Stadt Lübbecke

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Zwischen Krieg und Frieden in der Provinz in den Jahren 1814/15

Ausgebeutet in den Napoleonischen Kriegen, ausgenommen von den Steuerbehörden und von Schicksalsschlägen heimgesucht, versuchte die Bevölkerung des ehemaligen Königreichs Westfalen im Jahre 1814 wieder Vertrauen in die Zukunft zu gewinnen. Das „französische Joch“, wie es mancher bezeichnete, schien abgeschüttelt. Die unmittelbare Not vor der Haustür ließ sich jedoch trotz patriotischer Appelle nicht abschütteln. In Wien begannen die Siegermächte in zahlreichen Verhandlungsrunden, Europa ein neues Staatsgefüge zu geben. Es sollte ein Staatengebilde entstehen, das nach dem Kriegselend einen „ewigen Frieden“, wie es mancher formulierte, garantieren sollte. In dem Wiener Geschacher um Macht und Einfluss, war das kleine preußische Fürstentum Minden ein kaum wahrnehmbarer Statist. Das Fürstentum Minden[1] zählte zu dieser Zeit rd. 71.000 Einwohner. Da die neue Staatenbildung noch im Fluss war, stand das Fürstentum Minden unter einer „interimistischen Regierungskommission“, die vorläufig das Regieren übernommen hatte. Übergeordnet war das Königlich-Preussische Militair-Gouvernement zwischen Weser und Rhein mit Sitz in Münster. Es war eine weit gefasste Formulierung, die bei den Wiener Verhandlungen genügend Spielraum ließ.

Im Dezember des Jahres 1813 schien Ruhe und Frieden eingekehrt zu sein, nachdem Napoleon bei Leipzig geschlagen worden war. Mancher Soldat, der die Schrecken der Schlachtfelder erlebt hatte, war zurückgekehrt, unversehrt, wenn er Glück im Unglück gehabt hatte. Am 4. Januar 1813 erhielt der Lübbecker Bürgermeister Kind ein regierungsamtliches Schreiben der Militärregierung zwischen Weser und Rhein mit folgendem Text:

„Das Militär-Gouvernement der Provinzen zwischen der Weser und dem Rhein findet sich durch die vorliegenden Berichte der Behörden über den Fortgang der Bewaffnung veranlaßt, dem Magistrat mit der ganzen Bürgerschaft der Stadt Lübbecke, nicht nur seine Zufriedenheit darüber zu erkennen zu geben, daß aus dem dortigen kleinen Orte 26 Freiwillige sich bereitwillig gestellt, und auf eigene Kosten ausgerüstet haben, sondern dem Magistrat und der Bürgerschaft auch im Namen des Vaterlandes für diesen Beweis des dort herrschenden Gemeinsinns und der Vaterlandsliebe zu danken.Das Gouvernement wird keine Gelegenheit versäumen die schätzbaren Gesinnungen der dortigen Gemeinde auch Allerhöchsten Orts in das gehörige Licht zu setzen."[2]

Obwohl Napoleon 1813 bei Leipzig geschlagen worden war, waren die kriegerischen Handlungen noch nicht zu Ende. In der Nacht vom 25. auf den 26. Januar 1814 fiel die noch von den Franzosen gehaltene Festung Hertogenbosch in Holland. Trotz des am 11. April 1814 in Fontainebleau von Napoleon unterzeichneten Verzichts auf Herrschaftsrechte und seiner Verbannung auf die Insel Elba, die ihm als Fürstentum zugewiesen worden war, war die Ruhe trügerisch.  

Preußenkönig Friedrich Wilhelm III. richtete nach dem Einmarsch der Alliierten in Paris am 3. Juni 1814 von dort einen Aufruf an sein Volk, in dem es hieß:
„Mit Ruhm und gekrönt steht Preußen vor Mit- und Nachwelt da; - selbständig durch bewiesene Kraft, bewährt im Glück und Unglück. Allesamt Einer wie Alle, eiltet Ihr zu den Waffen; im ganzen Volk nur ein Gefühl! So auch war der Kampf! Solchen Sinn, sprach ich damals, lohnet Gott. Er wird ihn jetzt lohnen, durch den Frieden den er Uns gab! Eine bessere Zeit wird wiederkehren, durch diesen Frieden!“

Es gab eine weitere angenehme Seite des Sieges über Napoleon. Im Juni des Jahres 1814 stand ein Ausverkauf französischer Armeewaren an, die in der Festung Wesel eingelagert waren. Zur Versteigerung standen an:

  „40.000 Flaschen französischen Rotweins,
   20.000 Flaschen französischen Branntweins,
    
4.000 Flaschen Cognac,
   30.000 Pfund Talglichter.“

 Die provisorische französische Regierung richtete am 4. April 1814 einen Appell an ihre Soldaten, in dem es beschwörend hieß:
„Soldaten. Frankreich hat das Joch, unter dem es seit vielen Jahren seufzte, abgeschüttelt. Ihr habt nie anders, als für das Vaterland gestritten. Unter den Fahnen des Mannes, der Euch bis jetzt führte, würdet Ihr künftig nur gegen dasselbe kämpfen. Seht, was Ihr von seiner Tyrannei habt erdulden müssen. Noch vor kurzem waret Ihr eine Million Streiter; der größte Teil ist umgekommen. Man hat sie dem Schwert des Feindes hingeopfert, ohne Nahrung, ohne Spitäler. Elend und Hunger haben sie dahingerafft. Soldaten! Es ist Zeit, den Drangsalen des Vaterlandes ein Ende zu machen. Der Friede ist in Euren Händen.“[3]

Der Aufruf fand nicht unbedingt Gehör. Obwohl Ludwig XVIII. in Frankreich die Nachfolge Napoleons angetreten und dem Land eine Verfassung gegeben hatte, trieben die Getreuen Napoleons dessen Rückkehr voran. Unterstützung fanden sie auch in Deutschland unter den Anhängern und Bewunderern der Französischen Revolution.

