Stadt Lübbecke

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Der Pohlmannsche Kornspeicher in Gehlenbeck

Der in jüngerer Zeit so bezeichnete Speicher auf dem früheren Pohlmannschen Hof im Ortskern von Gehlenbeck liegt nur wenig entfernt von der B 65, der alten Verbindungsstraße zwischen Osnabrück und Minden, die ursprünglich auch durch den Stadtkern von Lübbecke führte. Die ursprüngliche Bedeutung des Speichers konnte bisher nicht geklärt werden. In der Feuerversicherungsakte vom Oktober des Jahres 1838 ist von einem Kornspeicher die Rede. [1] Genannt werden außerdem ein Wohnhaus, ein Nebenhaus mit angebautem Stall, zwei Mietshäuser und ein Kornspeicher. Eins ist sicher: Aussehen und Bauweise des Speichers entsprechen in keiner Weise den bäuerlichen Bedürfnissen vergangener Zeiten. Welcher Bauer stellt sich schon so einen Koloss auf seinen Hof? Abgesehen davon, dass ein derartiger Bau eine finanzielle Herausforderung darstellte und praktischen Bedürfnissen kaum genügte, wie sie in den landestypischen Bauernhäusern mit Deele, Stallungen, Wohn- und Scheunenteil gefordert waren, stellt sich die Frage, ob das Gebäude als Speicher konzipiert und genutzt wurde.

Zwischenboden Speicher auf Pohlmanns Hof, 1995Aus Bruchsteinen, auf rechteckiger Grundfläche errichtet, stellt das dreigeschossige Gebäude auf dem Pohlmannschen Hof ein Denkmal der besonderen Art dar. [2] Es besitzt an drei Seiten Lüftungsfenster und an der Südseite mittig für jedes Stockwerk eigene Zugänge, um als Speicher genutzt werden zu können. Die Geschossböden sind stützungsfrei und ruhen auf Eichenbalken. Ursprünglich war in das Dach auf der Südseite über den Geschosstüren eine Krangaube eingelassen. Eine zeitweilige Wohnnutzung ließ sich nicht nachweisen.

Diese Anlage als militärische Bastion mit dem Dreißigjährigen Krieg in Verbindung zu bringen, ist abwegig. Für die Waffentechnik der Zeit war das Gebäude kein ernst zu nehmendes Hindernis. Die Anlage wird umwallt, möglicherweise ummauert, aber auf jeden Fall mit einer Gräfte umgeben gewesen sein. Darauf deutet die Bezeichnung Grävenhof (= Gräftenhof) hin. Es war also ein Hof, der im Gegensatz zu den mit Hecken und Zäunen umgebenen Bauernhöfen ummauert und mit einem Wassergraben umgeben war.

Eine Urkunde aus dem Besitz der Familie Pohlmann besagt, dass der Hof in Beziehung zum Gut Renkhausen stand. Diese Urkunde als Beleg für den Pohlmannschen Hofbesitz zu nehmen, wird von v.d. Horst angezweifelt. Der bekannte Autor des Werkes „Die Rittersitze der Grafschaft Ravensberg und des Fürstentums Minden“ konnte sich wohl aufgrund seiner adeligen Herkunft nicht vorstellen, dass eine bäuerliche Familie eine solche Urkunde in Besitz hatte, um ihren Besitz zu dokumentieren. Die eindrucksvolle großformatige Urkunde weist ein Doppeldatum auf. Es war die Zeit der Datumsumstellung vom Julianischen auf den Gregorianischen Kalender. Benutzt wurden die Datierungen beider Kalender, um so möglichen Missverständnissen vorzubeugen.

