Stadt Lübbecke

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Zur Geschichte der Bauerschaft Nettelstedt - von den Anfängen bis zum Eintrag in das Feuer-Sozietäts-Register

Um 800. Nach erfolgreicher Unterwerfung der sächsischen Stämme durch Karl den Großen wird gegen Ende des 8. Jahrhunderts aus zwei Missionsbezirken das Bistum Minden gegründet. Es umfaßt im Norden Soltau, im Osten Hannover und im Westen Barkhausen. Im Süden verläuft die Abgrenzung zwischen Halle (Bistum Minden) und Eschershausen (Bistum Hildesheim). Innerhalb der Diözese Minden lag das umfangreiche Lübbecker Markengebiet, dessen Anfänge in die vorchristliche Zeit zurückreichen. Im ausgehenden Mittelalter waren 30 Bauerschaften und Dörfer an der landwirtschaftlichen Nutzung der Mark beteiligt. Die Mark bot Weideland, Waldungen, Heide, Ödland und Moor zur Nutzung. Die Mark war existenzielle Grundlage der bäuerlichen Wirtschaft. Die Nettelstedter Höfe waren berechtigt, die Mark nach vorgegebenen Regeln zu nutzen. Damit waren sie markenzinspflichtig an die Lübbecker Kämmerei. Die Markenaufsicht lag bei der Stadt Lübbecke, ausgeführt von den Schützenmeistern, den Scheffern und den örtlichen Gehilfen, den "Hölterern".

10. Juli 1033. Die erste urkundliche Erwähnung der Bauerschaft Nettelstedt bezieht sich auf das Jahr 1033. Am 10. Juli d. J. bestätigt Kaiser Konrad II. die Gründung des St.-Martin-Stiftes in Minden durch Bischof Sigebert. In der kaiserlichen Bestätigung des Grundeigentums ist auch Hof- und Grundbesitz in Nettelstedt enthalten. Genannt ist auch ein kleiner Hof in Lübbecke "cum utilitate silvae" (mit Waldnutzung). Hiermit ist das dem Hof anhängende Markennutzungsrecht gemeint.

Zu dieser Zeit wird man davon ausgehen müssen, daß etwa 80 % des Landes aus Wald, Weideland, Moor, Heide und Ödländereien bestanden. Dazwischen lagen die Rodungsinseln mit umhegtem Ackerland, d.h. das Ackerland war mit einem Flechtzaun umgeben oder umwallt. Höfe oder Höfegruppen lagen ebenfalls im Schutz einer Umwallung. Die Ortsbezeichnung "Nettelstedt" verweist in der dritten Silbe auf eine Rodungs- bzw. Siedlungsstätte. In den ersten beiden Silben klingt das niederdeutsche "nestelen oder nesselen" (sich niederlassen, festsetzen) an. Der Bezug auf "Nessel" als Pflanze oder Tuch ist mit den örtlichen Gegebenheiten und der Zeit nicht zu vereinbaren.

1221. Erste urkundliche Erwähnung der Landesburg Reineberg. Das Kirchspiel Gehlenbeck mit der Bauerschaft Nettelstedt liegt im Schutzgebiet der Burg.

1244. Erste urkundliche Erwähnung des Gehlenbecker Pfarrers Conrad. Nettelstedt ist nach Gehlenbeck eingepfarrt.

2. April 1277 auf Burg Limburg. Dietrich Graf von Isenburg und Limburg schenkt dem St.-Martin-Stift in Minden einen Hof mit Nebengebäude im Ortskern von Nettelstedt mit dem zugehörigen Markenrecht zu vollem Eigentum. Das Stift entschädigt die Lehnsträger des Hofes, nämlich Albert von Eilhausen, seine Frau Adelheid, Sohn Albert und Tochter Heilwig mit einer Geldsumme von elf Mark. Dem stimmen weitere Geschwister zu. [Anmerkung: Mark ist hier Gewichtseinheit. Währung nicht genannt.]

30. Januar 1279. Der Mindener Bischof Volquin von Schwalenberg verleiht dem Ort Lübbecke Stadtrecht.

1288. Erste urkundliche Erwähnung des Gehlenbecker Pfarrsprengels, wohin Nettelstedt eingepfarrt ist.

Um 1580. In Gehlenbeck ist eine Kirchspielschule eingerichtet, die auch für Nettelstedt zuständig war.

1606. Nettelstedter Bauern beschweren sich bei ihrem Landesherrn, dem Mindener Bischof Christian von Braunschweig-Lüneburg, über Eingriffe der Lübbecker Markenherrschaft in ihr Weiderecht zur Mastzeit in dem Gehölz "Die Heubke". Die Lübbecker Markenhoheit wird von der bischöflichen Landesregierung nicht in Frage gestellt.

Um 1606. Conrad Barkhausen wird als erster ev. Pfarrer in Gehlenbeck genannt. Die zum Kirchspiel Gehlenbeck gehörenden Bauerschaften, darunter Nettelstedt, sind zum evangelischen Glauben übergetreten. 

1627. Nachdem Lübbecke zur Pfingstzeit von einem dänischen Kommando ausgeraubt, geplündert und mit einem hohen Lösegeld belegt worden war, hatten die Dörfer und Bauerschaften um Lübbecke in der Folgezeit vermehrt unter wechselnden Besatzungen und Kriegshandlungen zu leiden. Häufig bis auf das Existenzminimum beschwert, ausgeraubt und geplündert, blieb manche Hofstätte verwüstet und ohne Bewohner zurück.