Der Lübbecker Bürgermeister Kind war vom Ende der französischen Vorherrschaft überzeugt. Die sieben Jahre der Fremdherrschaft von November 1806 bis November 1813 waren für ihn, wie er schreibt, kaum zu ertragen gewesen. Die preußische Ordnung hielt wieder Einzug in die Rathäuser. „Französische Steuern“ wie die Fenster- und Türsteuer wurden abgeschafft. Wer auf eine Herabsenkung der Steuerlast gehofft hatte, sah sich bald enttäuscht. Die Kriege gegen den französischen Cäsaren hatten Unsummen an Geld verschlungen. Entsprechend hoch war die staatliche Verschuldung. Eine der Einnahmequellen war die Konsumtionssteuer, wenig geliebt und bereits bestens bekannt als Akzise, aus der die heutige Umsatzsteuer hervorging.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In der Ausgabe der „Wochenschrift für das „Fürstentum Minden“ vom 3. Oktober 1814 gab es eine wichtige Bekanntmachung. Das Allgemeine Preußische Landrecht und die damit verbundene Allgemeine Gerichtsordnung wurden wieder eingeführt. Der Code Napoléon hatte keine Gültigkeit mehr. Jedoch unterlag die Zeit zwischen seiner Einführung und Abschaffung einer Sonderregelung. So heißt es in der Bekanntmachung: „Auf die vor dem 1. Januar 1815 während der Gesetzkraft der fremden Rechte [des Code Napoléon] vorgefallenen Handlungen und Begebenheiten, soll das Allgemeine Landrecht nicht angewendet werden.“ Die genannte Wochenschrift wies in ihrer Ausgabe vom 15. Dezember 1814 darauf hin, dass die preußische Gerichtsverfassung ab 1. Januar des folgenden Jahres wieder in Kraft trete und die französisch-westfälische Gerichtsverfassung keine Gültigkeit mehr habe. Betroffen waren auch das Fürstentum Minden sowie die Grafschaften Ravensberg, Lingen und Tecklenburg. Die „französische“ Gesetzgebung aus der Zeit des Königreichs Westfalen blieb also in einem bestimmten Zeitrahmen bestehen. Das war vernünftig. Anderenfalls wäre es zu einer Prozesslawine gekommen. Was die Gesetzgebung zur Ablösung der gutsherrlichen Sonderrechte betraf, entschied man sich nach reiflicher Überlegung, der "westfälisch-französischen" Vorlage zu folgen, was in gutsherrlichen Kreisen nur widerwillig angenommen wurde.

Es wurden Oberlandesgerichte und Land- und Stadtgerichte eingesetzt. Lübbecke erhielt ein Land- und Stadtgericht, das vorläufig im Burgmannshof  am Markt untergebracht wurde.[4] Die nächst höhere Instanz war das Oberlandesgericht Paderborn.

Es gab eine weitere wichtige Änderung, die von den Kirchen begrüßt wurde. Die im Königreich Westfalen eingeführten Standesämter wurden wieder abgeschafft. Die im Kirchenbuch eingetragenen Eheschließungen hatten wieder volle Rechtskraft. Im laizistischen Königreich Westfalen waren die kirchlichen Eintragungen rechtlich unbedeutend.

Patriotische Spenden

Die Bevölkerung wurde zu patriotischen Spenden aufgerufen, um die tägliche Not in den Familien zu lindern, die von den Kriegen am ärgsten betroffen waren. Die Lazarette in Minden, Münster und Hameln waren auf die Sach- und Geldspenden der Bevölkerung angewiesen. Die staatliche Unterstützung hielt sich aus Mangel an Kapital in Grenzen. Die Spenden selbst ergaben ein buntes Sammelsurium. Die ehemalige Äbtissin des aufgehobenen Damenstiftes Quernheim und die mit ihr noch verbundenen Stiftsdamen spendeten diverses Silbergeschirr. Die Gemeinde Blasheim hatte zwei Säcke, gefüllt mit Hemden und Bettlaken, gestiftet. Der Rahdener Kaufmann Bornemann stiftete 30 Hemden und eine Schnupftabakdose. Die „Demoiselle“ (Fräulein) Elise Arning von der Hohen Straße in Minden spendete Hemden, Tücher, Westen, Strümpfe und 172 Pfund Scharpie.[5] Scharpie wurde in den Lazaretten gebraucht, wo noch viele Verwundete gepflegt werden mussten. Aus der Alsweder Gemeinde kamen neben Hemden, Tüchern, Socken, Kompressen, Binden, Scharpie noch 20 Pfund Tabak. Offenbar war das Rauchen in den Lazarettstuben ein beruhigender Zeitvertreib. Auffallend sind die Spenden an Edelmetallen, in welcher Form auch immer. Fräulein Pohlmann aus Hille spendete ein goldenes Petschaft (Siegelstempel), einen goldenen Ring und eine goldene Tuchnadel mit Rubinen sowie eine goldene Damenuhr. Auch Geldbeträge gingen ein. So spendete Pfarrer Consmüller aus Buchholz[6] 20 holländische Gulden für die kranken und verwundeten Krieger.

Eine ungewöhnliche Spende kam aus Petershagen. Konsistorialrat Brokelmann hatte einen Reitenden Jäger vollständig eingekleidet. Die Reitenden Jäger waren eine Sondereinheit in der preußischen Armee. Sie kamen aus dem Forstdienst und waren u. a. für Kurierdienste zuständig. Allgemein waren sie für die öffentliche Sicherheit zuständig. Die Kosten für ihre Uniform, die Montur, trugen sie selbst. Spezielle Militärschneider fertigten die Uniformen an.

Einquartierungen

Anordnungen zur Einquartierung blieben für das preußische Militärgouvernement zwischen Weser und Rhein bestehen. Es galt das Quartierreglement vom 17. März 1810. War Einquartierung zu erwarten, dann hatten die Wirtsleute passende Kammern oder Stuben zur Verfügung zu stellen. Bestimmte Vorgaben waren zu beachten. Zur Einrichtung einer Stube gehörten:

„Ein Tisch, für jede Person ein hölzerner Schemel, eine Vorrichtung zum Aufhängen der Ausrüstung, der Personenzahl angepasste Lagerstätten. Diese mussten sauber sein und aus einem Bettgestell nebst Stroh, einem Unterbett oder Matratze, einem Kopfkissen, einem Bettuch, einer auch für den Winter ausreichenden warmen Decke oder Bettdecke bestehen. Bettwäsche war monatlich, Stroh nach zwei Monaten zu wechseln. Wöchentlich war ein reines Handtuch zur reichen. Mehr als 2 Männer sollten nicht in einem Bett liegen. Unverheiratete Soldaten sollten nicht mit Verheirateten in einer Kammer untergebracht sein.