Die Urkunde bestätigt den rechtmäßigen Verkauf des späteren Pohlmannschen Hofes am 22. März 1659. Verkäufer ist Ernst Hieronymus Klenke zu Renkhausen, Käufer Hermann Gerdom (Gerthumb). Beide führen den Titel Rittmeister. Die Beurkundung wurde unter dem Kanzler der kurfürstlich-mindischen Regierung Joachim Martin Unverfährt am 6. Oktober/26. September 1682 ausgestellt und umfasst drei Teile. Dem Verkauf vorangestellt ist die Klage der Witwe Gerdom. Sie bittet die Regierung um Hilfe, weil der Vetter [3] des Verkäufers, der Obrist Klenke, im Begriff war, ihr den Hof streitig zu machen. Es folgt der eigentliche Vorgang zum Verkauf. Am 22. März 1659 verkauft Ernst Hieronymus Klenke dem Hermann Gerdom, kurfürstlich-brandenburgischem Vogt zu Gehlenbeck , den in Gehlenbeck im Dorffe belegenen Eigenbehörigen Hoff Grevenhoff genand mit allen anhängenden Rechten und Pflichten. Der neue Besitzer übernimmt die Verpflichtungen gegenüber denen Geistlichen in Minden den jährlichen Canonem Zu entrichten und des halben [deswegen] weinkauffshalber mit denselbigen zu comportiren.

Im dritten Teil der Beurkundung teilt E. H. Klenke der Regierung mit, dass der Verkauf von 1659 rechtmäßig erfolgt sei und er das Kaufgeld empfangen habe. Sein Bruder jedoch prozessiere, um den Verkauf rückgängig machen zu können. Außerdem fühlte sich der Verkäufer, E. H. Klenke, von seinem Vetter hintergangen, weil dieser den Lükerschen Hof in Isenstedt eigenmächtig zur Hälfte verkauft und das Geld für sich behalten habe. Wie noch zu zeigen sein wird, ist diese Angabe wohl nicht korrekt. E. H. Klenke bittet in der Urkunde die Mindener Regierung, die Rechtmäßigkeit des Verkaufes zu bestätigen, was dann durch Kanzler Unverfährt auch geschah. Unverfährt sah keinen Grund einzugreifen, denn die auf dem Hof lastenden Pflichten bestanden unverändert fort. Nur der Besitztitel hatte sich geändert. Im übrigen war Unverfährt, falls er die Rechtmäßigkeit des Verkaufes angezweifelt hätte, einem Prozess aus dem Wege gegangen, der Jahrzehnte hätte dauern können – wenn überhaupt.

Anzumerken bleibt, dass das Archiv der Regierung Minden bei Amtsantritt von Kanzler Unverfährt im Jahre 1681 in einem verwahrlosten Zustand war, so dass Besitz- und Lehnsverhältnisse nur schwer nachzuvollziehen waren. Unverfährt nahm die undankbare Aufgabe in Angriff, das Archiv in einen geordneten Zustand zu bringen und damit für die Regierungsarbeit benutzbar zu machen.

Mit den Geistlichen in Minden ist das Domkapitel gemeint. Unter „Canon“ sind die feststehenden Abgaben und Leistungen gegenüber den Mindener Domherren erfaßt. Darunter fällt nicht der Weinkauf, abgeleitet von dem Gewinn, den ein Hof erzielt oder erwirtschaftet hat. Er ist allgemein eine Teilhabe des Hofeigentümers am Vermögenszuwachs des Hofes. Gemeint sein kann die Abgabe bei Einheirat, aber auch beim Sterbfall. Beim Sterbfall stand ihm, dem Hofeigentümer, ein Teil des beweglichen Vermögens zu. So wurde es auch bei der Einheirat gehandhabt. Der Weinkauf stand, wie noch zu zeigen sein wird, ursprünglich dem Archidiakon in Lübbecke zu. Der Ausdruck „comportiren“ weist auf eine gewisse Unsicherheit hin. Man sollte sich, sobald ein solcher Fall eintrat, mit dem Mindener Domkapitel einen Ausgleich suchen.  