1629. Die Höfe des St.-Martin-Stiftes Minden kehren als strittige Freihöfe in einem Prozeß wieder, der vor dem Reichskammergericht ausgetragen wurde. Kläger war Hermann von Westrup auf Stockhausen. Nettelstedter Bauern hatte darauf bestanden, daß sie in keinem persönlichem Hörigkeitsverhältnis zum Gut Stockhausen stehen würden. Ihre Freiheit und ihre gleichzeitige Abgabenpflicht an das St.-Martin-Stift erkläre sich daraus, daß kirchliche Institutionen keine Höfe in ihrer Grundherrschaft besitzen durften, die in einem Abhängigkeitsverhältnis zu einer anderen Grundherrschaft, in diesem Fall Stockhausen, standen. Die genannten Bauern waren also persönlich frei. Hätte Unfreiheit bestanden, dann hätte der Leibherr, in diesem Fall der jeweilige Besitzer von Stockhausen, Anteil am Erbe und an der Auffahrt, dem Vermögenszuwachs bei Heirat, gehabt. Hermann von Westrup bezog sich über seinen Rechtsvertreter auf die Urkunde vom Jahre 1277. Hier ist jedoch nur von einem Hof in der Dorfmitte die Rede. Rechtlich gesehen, war die Auffassung des Hermann v. Westrup und seiner Nachfolger mehr als fraglich. Es ging letzten Endes darum, die Grundherrschaft des Gutes zu vermehren und damit auch die Einkünfte. Anzumerken ist, daß das Gut Stockhausen z. Z. Hermann von Westrups verschuldet war.

Kapelle Nettelstedt um 19551646. Die schwedische Regierung Minden läßt ein Lagerbuch erstellen, in dem auch die Nettelstedter Höfe im Amt Reineberg mit ihren Pflichten und Abgaben verzeichnet werden. Aufgeführt sind 57 Stätten vom Halbmeier bis zum Brinksitzer und Häusling. Unbewohnt und wüst sind neun Höfe. Abgaben zum Unterhalt der Kapelle werden genannt. Die Kapelle stammt aus der vorreformatorischen Zeit. Die Abgaben gehen auf Stiftungen zurück.

Nach Feststellung des Reichskammergerichtes Speyer verweigern sieben Bauern die Annahme von Rechtsansprüchen des Gutes Stockhausen. Es sind die Höfe Engelke Siekmeyer, Moritz Westerhoff, Tönnis Westerhoff, Nolte Spilker, Luke Husemann, Pohlmann, Hermann Surmeyer. Bei Pohlmann ist angemerkt: "Ist vermöge Speyerschen Urthelß frey." Die Höfe sind bis auf eine Ausnahme mit Gerste und Hafer abgabepflichtig an das Martinistift Minden. Nolte Spilker ist mit Gerste, Hafer, zwei Hühnern und einem geringen Geldbetrag von zwei Stübern dem Marienstift Minden verpflichtet.

Um 1650. In den Bauerschaften des Kirchspiels Gehlenbeck findet Schulunterricht statt. Ein regelmäßiger Schulunterricht ist nicht gewährleistet.

1652. Nettelstedter Bauern vergleichen sich mit der Gutsherrschaft Stockhausen.

1682. In der Revision des Urbars von 1682 wird das "Speyersche Urteil" nicht mehr genannt. 

1723. Die baufällige Landesburg Reineberg wird abgetragen. Ein neues Amtshaus auf der Südseite des Wiehengebirges im Niedringhauser Bruch wird bezogen. Baumaterial liefert die Landesburg.

Um 1750. Die Markenteilung wird eingeleitet. Nutzungsrecht wird in Bodenrecht umgewandelt.

1807. Am 9. Oktober d. J. erläßt der preußische König Friedrich Wilhelm III. das Edikt zum Besitz und freien Gebrauch des Grundeigentums. Die "Bauernbefreiung" wird eingeleitet. Der Begriff als solcher ist noch nicht gebräuchlich.

1810. Das Martinistift, seit der Reformation konfessionell gemischt, ist nach dem Gesetz vom 1. Dezember 1810 aufgehoben. Zur selben Zeit erfolgt die Aufhebung des Marienstiftes. Die Abgaben werden dem Domänenfiskus zugeführt.

1832. Lübbecke ist seit dem 1. Januar Kreisstadt. Der seit 1816 bestehende bisherige Kreis Rahden ist dem Kreis Lübbecke zugeordnet worden.

Am Radkolk bei Surberg 12
Helmut Richter 
1838. Im Feuer-Sozietäts-Kataster von 1838, für Nettelstedt angelegt von Ortsvorsteher Schophörster und verwaltet vom Lübbecker Bürgermeister Wilmanns, erscheinen 140 versicherte Gebäude. Dazu gehören die Schullehrerwohnung mit angebautem Stall, die neue Schule, das Bethaus mit Glocke und Uhr sowie das Spritzenhaus der Gemeinde.

 

Die Chronologie wurde anläßlich des Jubiläums "975 Jahre Nettelstedt" von Stadtarchivar Helmut Hüffmann zusammengestellt und erläutert.

Lübbecke, 23. April 2008

Autor: Stadtarchivar Helmut Hüffmann 

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