Die Einquartierten durften sich in der Wohnstube aufhalten, welche im Winter zu beheizen war. Die Stube musste mit Licht oder einer Lampe versehen sein. Das Licht war frühestens um 9 Uhr abends zu löschen. Die Einquartierten durften den Küchenherd des Wirtes mit benutzen. Er hatte das nötige Geschirr bereit zu stellen.

Bei einquartierter Cavallerie waren für die Pferde Eimer, Futterschwinge[7], Schaufel, Handlaterne, Mistgabeln und Besen bereit zu stellen, ebenso Raufen und Krippen. Den Dünger durfte der Wirt behalten.“

Die Versorgung des Militärs mit Nahrungsmitteln aus dem Magazin unterlag den Vorschriften des Tagesbefehls. Am 12. August 1814 erließ die Regierungskommission Minden einen solchen Befehl. Ein einfacher Soldat erhielt täglich:

„Zwei Pfund Brot, ein halbes Pfund Fleisch, ein halbes Pfund Gemüse und ein zehntel Quart[8] Branntwein.

Ein Offizier erhielt:

„Zwei Pfund gebeuteltes Brot[9], ein Pfund Fleisch, ein zehntel Quart Rum, wahlweise Cognac oder Likör, ein halbes Pfund Gemüse.“

Der zu harter Knochenarbeit gezwungene Soldat erhielt also eine geringere Versorgung und hatte dazu die täglichen Schikanen seiner Vorgesetzten zu ertragen, eine weltweit bekannte Praxis. Beim Militär gehörte Alkohol zur Grundversorgung. Es war auch eine medizinische Vorsorge. Krankheitserreger sollten so abgewehrt werden.

Im Januar 1814 wurde Lübbecke  mit einer Einquartierung belegt. Ein Corps Freiwilliger Jäger mit 140 Pferden verlangte Quartier. Hinzu kam noch ein Landwehr-Bataillon. Lübbecke wurde aus der Mindener Militärkasse mit zwei Beträgen entschädigt. Der erste Posten betrug 2.307 Reichstaler 2 Gute Groschen 11 Pfennige, der zweite 713 Rtlr 6 Gr. Gleichzeitig wurde Lübbecke verpflichtet, das Militärmagazin in Minden mit Weizen, Erbsen, Hafer, Heu und Stroh zu beliefern.[10] Die Ausgleichszahlungen deckten nicht die Ausgaben, die die Einquartierungen verursacht hatten. Die Übernahme einer Einquartierung war für viele Bürger nur eine lästige Pflicht, der man aus Gründen der Staatsräson nicht ausweichen konnte. 

Der Landsturm

In Lübbecke wurde, wie in anderen benachbarten Orten und Städten auch, eine Landsturm-Kavallerie und Landsturm-Infanterie aufgestellt. Es war ein paramilitärisches Aufgebot, das für Ruhe und Ordnung im Lande sorgen und, wenn nötig, einer feindlichen Besetzung Widerstand leisten sollte. Die einberufenen Bürger fanden sich zu sonntäglichen Übungen zusammen. Am 13. Januar 1814 wurden 84 Lübbecker Bürger nach Minden beordert, um an Übungen der Landwehr teilzunehmen. Sie wurden auf Militärkosten verpflegt.

In der Bekanntmachung der preußischen Militärregierung zwischen Rhein und Weser vom 6. April 1814 heißt es, dass der Landsturm nicht das reguläre Militär ersetzten solle. Seine Aufgabe bestand darin, sich dem Feinde in Verschanzungen und festen Plätzen oder Stellungen zu widersetzen. Er sollte also in der Etappe destruktiv wirken. Da der Landsturm kaum über Feuerwaffen, eher über Landgeräte wie Heugabeln verfügte, war es seine Aufgabe, die Dunkelheit der Nacht für seine Aktionen zu nützen, weil in der Dunkelheit jedes Schießgewehr seine sichere Wirkung verliert und Heugabel und Pike[11] das Übergewicht über das Feuergewehr haben. Auch Pfarrer und Lehrer erhielten einen Einsatzbefehl. Sie hatten die Männer über die Aufgaben und Taktik des Landsturms zu unterrichten, denn viele von ihnen hatten nur eine unzureichende oder gar keine Schulbildung erhalten. Im ländlichen Bereich stammten viele aus der untersten Klasse der Heuerlinge und Kleinbauern.

Am 20. August 1814 erließ die Regierungskommission Minden eine Verordnung zur allgemeinen Sicherheit. Einbrüche. Diebstähle und Gaunereien sollten mit Hilfe des Landsturms bekämpft werden.[12] Deshalb waren in der Nacht vom 25. auf den 26. August in allen Gemeinden des Fürstentums Minden fragwürdige Häuser sowie die Herbergen und Krüge zu durchsuchen. Äußerste Geheimhaltung war angesagt. Nur zuverlässige Landsturmmänner durften teilnehmen. Erst zu Beginn der Aktion sollten sie unterrichtet werden. Um dem Diebesgesindel jeden Fluchtweg zu versperren, waren Brücken, Wege und Stege zu bewachen. Die Ortsvorsteher auf dem Lande und Mitglieder des Magistrats in den Städten wurden aufgefordert, persönlich an der Aktion teilzunehmen. Verdächtige Personen waren nach einem vorgegebenen Katalog zu befragen. Persönliche Daten wie Alter und Herkunft mussten abgefragt werden. Wichtig war darüber hinaus, etwas über das Umfeld des mutmaßlichen Delinquenten und deren Bekanntschaften in Erfahrung bringen zu können. Nach Durchführung der Aktion stellte der Lübbecker Bürgermeister Kind fest, dass verdächtige Personen nicht festgenommen werden konnten.