Speicher auf Pohlmanns Hof, um 1935Das Verhältnis zwischen den beiden Klenkes scheint nicht das beste gewesen zu sein. Jeder fühlte sich irgendwie vom anderen betrogen und hintergangen. Beide werden, aus welchen Gründen auch immer, in Geldnot gewesen sein. Folgender Tatbestand ist zu vermuten. E. H. Klenke hatte seinen Besitzanteil am Pohlmannschen Hof verkauft, ohne seinen Vetter in Kenntnis gesetzt zu haben. Dieser fühlte sich, nachdem er von dem Verkauf gehört hatte, düpiert. Er reklamierte einen Teil des Verkaufserlöses für sich, was nicht geschah. Um sich schadlos zu halten, verkaufte er einen Teil des Hofes Lüker. Im Reineberger Urbar in der Fassung vom Jahre 1682 [4] wird der Vorgang zum Lükerschen Hof anders dargestellt. Der Lükersche Hof war an das Martini-Stift in Minden verpfändet worden, also nicht verkauft worden. Um die an Klenke gezahlte Pfandsumme zu bedienen, hatte Lüker dem Stift jährlich zwölf Reichstaler zu zahlen. Beide Klenkes waren also in finanziellen Schwierigkeiten. Es war nur noch eine Frage der Zeit, bis das Gut vollkommen pleite war. Im Urbar von 1717 erscheint die Familie von Mentzingen als Besitzer von Renkhausen. Von einer Pfandschaft über den Hof Lüker ist nicht mehr die Rede. Vermutlich war die Pfandschaft unter den neuen Besitzern eingelöst worden. Renkhausen blieb in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Um die Mitte des 18. Jahrhunderts kam Renkhausen unter den damaligen Besitzern, der Familie von Mentzingen, unter den Hammer.

In der Urkunde von 1682 wird der spätere Pohlmannsche Hof als ein eigenbehöriger, zum Gutsverband Renkhausen gehörender Hof bezeichnet. Wie es die Geschichte des Hofes noch zeigen wird, ist diese Feststellung wohl unwissentlich gemacht worden. Sie ist nicht nur bedenklich, sondern auch falsch. Wenn v.d. Horst meint, der Hof sei immer ein Annex des Gutes Renkhausen gewesen, dann ist diese Auffassung zu korrigieren. Es stellt sich hier die Frage, ob eine Familie Brüggemann einmal im Besitz des späteren Pohlmannschen Hofes gewesen ist? Ein Gehlenbecker Kirchherr Brüggemann wird für die Jahre 1394 und 1396 erwähnt. [5] Ein Kirchherr vertrat die Rechte des Patronatsherrn, in diesem Falle des Mindener Domkapitels. Brüggemann war u. a. für die kirchliche Vermögensverwaltung zuständig.

Irgendwann wird sich einer der Besitzer von Renkhausen, vielleicht die Haddewigs, in den Gehlenbecker Hof eingekauft haben, vorausgesetzt das Domkapitel hatte zugestimmt. Das Domkapitel, bzw. der bischöfliche Landesherr, blieb Eigentümer. Nur die Bewirtschaftung des Hofes lag bei den Besitzern von Renkhausen. Ein Besitzerwechsel war immer möglich. Vorraussetzung war, dass man finanzkräftig genug war, um sich einzukaufen. Das wird über Jahrhunderte hinweg nicht geschehen sein mit der Folge, dass die Klenkes sich später als Hofbesitzer aufführten.

Das Haus Tecklenburg, die Landesburg Reineberg und ein Hof in Gehlenbeck

Die Besitzer von Renkhausen waren nach Angabe von v.d. Horst Lehnsträger der Grafen von Tecklenburg. Das Tecklenburger Lehnsregister weist Lehen in der Umgebung von Lübbecke aus. Zu den Lehnsträgern der Grafen von Tecklenburg gehörte das Ministerialengeschlecht v. Haddewig, das 1462 und 1563 vom Hause Tecklenburg belehnt wurden. [6] Der frühestens im 15. Jahrhundert nachweisbare Haddewigsche Besitz von Renkhausen wird von v.d. Horst als Tecklenburgisches Lehen gedeutet.

