1651 sind von der ständigen Sorge der Rahdener Kommission gekennzeichnet, den Eintrieb möglichst gering zu halten, während sich die Lübbecker großzügiger verhielten. Hier musste ein Stadtviertel versorgt werden. Beim Treffen im Jahre 1651 wurden Lübbecke 68 Schweine und Rahden 60 Schweine zugestanden.

Die jährlichen Auseinandersetzungen führten schließlich dazu, dass Rahden sich weigerte, den alten Treffpunkt anzunehmen, der von Rahden weiter entfernt war als von Lübbecke. Die Rahdener forderten einen näher an Rahden gelegenen Platz. Die Lübbecker hielten davon so gut wie nichts und argumentierten, der von Rahden bevorzugte Platz sei nur ein Büchsenschuss vom alten Platz entfernt.

Im Jahre 1662 kam kein Treffen zustande. Die Rahdener Seite verwies auf die geringe Ernte und sah keinen Anlass für ein Treffen. Ein Bruch der alten Gewohnheiten deutete sich an. Die Lübbecker Rechtsanteile sollten zurückgedrängt werden. Lübbecke legte den städtischen Eintrieb ohne Rücksprache mit Rahden auf 30 Schweine fest. Der Beschluss wurde schriftlich niedergelegt und von Schützenmeister Hinrich Wellinghoff in der Bürgerlade unter Verschluss genommen. Ähnlich verlief die Mast im Jahre 1663. Lübbecke legte den Eintrieb erneut ohne Rücksprache auf 30 Schweine fest.

Die Jahre 1659 bis 1662 waren durch eine geringe Mastung gekennzeichnet. Lübbecke trieb je nach Situation 30 oder 40 Schweine ein. Im Jahre 1659 hatte Rahden nur fasel, d. h.Jungtiere, in den Wald eingetrieben. Auf Brandmarkung war verzichtet worden. Lübbecke verzichtete in dem Jahr auf den Eintrieb. Für Lübbecke stellte sich die Frage, ob der Eintrieb noch von Nutzen war. Der Mittwald lag nicht vor der Haustür. Die Wegstrecke von Lübbecke bis zum Mittwald war für den Eintrieb nicht unbedeutend. Bei einer mäßigen Ernte an Waldfrüchten war an eine erfolgreiche Mast kaum zu denken. Dass die Schweine gut gemästet die heimischen Ställe erreichten, war bei einer nicht unbeträchtlichen Laufstrecke zwischen Lübbecke und dem Mittwald kaum zu erwarten. Umso mehr stellte sich die Frage nach dem Nutzen des Eintriebs und dem personellen Aufwand. Zwei bis drei Hirten mussten engagiert werden. Die bürgerlichen Schweinehalter mussten die Hirten entlohnen. Aufwand und Nutzen standen nicht mehr in einem vertretbaren Verhältnis.

Bei der Aufteilung zum Eintrieb waren in Lübbecke die vier Stadtviertel maßgebend. Bei den Vereinbarungen zum Jahre 1657 werden die Weideplätze den Stadtvierteln zugeordnet. Das obere Ost-Viertel zwischen Köttelbeke (Bäckerstraße) und Bergertor erhielt die Zuweisung für den Mittwald und den Richtepatt. Das niedere Ost-Viertel zwischen Köttelbeke und Niedertor erhielt die Weideplätze Wetlage, im Niederbruch und in den Wulbraken nahe Obernfelde, das niedere Westviertel zwischen Lange Straße und Niedernstraße die Weiden in Eilhausen und das obere West-Viertel zwischen Lange Straße und Bergertor die Beweidung des Oberbergs südlich des Wiehengebirges in und um die Oberbauerschaft.

Das letzte ausführliche Protokoll bezieht sich auf den 15. Oktober 1687. Obwohl eine gute Mast angesagt war, drängte die Rahdener Seite auf eine Reduzierung. Davon betroffen war auch das Gut Benkhausen. Als man den Lübbeckern nur 20 Schweine zugestehen wollte, kam es zu Protesten. Die Lübbecker Seite setzte schließlich den Eintrieb von 52 Schweinen durch, gehütet von Adam Siebe und Hermann Korte aus Lübbecke sowie Stats Kömme aus der Blasheimer Hope.

Die Mast im Mittwald war zu dieser Zeit durch Überweidung, Holzschlag und Bodenabnutzung unwirtschaftlich geworden. Gut gemästete Schweine waren nicht mehr zu erwarten. Lübbecke verzichtete auf die Mast im wolde. 12

 

Lübbecke, 14. Dezember 2016

 


Anmerkungen

1 Zeitraum: 1400 bis 1802.

2 schütten = pfänden

3 trocken

4 Gemeint ist die Zeit des Ausstreuens oder Abwerfens der Eicheln, also der Fruchtausstreuung, im Herbst.

5 Stadtarchiv Lübbecke, Stadtbuch, S. 158.

6 Verschrieben für Eigenbrock?

7 Stadtbuch, S. 158.

8 Kernhöfe der Ortschaft, gewöhnlich Vollspänner mit vier Pferden.

9 Schützenmeister, Stadtbuch S. 189.

10 Die sogenannten Holzgeschworenen waren Bauern, die vor Ort auf die Einhaltung der Markenordnung zu achten hatten.

11 Auch in der Schreibweise „Fette“.

12 Wie Anm. 5, S. 269 ff.

Autor: Stadtchronist Helmut Hüffmann, Illustration vom Verfasser 

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