Worum hatte es sich bei dieser Aktion wirklich gehandelt? Die Regierung war in höchste Alarmbereitschaft versetzt, aber nicht wegen einer Handvoll Diebe. Die hatte es immer gegeben. Es war bekannt, dass es auch in der heimischen Bevölkerung Personen gab, die den Idealen der französischen Revolution nahestanden. Konspirative Verbindungen wurden vermutet. Besonders die Reisenden von Frankreich nach Polen und umgekehrt wurden mit höchstem Argwohn beobachtet. Lauerten irgendwo verdeckt Agenten im Land, die nur darauf warten, eine Revolution anzuzetteln und die führenden Adelshäuser ans Messer zu liefern? Für einen preußischen Beamten waren das Horrorvorstellungen. Gastwirte und private Vermieter waren angewiesen, die Pässe ihrer Gäste den Behörden bis abends 8 Uhr vorzulegen, doch im Tagesgeschäft wurde das nur selten eingehalten. Die üblichen Strafen wurden angedroht, ohne dass sich etwas änderte.

Am 20. April 1815 ließ die preußische Regierungskommission Minden den ihr untergeordneten Behörden einen Bericht zukommen, in dem sie ihre höchste Besorgnis zum Ausdruck brachte, denn Napoleon war von Elba zurückgekehrt. Napoleon war in den Augen der preußischen Regierung und ihren getreuen Gesinnungsgenossen ein niederträchtiges Subjekt. In dem Bericht vom 20. April heißt es dazu: „Dies Ungeheuer, welches Frankreich selbst erzeugt und zum Schergen seiner ungerechten Herrschaft sich bestellt hatte, hat auch hier bekanntlich seinen Anhang gehabt.“[13] Weiter ist von der schwärzesten Verschwörung die Rede, die von Elba aus gesponnen worden war. Sogar den französischen König hatte man hinters Licht geführt. Es war den Verschwörern gelungen, ihn bis zum Augenblick der Catastrophe zu täuschen. Tatsächlich war die Rückkehr Napoleons eine Katastrophe. Den Diplomaten und Gesandten in Wien schienen die Fäden aus den Händen zu gleiten. Monarchen waren getäuscht worden, weil sie geglaubt hatten, Napoleon würde sich an seine Versprechen halten und Elba nicht verlassen. Deshalb appellierte die Mindener Kommission an die Untertanen, auf der äußersten Hut zu seyn. Betont wurde, dass diese Provinz (Minden-Ravensberg) einmal zum Königreich Westfalen und später teils zum Kaiserreich Frankreich gehörte habe. Damit wurde die Vermutung ausgesprochen, dass es aus der „französischen Zeit“ noch Verbindungen zum revolutionären Frankreich gab. Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit! Bloß das nicht. Solche Parolen konnten revolutionäre Sprengkraft entwickeln. Eine Revolution wie in Frankreich, wo man nicht davor zurückgeschreckt war, die oberste Standesklasse samt König und Königin zu guillotinieren oder in die Flucht zu treiben, war ein Alptraum. Wehret den Anfängen, hieß es nicht nur in den Regierungsstuben. Auch in den Pfarrhäusern dachte man ähnlich. In den Schulstuben wurde die königliche Güte und Weitsicht gebührend gepriesen und die Schrecken der französischen Revolution an die Wand gemalt. Die Aufforderung der Regierung vom 20. April 1815, sich von diesem französischen Teufelszeug zu distanzieren, wurde am folgenden Sonntag auf Anordnung von Bürgermeister Kind in der Gehlenbecker und Lübbecker Kirche verlesen. So wurde es auch in anderen Gemeinden gehalten. Im Übrigen sollte die Mode, sich französischer Bezeichnungen und Wörter statt deutscher zu bedienen,  zurückgedrängt werden.

So hieß es in einem Aufruf der „Wochenschrift für das Fürstenthum Minden“ vom 20. Oktober 1814:

„Zur Erhöhung des Nationalgefühls der Deutschen trägt sicherlich viel bey, wenn man die französische Sprache in Deutschland aus dem Umgange verbannt. Es ist eine Schmach für jede Nation, die eine gebildete Sprache hat, wenn sie sich im Verkehr einer ausländischen bedient. Bey den Deutschen kann auch der Gebrauch der französischen Sprache nichts als bittere Erinnerungen erwecken. Denn was jemals Demüthigendes und Schmähliges einer Nation angesonnen worden ist, haben das nicht die Franzosen den Deutschen zugefügt!“

Der Aufruf wandte sich vornehmlich an die gebildeten Kreise, in denen es zum guten Ton gehörte, sich auf Gesellschaften der französischen Sprache zu bedienen oder wenigstens einige wenige französische Brocken in den Redefluss einfließen zu lassen, um zu demonstrieren, dass man dazugehöre.

Die Provinzen wurden wieder einmal, wie schon in der „französischen Zeit“ im Königreich Westfalen, nach waffentauglichen Männern durchkämmt. Am 28. April 1815 war die Liste für die Dorfschaft Gehlenbeck fertig gestellt. Es sind 92 Männer zwischen zwanzig und vierzig Jahren aufgeführt, geordnet nach Hausnummern, Alter, Beruf und Familienstand.[14] Vermerkt ist, ob der Befragte schon vorher gedient hat. So heißt es in einer Anmerkung: „4 Jahr beym Preußen gedient“. Dienstzeiten in der französischen Armee sind nicht angezeigt. Bei Ernst Henrich Höinghaus, Gehlenbeck Nr. 2, ist vermerkt, dass er sich vom französischen Militärdienst freigekauft  habe. Andere waren im Königreich Westfalen zur französischen Armee gezogen worden wie Friedrich Wilhelm Niemeyer, Ludwig Willer und Johann Henrich Meyer. 

Kurze Bemerkungen in der Gehlenbecker Liste weisen auf den gesundheitlichen Zustand und die Wehrtauglichkeit der Männer hin. So heißt es bei dem Ackerknecht Friedrich Wilhelm Schweppe: „hat von Westphalen Frantzosen und Preußen Bescheinigungen daß er ungesund ist – zum Militär untauglich. Beim Heuerling Gütebier ist vermerkt verheyrathet ist ganz kurzsichtig – untauglich.“ Der allgemeine Gesundheitszustand der Männer ist aus heutiger Sicht schlecht. Von den eingetragenen 92 Männern hatten 24 die Bemerkung untauglich. Gesundheitliche Schäden durch Mangelernährung sind auffallend, beispielsweise mit engbrüstig erfasst. Mehrere Fälle von Epilepsie sind eingetragen.