Die Tecklenburger Grafen hatten ein ausgeprägtes Interesse am Mitbesitz der Landesburg Reineberg. Letztendlich ging es darum, Grund- und Hofeigentum zu schützen, wie das in Blasheim und Alswede, und landesherrliche Ansprüche durchzusetzen. Die Bauerschaft Halen vor den Toren Lübbeckes war ebenfalls ein Tecklenburger Lehen. [7] Im Umkreis von Lübbecke gab es einen Flickenteppich von Tecklenburger Höfen von Haldem bis Enger, ohne dass daraus eine politische Einflussnahme des Hauses Tecklenburg im Bistum Minden abgeleitet werden konnte. Wie es den Gepflogenheiten der Zeit entsprach, wurde auch die Kirche in dieser Region bedacht. Graf Otto von Tecklenburg wies Lehnsleute an, dem Kloster Levern jährlich einen gewissen Geldbetrag zukommen zu lassen, um den Chor zu beleuchten. [8]

Es war ein bestimmter, jährlich zu zahlender Geldbetrag für den Ankauf von Wachs. Damit gehörten die genannten Helmich (Helmicus) und Lutbrand (Lutbrandus) zu den Wachszinsigen (cerocensuales) des Klosters. Die Beurkunde ist nicht datiert. Sie fällt in die Amtszeit von Propst Bernhard (1227 – 1241).                                                                                            

Wie die Edelherren von Diepholz und die Grafen von Hoya versuchten die Tecklenburger im Bistum Minden landesherrliche Rechte durchzusetzen. Was den Hoyer und den Diepholzer Herren gelang, blieb den Tecklenburgern verwehrt, zumal sie in Minden nicht die Möglichkeit hatten, über den Mindener Bischofsstuhl Hauspolitik zu betreiben.

Die Bischöfe von Minden und Osnabrück teilten sich den Besitz der Landesburg Reineberg, um ihre eigenen landesherrlichen Interessen zu schützen und durchzusetzen. Tecklenburg war nicht erwünscht. Eine deutliche Sprache spricht ein Landfriedensbündnis, das am 13. Februar 1277 beurkundet und erneuert wurde. Die  Bündnispartner sind Stift und Stadt Minden, vertreten durch den künftigen Bischof Volquin von Schwalenberg, sowie Abtei und Stadt Herford. Sie nahmen Graf Otto von Ravensberg und seine Stadt Bielefeld als neue Bündnispartner auf. [9] In Bezug auf Burg Reineberg heißt es in der Urkunde, dass auf der Burg nur Mindener, Osnabrücker und Herforder Ministeriale geduldet würden. Eine klare Absage an das Haus Tecklenburg. Warum wurde diese Politik von der Mindener Seite so konsequent verfolgt? Ein Mitbesitz Tecklenburgs an der Burg Reineberg, hätte Konsequenzen im Gerichtswesen haben können. Die Burg war Zentrum des Gogerichtes (Landgericht) Reineberg. Das Gericht war ein wichtiger Pfeiler der mindischen Landesherrschaft.

Das Interesse der Herforder Fürstäbtissin an Reineberg galt dem Schutz ihres Meierhofes Livenstede (Obernfelde) vor Lübbecke und den abhängigen Höfen. Ein Besitzanspruch an der Burg konnte daraus nicht abgeleitet werden.