Nachdem Napoleons Armee am 18. Juni 1815 bei Waterloo geschlagen worden war und die Waffen ruhten, versuchten die Behörden, eine Übersicht über den Verbleib der Soldaten zu erreichen. Man wollte darüber hinaus auch noch wissen, ob waffenfähige Männer zu rekrutieren seien. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre konnte man nicht wissen, ob der Korse noch mit genügend Unterstützung rechnen konnte, um einen neuen Krieg heraufzubeschwören. Auf Regierungsanordnung veranlasste Bürgermeister Kind einen entsprechenden Aufruf an die ihm unterstellten Gemeinden. Eine Liste der waffenfähigen Männer war aufzustellen. Der Gehlenbecker Küster und vereidigte Landvermesser Pohlmeyer antwortete dem Bürgermeister persönlich in einem Schreiben vom 7. August 1817. Pohlmeyer, 58 Jahre alt, hatte zwei unversorgte Söhne, nämlich Ernst Ludewig Victor, geb. 2. Februar 1791, und Henrich Wilhelm Ludewig, geb. 12. Dezember 1794. Ernst Ludewig war unter der französischen Regierung im Königreich Westfalen mit schweren Kosten, wie der Vater schrieb, vom Militärdienst frei gekauft worden. Anzumerken bleibt, dass dieses Geld von der französischen Armee dafür gebraucht wurde, um neue deutsche Soldaten mit einer Geldprämie in den französischen Militärdienst zu locken.

Als man nun gottlob, wie Pohlmeyer schrieb, wieder preußisch geworden war, meldeten sich seine beiden Söhne freiwillig zum Militärdienst und wurden dem Minden-Ravensberger Detachement der Reitenden Jäger zugeteilt mit beträchtlichen Kosten für den Vater, denn er hatte Sattel und Zaumzeug gestellt. Nach nur dreiviertel Jahr wurden beide Söhne wieder entlassen. Nach den Berufswünschen befragt, antwortete Vater Pohlmeyer, dass der Jüngste sein Nachfolger werden möchte und der Ältere Kaufmann. Beide hatten eine Kaufmannslehre absolviert. Als sich nach der Schlacht bei Leipzig wieder eine neue Kriegsfront aufgetan hatte, hatten sich beide Söhne wieder freiwillig zum Militär gemeldet, um dem geliebten König zu dienen. Ihr Vater musste lange warten, bis er wieder eine Nachricht von seinen Söhnen erhielt. Ernst Ludewig meldete sich am 15. Juli 1815 aus Paris nach dem dortigen Einmarsch der Alliierten und schrieb, dass er über seinen Bruder nichts zu vermelden habe, weil beide nicht demselben Detachement zugeteilt worden waren. Resignierend meinte der Vater in seinem Brief an den Lübbecker Bürgermeister, dass er über seine Söhne und deren Verbleib keine weiteren Angaben machen könne. In einer Aufstellung der zurückgekehrten und in Reserve stehenden Soldaten vom April 1817[15] wird Ernst Ludewig mit der Bemerkung genannt, dass er Ladendiener bei einem Kaufmann in Minden geworden sei. Er war also Kaufmannsgehilfe geworden. Sein Bruder wird nicht erwähnt.

Die Wiener Verhandlungen hatten für Preußen und seine westlichen Provinzen zu einem territorialen Gewinn geführt. Die westfälischen Länder mit Einschluss der dazwischen liegenden Enklaven waren mit der preußischen Monarchie zusammenfassend vereinigt worden. Die territorialen Bausteine für die Provinz Westfalen waren gelegt. Die rechtsverbindliche Beschreibung wurde in dem von Friedrich Wilhelm III. am 21. Juni 1815 erlassenen Patent veröffentlicht. Dazu gehörten u. a. das Fürstentum Minden, das Stift Herford und das Fürstentum Corvey sowie die Grafschaften Mark, Ravensberg und Tecklenburg. Im Fall der Grafschaft Lingen wurde eine zwischen Preußen und Hannover ausgehandelte Teilung bestätigt. Preußen verzichtete auf die Niedere Grafschaft Lingen. In dem Patent heißt es: „Wir fügen Unsern Königlichen Titeln die Titel dieser Länder bei, lassen die preußischen Adler an den Grenzen zur Bezeichnung Unsrer Landesherrlichkeit aufrichten, und wo wir es nöthig finden, Unser Wappen anheften.“[16] Das Tragen von Orden und Ehrenzeichen, die im „französischen“ Königreich Westfalen verliehen worden waren, wurde untersagt.[17]

Aufhebung der Leibeigenschaft

Im Königreich Westfalen war mit der Einführung des Code Napoleon die Leibeigenschaft aufgehoben worden. Die Bauern waren jetzt persönlich frei. Mancher verweigerte die gutsabhängigen Abgaben, andere leisteten gewohnheitsmäßig weiter ihre Abgaben. Bauer Phillipsmeier, Gehlenbeck    

Nr. 30, gehörte zu den Verweigerern. Sein Hof gehörte zum Gutsverband Stockhausen. Gutsherr war Wilhelm von der Recke. Dieser forderte alle Leistungen nach, die ihm während der „französischen“ Zeit im Königreich Westfalen und Kaiserreich Frankreich[18] entgangen waren. Phillipsmeier verweigerte den Nachtrag der Leistungen. Der Gutsherr klagte vor dem Land- und Stadtgericht Lübbecke und bekam Recht.[19] Der verkrustete Ständestaat, den das französische Recht aufgebrochen hatte, hatte in der Justiz wieder eine einflussreiche Anhängerschaft, die sich jeder Freizügigkeit verweigerte. Anzufügen bleibt, dass bestimmte Dienste wie Fuhr- und Spanndienste gar nicht zu leisten waren, weil das Militär den Pferdebestand dezimiert hatte. Hinzu kamen enorme Flurschäden durch das rücksichtslose Vorgehen des Militärs.

Mit der Aufhebung der Leibeigenschaft wurde in der nachfolgenden preußischen Zeit die Bauernbefreiung eingeleitet. Das Gesetz vom 25. September 1820 schuf die Grundlage. Betroffen waren das ehemalige Königreich Westfalen, zu dem auch Minden und Ravensberg gehörten, das Großherzogtum Berg und Landesteile des ehemaligen französisch-hanseatischen Departements. Zu den ohne Entschädigung aufgehobenen Rechten hieß es: „Die Leibeigenschaft und Erbunterthänigkeit ist und bleibt mit ihren Folgen aufgehoben.“[20] Die Bezeichnung „Bauernbefreiung“ ist ein Begriff, der erst später aufkam, als die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen waren, um die Grundhörigkeit abzulösen.

Die Abgaben und Leistungen an die in der „französischen“ Zeit aufgehobenen und verstaatlichten Klöster und Stifte waren jedoch nicht erloschen, wie mancher glauben mochte. Das waren im engeren Umkreis von Lübbecke die ehemaligen Klöster und späteren freiweltlichen Damenstifte Quernheim und Levern sowie das St.-Andreas-Stift in Lübbecke. Bei Unterlassung wurden den Pflichtigen Strafmaßnahmen angedroht. Der Domänendirektor wies auf die großen Staatsbedürfnisse hin, die es jedem zur Pflicht machten, den Forderungen nachzukommen. Mit anderen Worten: Die Staatsverschuldung hatte Ausmaße angenommen, die es nicht zuließen, auf irgendwelche Leistungen, auch die geringsten, zu verzichten. 

Ungebetene Gäste

In diesen unsicheren Zeiten gab es in Stadt und Land viele ungebetene Gäste. Eine über Gerüchte bekannte Räuberbande wurde in der „Wochenschrift für das Fürstenthum Minden“ am 13. Oktober 1814 vorgestellt und gesucht. Es war eine gemischte Bande von Männern und Frauen mit zum Teil absonderlichen Namen. In der Wochenschrift werden Person und  Kleidung genau beschrieben.

Zu den Gesuchten gehörte Hannes Laubek, ein ehemaliger Bauer, der Haus und Hof verspielt hatte. Er war groß und von stattlicher Statur. Er trug einen rötlichen Goller[21], schwarzlederne Hosen, rotes Leibel[22], blaue Strümpfe und Schuhe mit ledernen Riemen.

Da gab es die Pifel Lene. Sie war 48 Jahre alt und von kräftiger Statur. Sie trug eine Haube nach Pfälzer Art mit schwarzen Bändern. Ein schwarzseidenes Halstuch war nach Männerart gebunden. Dazu trug sie einen blauen Kittel, rotgestreifte Schürze, weiße Strümpfe und Bandschuhe.

Gesucht wurde die Landstreicherin Margarethe Strosserin. Sie war 25 Jahre alt und trug ein anderthalbjähriges Kind mit sich herum. Sie hatte ein länglich schwärzliches Gesicht, graue Augen und schwarze Haare.

Dann gab es den Tony mit dem dicken Hals. Er litt offensichtlich unter einer Schilddrüsenerkrankung, die damals nicht behandelbar war. Tony war 37 Jahre alt und von großer Statur. Er hatte ein längliches Gesicht und eine lange Nase, graue Augen und schwarze Haare. Er trug ein schwarz-seidenes Halstuch, ein weiß und blau gewirktes Leibel, eine grüne Jacke und einen langen blauen Kapotrock[23], dazu eine lederne Hose, blaue Strümpfe, Schnallenschuhe und einen runden Hut. Tony mit dem dicken Hals war von Beruf Schleifer und Pfannenflicker. Zum Verständnis sei hier angefügt, dass es auch den eckigen Hut gab, bekannt als Dreispitz. Darauf bezog sich ein heute fast vergessenes Volkslied „Mein Hut, der hat drei Ecken, drei Ecken hat mein Hut, und hätt´ er nicht drei Ecken, dann wär´s auch nicht mein Hut“.

Straßenmusikanten

Soldat zu sein, war nicht gleichbedeutend mit einem abgesicherten Leben nach der Entlassung aus dem Militärdienst. Eine ausreichende Versorgung nach dem Abschied gab es nicht.

Zu den umherziehenden ehemaligen Soldaten, die sich mit Gelegenheitsarbeiten über Wasser hielten und vor Bettelei nicht zurückschreckten, gehörte Johann Henrich Müller. Er und seine Frau verdienten ihren Lebensunterhalt mit Pfeiffendeckeln. Sie waren also Straßenmusikanten geworden. Wenn sie in Lübbecke mit ihrer Straßenmusik unterwegs waren und nach getaner Arbeit ein Nachtquartier suchten, dann war das Heuerlingshaus bei Nr. 84 in Gehlenbeck ihre Adresse. Hier wohnte und arbeitete die Familie Obermeyer. Obwohl selbst in erbärmlichen Verhältnissen lebend, waren die Obermeyers gegenüber den Müllers gastfreundlich.

Als die Müllers im Winter 1815 wieder einmal Unterkunft suchten und in Gehlenbeck anklopften, konnten sie sicher sein, eingelassen zu werden. Als sich die Müllers auf die Nachruhe vorbereiteten, gab es kräftige Faustschläge gegen die Hoftür. Landsturmleute verlangten Einlass. Das Ehepaar Müller gehörte nach Behördenmeinung zu den unerwünschten Vagabunden und war in Haft zu nehmen. Nach regierungsamtlicher Lesart hatten Vagabunden und Bettler aus dem öffentlichen Leben zu verschwinden. Wie das geschehen sollte, darauf hatte man in den Amtsstuben keine Antwort.  

Am 3. Februar 1815 wurde das Ehepaar Müller im Lübbecker Rathaus befragt. Johann Heinrich Müller gab an, 36 Jahre alt zu sein. Seinen Wohnsitz hatte er in Minden am Simeonstor in der Nähe des Weingartens, einer anrüchigen Gegend. Müller hatte zehn Jahre lang beim Militär gedient. Vermutlich war er wegen Invalidität entlassen worden.[24] Das Ehepaar besaß keine Pässe. Nachdem es befragt worden war, wies Bürgermeister Kind das Ehepaar darauf hin, sich Pässe zu besorgen, sonst drohe Zuchthausstrafe. Das war leicht dahingesagt. Denn woher sollte das Ehepaar das Geld für die Stempelgebühren nehmen? Auch das Ehepaar Obermeyer war vorgeladen. Es wurde ermahnt, künftig kein Gesindel mehr zu beherbergen.