Alle genannten Angaben und Verbindungen weisen darauf hin, dass für den Hof Pohlmann kein tecklenburgisches Obereigentum nachweisbar ist. Trotzdem wird auch Tecklenburg in Gehlenbeck Grundeigentum gehabt haben. Denn am 1. Dezember 1150 übertrug Graf Heinrich von Tecklenburg dem Osnabrücker Bischof Philipp von Katzenellnbogen Hofeigentum in Gehlenbeck (Gelenbike). Das Osnabrücker Urkundenbuch [10] gibt für die Örtlichkeit zwei Möglichkeiten an, nämlich Gellenbeck bei Bad Iburg oder Jöllenbeck bei Bielefeld. Die Nennung von „Gelenbike“ geschieht in Zusammenhang mit weiteren nahe liegen Orten, wie Lübbecke und Haldem, so dass an Gehlenbeck bei Lübbecke zu denken ist. Es ist aber nicht von einem Haupthof (curia) die Rede, sondern von der Übertragung eines Gehöfts cum domibus et mancipiis. Damit scheidet der spätere Pohlmannsche Hof aus. 

Der Hof Pohlmann und das Mindener Domkapitel

Zwischen dem Pohlmannschen Hof und dem Mindener Domkapitel bestand eine Beziehung zur St.-Andreas-Vikarie in Minden. Wie nach den kirchlichen Gepflogenheiten üblich, gab es einen zur Vikarie gehörenden Altar im Dom. [11] Das Besetzungsrecht war dem Landesherrn vorbehalten. Es handelte sich also um eine Vikarie des Landesherrn. Als ältestes schriftliches Zeugnis gilt der Hinweis auf eine Beurkundung aus dem Jahre 1227. Damals wurde der Andreasaltar mit einer Schenkung bedacht. [12] Der Mindener Domherr Heinrich Tribbe erwähnt in seiner Beschreibung von Stift und Stadt Minden um 1460 den Gehlenbecker Hof als den Haupthof des Dorfes mit den Worten Gelenbeke habet curiam principalem. Es bestand eine jährliche Abgabepflicht von zwei Fuhren Getreide, II plaustra communis annonae. Tribbe erwähnt den mit der Abgabepflicht bedachten Mindener Andreasaltar nicht. Er erwähnt aber, dass der Sterbfall dem Archidiakon zukomme. Gemeint ist der Lübbecker Archidiakon mit Sitz im Lübbecker Domhof. Ein Archidiakon nahm in seinem Archidiakonatsbezirk die Rechte des Bischofs vertretungsweise wahr. Verstarb auf dem Gehlenbecker Hof der Besitzer, dann hatte der Archidiakon Anspruch auf einen Teil des Erbes, soweit das bewegliche Vermögen betroffen war. Der Hof war also in geistlicher Hand und wurde vermutlich nach Meierrecht besetzt und verwaltet. Mit einem solchen Verfahren wurden dauerhafte Besitzansprüche verhindert. Ein Besitzerwechsel musste immer neu bestätigt werden. Es bestand kein grundsätzlicher Anspruch, wie im Lehnrecht üblich. Eine Verlehnung an eine ritterbürtige Familie kam auch deshalb nicht in Betracht, weil es sich um einen Kernhof zur Versorgung der hohen Geistlichkeit in der Bischofsstadt Minden handelt. Geistliche Belange durften nicht mit weltlichen vermischt werden.

Das Urbar des Amtes Reineberg weist bei den Gehlenbecker Höfen wiederholt Leistungen zugunsten des Mindener Domkapitels auf, speziell Getreidelieferungen. Es mögen nur wenige Scheffel nach Mindener Maß gewesen sein, jedoch zusammengenommen war es schon eine beträchtliche Menge, die dem Mindener Domhof jährlich zugeführt wurde. Dass jeder abhängige Bauer mit wenigen Scheffeln Korn nach Minden fuhr, um dort seinen Anteil abzuliefen, ist abwegig. Wie bei anderen Kirchen- und Klostergütern muss es eine Sammelstelle, die gleichzeitig Lager war, gegeben haben. Der einzige Haupthof war der spätere Pohlmannsche Hof mit seinem Speicher. Damit ist seine herausgehobene Stellung beschrieben. Von einem Adelshof kann keine Rede sein. Der Speicher war so gebaut, dass er räuberischen Angriffen standhielt. Auch in den Fehden des niederen Adels im späten Mittelalter konnte er zur Not Angreifern standhalten. Ein Festungswerk, das militärischen Zwecken genügte, war er jedoch nicht.  