Die Ellerburg kommt unter den Hammer

Bauernhöfe und Höfe des Adels kamen in der Zeit des Umbruchs nach den Napoleonischen Kriegen reihenweise unter den Hammer. Gründe dafür gab es genug. Die Abgaben und Leistungen der Bauern waren nicht mehr sicher. Einige Bauern hatten sich von der Gutsherrschaft freigekauft. Viele Höfe waren nicht mehr leistungsfähig, weil die jeweiligen Kriegsherren den Hof ruiniert hatten. Pferde waren weggeführt, Heu und Hafer verfüttert und Gärten verwüstet worden. Arbeitskräfte fehlten, weil kräftige Männer zum Militärdienst, gleichgültig ob zum preußischen oder französischen Heer, gezogen oder gezwungen worden waren. Manche Gutsherren hatten einen aufwendigen Lebensstil geführt und Schulden angehäuft. Die Hofarbeit hatten sie Verwaltern überlassen, von denen es manche verstanden, in die eigene Tasche zu wirtschaften.

Im April des Jahres 1814 war das Landgut Ellerburg in der Bauerschaft Fiestel, Gemeinde Alswede, fällig. Das Mindener Tribunal[25] hatte das Gut am 21. April 1814 zur Versteigerung ausgeschrieben. Gutsbesitzer war August Wilhelm von Ripperda. Eine Zahlungsaufforderung vom 25. Februar 1814 hatte er nicht bedient. Das war der Anlass, das Gut mit Arrest zu belegen. Die freie Verfügbarkeit war damit zugunsten der Gläubiger ausgesetzt. Die Liste der Gläubiger war lang. Dazu gehörten Vormünder, die die Ansprüche ihrer Mündel sichern wollten. Auch mehrere Damen, die dem Herrn von Ripperda Geld geliehen hatten, machten beim Mindener Tribunal Ansprüche geltend. Es hielt sich das Gerücht, dass Spielschulden im Spiel waren. Das nahe gelegene Bauernbad Fiestel war damals eine bekannte Spielhölle.

Der Gebäudebestand des herrschaftlichen Gutes, belegen an der Heerstraße von Osnabrück nach Minden und von Wassergräben umschlossen, ist in der Ausschreibung so beschrieben:

 

  1. Das herrschaftliche Wohnhaus, massiv gebaut, in 2 Stockwerken,
  2. das Verwalterhaus in 2 Stockwerken, 
  3. das große Vorwerksgebäude von einem Stockwerk, 
  4. ein großes Wirtschaftsgebäude mit Pferdestall und Wagenremise,
  5. ein Pförtnerhaus.

Außerhalb der Gräfte gab es eine Mühle mit 2 Gebäuden und 3 Wasserrädern sowie einen Pferdestall, verpachtet an den Müller Schaaf. Hinzu kamen weitere Gebäude und ein Schafstall.

Gärten und Ackerland von mehr als 200 Morgen, berechnet nach rheinländischen Maßen, gehörten zum Gut. Der Waldbestand, die Holzungen, beliefen sich auf mehr als 129 Morgen. In der Alsweder Kirche gab es fünf zum Gut gehörende Kirchengestühle und ein Begräbnisgewölbe in der Kirche.

Es sollten noch Jahre vergehen, bis die Versteigerung zum Erfolg führte. Am 13. September 1825 ersteigerte der Mindener Regierungspräsiden Carl Freiherr von der Horst das Gut für 51.000 Taler. Hier auf Ellerburg residierte später sein Sohn Adolf, Landrat des Kreises Lübbecke (Amtszeit 1838 - 1870)

Korffsche Güter werden mit Arrest belegt

Im Jahre 1814 war Heinrich von Korff auf Waghorst[26], Kanton Bünde, Grafschaft Ravensberg, in äußerste wirtschaftliche Bedrängnis geraten. Spielschulden sollen ihm zum Verhängnis geworden sein. Auch seine anderen Güter gerieten in Konkurs. Auf Betreiben des Freiherrn von Schellersheim auf Gut Eisbergen an der Weser kamen vier Güter, sämtlich im Besitz der Familie von Korff, unter den Hammer. Es handelte sich um das Gut Waghorst bei Bünde, das Lübbecker Hofgut am Gänsemarkt, der Mentzinger Hof in Lübbecke und Gut Renkhausen bei Lübbecke. Karl Adolf von der Horst (1870 - 1913), Verfasser der Abhandlung „Die Rittersitze der Grafschaft Ravensberg und des Fürstentums Minden“ schweigt sich über die Hintergründe, die zum Ruin der genannten Güter geführt hatten, aus. Standesgründe mögen dafür ausschlaggebend gewesen sein.

Das Gut am Lübbecker Gänsemarkt

Das Korffsche Hofgut am Gänsemarkt in Lübbecke grenzte auf der Nordseite an die Niedernstraße.[27] Die Ausschreibung erfolgte zu drei Terminen im Oktober im Gerichtssaal des Tribunals in Minden. Gutsherr Freiherr von Schellersheim hatte das Verfahren angestrengt. Bürgermeister Kind in Lübbecke und der dortige Friedensrichter[28] Consbruch wurden von dem eingeleiteten Verfahren in Kenntnis gesetzt. Jeder Bieter konnte sich über die zur Versteigerung ausgeschriebenen Objekte informieren. Zum Lübbecker Hofgut gehörte das neu erbaute Herrenhaus und das Wirtschaftsgebäude sowie Viehhaus und Pförtnerhaus. Im Hofraum gab es einen Hausbrunnen und einen kleinen Garten. Zum Hof gehörte die Brinkmühle.[29] Sie war an die Witwe Korting für jährlich 80 Reichstaler vererbpachtet. Zum Gut gehörte Schierbaums Hof Nr. 9 in Blasheim. Die Familie Schierbaum war ausgestorben. Da es keine Hoferben gab, war der Hof an den Grundherrn zurückgefallen. Das Wohnhaus war an den Heuerling Frowitter vermietet. Ein großer Teil der zum Hof gehörenden Ackerflächen waren an Blasheimer, Obermehner und Stockhauser Bauern verpachtet. In der Liste der Pächter tauchen bekannte Namen auf wie Druhmann, Siebe, Wiehe, Elsing und Post aus Obermehnen; Krieger aus Stockhausen; Albersmeyer, Husemann, Burmann und Niederstadt aus Blasheim.