Pohlmanns Hof, 1995Auf die besondere Stellung des Hofes Pohlmann verweist die zum Hof gehörende Begräbnisstätte, eine Gruft in der Gehlenbecker Kirche vor dem Altar belegen. Die Nähe der Reliquien war gesucht. Über die Reformationszeit hinaus blieben die Begräbnisstätten mit den Hofstätten verbunden. Die Begräbnisstätte wird im Jahre 1751 erwähnt, als der damalige Hofbesitzer, Rentmeister Finke zu [Klein-] Engershausen, davon Kennntnis nehmen musste, dass die Gruft am Karfreitag des Jahres eingefallen war, weil die Posten und Balcken durch gehends verfaulet. Weil wegen des Oster-Festes periculum in mora [13], wie Pfarrer Dietrich David Hagemeier dem Rentmeister schrieb, musste gehandelt werden. Sand zum Auffüllen der Gruft war aus Frotheim herangefahren worden. Wie Hagemeier dem Rentmeister weiter schrieb, hatte er ein Gespräch mit Finke gesucht. Zweimal, so Hagemeier, sei ein Bote geschickt worden. Beim ersten Mal sei der Rentmeister nicht zu Haus gewesen, sondern habe sich auf Hölschers Hof aufgehalten. Beim zweiten Male habe man ihn zu Haus angetroffen. Pastor Hagemeier wollte damit sagen, dass der Rentmeister rechtzeitig unterrichtet worden war. Finke war trotz Aufforderung untätig geblieben. Der Pastor ließ Finke wissen, dass er nicht die Absicht habe, die hofhörige Grabstätte dem Kirchenvermögen einzuverleiben. Damit war angedeutet, dass Finke für die Kosten aufzukommen hatte.

Im Jahre 1753 ging der Hof an Cord Friedrich Pohlmann, Müller auf Gut Hollwinkel, über. Verkäufer war der verstorbene Rentmeister Finke gewesen. Finke hatte sich im Januar 1748, nachdem der Hof in Konkurs gegangen war, in den Besitz eingekauft, wobei ein jahrhundertealter Brauch zelebriert wurde. Ein Span von der Hoftür, ein Zweig von einem Baum und eine Handvoll Erde wurden dem Käufer als Symbol der Hofübergabe überreicht. Zu dieser Zeremonie gehörte auch das Löschen und Anfachen des Herdfeuers. [14]

Als Pohlmann den Hof erworben hatte, forderte der Inhaber der Mindener Andreas-Vikarie, Albert Matthias Uhlemann, von Pohlmann den Weinkauf ein. Der Eingang des Geldes wurde am 25. Januar 1754 von Uhlemann bestätigt. Damit hatte Pohlmann das landesherrliche Obereigentum anerkannt. Einer der Hofbesitzer vor Pohlmann und Rentmeister Finke war der Reineberger Amtsschreiber Gelshorn gewesen. Darauf wird in einem Schriftstück zur Aufteilung des Gehlenbecker Berges am 29. September 1755 Bezug genommen. Der Pohlmannsche Hof war Teilhaber der Aufteilung. Es ist in dem Verfahren von des Amtsschreibers Hofe die Rede. [15] Es ist anzunehmen, dass die Reineberger Amtsschreiber den Hof zu Lehen besaßen, in das sie sich eingekauft hatten. Damit standen ihnen die Hofeinkünfte zur Verfügung. Auch ihre Arbeit als Amtsschreiber wurde über die Einkünfte abgegolten. Amtslehen erloschen gewöhnlich mit dem Tod des Besitzers.      

Als Pohlmann zu Beginn des 19. Jahrhunderts die Verpflichtungen zur Getreidelieferung, die zu seiner Zeit in der jährlichen Lieferung 12 Scheffelsaat Gerste und 12 Scheffelsaat Hafer bestand, berechnet nach Mindener Maß, ablösen wollte, musste die Genehmigung des Landesherrn eingeholt werden. Diese wurde von dem preußischen König Friedrich Wilhelm III. erteilt. Es war exakt die Menge, die der Domherr Heinrich Tribbe um 1460 seiner Beschreibung von Stadt und Stift Minden angegeben hatte. Der Inhaber der St.-Andreas-Vikarie, der Domkanoniker Suer, teilte Pohlmann am 30. Juli 1802 mit, dass er bei einer Zahlung von 2.000 Reichstaler in Gold, bereit sei, Verzicht zu leisten. [16] Mit der Höhe der Summe waren die Pohlmanns, Vater und Sohn, nicht einverstanden. Mit der Zahlung einer Summe von 1.700 Rtlr waren sie einverstanden. Voraussetzung war jedoch, dass Grundstücke des Hofes bis zu diesem Termin verkauft waren, um die hohe Summe aufbringen zu können. Käufer waren Neubauer Wessel, Kolon Berning, die beiden Kolone Brüggemann sowie Bude, Hummert und  Niedringhaus. Bei den Zahlungsmodalitäten griff der König ein und wies die Minden-Ravensbergische Regierung an, dass die Rechte des Mindener Domkapitels nicht übergangen werden dürfen und die Belege im Archiv des Domkapitels aufzubewahren seien.

Damit waren noch nicht alle Belastungen abgelöst. Pohlmann war nach altem Herkommen verpflichtet, dem Pfarrer vier Ostereier zu geben. Der Küster erhielt drei Ostereier, ein Brot und eine Wurst. Am 2. Januar 1841 waren diese sogenannten Prästanda unter Zustimmung des Presbyteriums des Kirchspiels Gehlenbeck abgelöst, und zwar zum 25-fachen des gängigen Grundpreises. Das machte zusammen 17 Reichstaler, 8 Silbergroschen und 3 Pfennige, die beim Kirchenmeister Halwe eingezahlt wurden.

Lübbecke, 9. Juni 2010


[1] Stadtarchiv Lübbecke, B 200, Bl. 136´.
[2] Stadtarchiv Lübbecke, Präsenzbücherei B 2/Lueb, ebd. Gutachten von R. Schreiber, Westfälisches Amt für Denkmalpflege.
[3] Es ist von Bruder und Vetter die Rede.
[4] Abschrift im Stadtarchiv Lübbecke. Or.: Landesarchiv NRW Abtl. Westfalen.
[5] Landesarchiv NRW, Abtl. Westfalen, Kollegiatstift St. Andreas, Urk. 48, 54. Ist „Brüggemann“ auf die lokalen Umstände zu beziehen? War der Hof nur über eine Brücke erreichbar?
[6] Westfälische Quellen und Archivverzeichnisse 13. Darin: Wolfgang Bockhorst, Ein Tecklenburger Lehnsverzeichnis von 1541, S. 189 f.
[7] Ebd.
[8] Westf. UB VI, 222.
[9] Bielefelder UB, 51.
[10] Osnabrücker UB I, 282.
[11] Bau- und Kunstdenkmäler von Westfalen, 50. Bd./ Teil II, 1998 (Stadt Minden, Der Dombezirk, Teilband 1, S. 614 f.)
[12] Ebd.
[13] Gefahr bei Verzögerung.
[14] Zeitungsbericht bei den Pohlmannschen Hausakten, die als Kopie im Stadtarchiv Lübbecke vorliegen.
[15] Stadtarchiv Lübbecke, A 247, Bl. 12´.
[16] Darstellung nach den Pohlmannschen Hausakten im Stadtarchiv Lübbecke.

Autor: Stadtarchivar Helmut Hüffmann, Fotonachweis: Stadtarchiv Lübbecke 

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