Zum Hofgut gehörte die Zehntscheune in Tengern. Die Einkünfte aus dem Zehnten in Tengern müssen einträglich gewesen sein. Die Zehntscheune und die damit verbundenen Einkünfte waren an Franz von Borries auf Ulenburg für 500 Reichstaler in Gold verpachtet. Der Zehnte in Stockhausen mit der Zehntscheune in der Hope war an den Ökonomen Hartmann, wohnhaft am Gänsemarkt in Lübbecke, verpachtet. Den Eilhauser Zehnten samt Scheune hatte der Gehlenbecker Bauer Wessel gepachtet.

Zum Hofgut gehörten 14 Bauernhöfe, davon 3 in Gehlenbeck, 2 in Blasheim und 9 in Tengern. Die Einkünfte an gutsherrlichen Prästationen (Abgaben) waren beachtlich. Sie betrugen 72 Scheffel Roggen, 85 Scheffel Gerste, 128 Scheffel Hafer, berechnet nach Lübbecker Maß. Dazu kamen Hand- und Spanndienste, sowie Stadtfuhren und Flachsdienste. Der Hof unterlag der Weinkaufspflicht. Kam der Hof zu einem Vermögenszuwachs durch Einheirat, dann war die Mitgift weinkaufspflichtig. Ein geschätzter Betrag wurde erhoben. Das galt auch für den Sterbfall. Das Erbe wurde einer Schätzung unterworfen. Daraus errechnete sich der zu entrichtende Betrag. Geschätzt wurden nur Mobilien.

Der Gläubiger, Freiherr von Schellersheim, führte ein ungebundenes freizügiges Leben. Er lebte in Italien, wo er Bekanntschaft mit der Witwe Locatelli machte. Ihr Mann war päpstlicher Kammerherr gewesen. Aus der Ehe gingen drei Kinder hervor, eine Tochter und zwei Söhne. Freiherr von Schellersheim verließ heimlich Frau und Kinder, um sich zusammen mit seinem Kammerdiener wieder auf Gut Eisbergen niederzulassen. Zwischen beiden, dem Freiherrn und seinem Diener, kam es zum Streit. Der Diener reiste erbost nach Italien zurück, wo er die Frau von Schellersheim über den Verbleib ihres Mannes aufklärte. Nachdem Frau von Schellersheim verstorben war, erhoben die Kinder Anspruch auf das deutsche Erbe. Das führte zu einem Prozess gegen den eigenen Vater, der die Erbansprüche für ungültig erklären wollte, wobei er sich auf das preußische Landrecht bezog, das seiner Ansicht nach die Ehe zwischen einem Adeligen und einer Bürgerlichen für ungültig erklärte. Die Kinder brachten den Fall vor Gericht und gewannen den Prozess. Die erste und auch die zweite Ehe der Witwe Locatelli waren als standesgemäß anerkannt worden. Die beiden Söhne Schellersheim konnten als rechtmäßige Söhne und Erben später nach dem Tode des Vaters ihr deutsches Erbe antreten.[30]

Der Hof in Lübbecke wurde am 19. März 1816 dem Hauptmann Jakob Strubberg zugeschlagen, um nur wenige Jahre später erneut unter den Hammer zu kommen. Am 28. Juni 1830 war Carl Stille neuer Eigentümer geworden.

Der Mentzinger Hof in Lübbecke wird versteigert

Ein weiterer Lübbecker Hof aus dem Besitz des Heinrich von Korff auf Waghorst war am 24. August 1814 vom Mindener Tribunal zur Versteigerung ausgeschrieben worden. Bekannt war der Hof unter der Bezeichnung  Mentzinger Hof. Vorbesitzer der Korffs war die Familie von Mentzingen. Das Herrenhaus in der Nähe des Ostertores wurde nach Westen von einer Häuserzeile an der Bäckerstraße verdeckt. Zum Hof gehörte die Rote Mühle unterhalb der schon genannten Brinkmühle. Pächter der Roten Mühle war Müller Büscher. Das Ackerland vor der Stadt war an Lübbecker Bürger verpachtet. Den größten Anteil bewirtschaftete der Lübbecker Ökonom Hartmann am Gänsemarkt. Bekannte Lübbecker Namen wie Rahning, Gerlach, Busch, Ostermann und Bahre befanden sich unter den Pächtern. Weitere Pächter kamen aus Gehlenbeck, Isenstedt, Stockhausen, Eilhausen und Gestringen. Zu den Pächtern gehörte auch Bauer Spellmeyer. Sein Hof war dem Gut Obernfelde vorgelagert. Zwei alte Eichen vor dem Lübbecker Krankenhaus bezeichnen noch heute die ehemalige Hofstätte Spellmeyer. Zum Lübbecker Hof gehörten weiter Wiesen und Bergteile sowie zwei Kirchenstühle in der St.-Andreas-Kirche und fünf Begräbnisplätze auf dem Kirchhof. Begräbnisplätze und Kirchenstühle gehörten immer zum festen Bestand eines Hauses, gleichgültig ob bürgerlich oder adelig.

Nachdem das Gut durch mehrere Hände gegangen war, wurde der Hofraum mit Herrenhaus später von dem Gerbermeister Frese erworben. Das Herrenhaus wurde der Gerberei einverleibt. Das Wohnhaus der Freses war giebelseitig auf die Bäckerstraße gerichtet.

Renkhausen kommt unter den Hammer

Das Landgut Renkhausen war ebenfalls in Besitz des Heinrich von Korff auf Waghorst und war an den Rentmeister Molkenbuer, Verwalter des Hofes, verpachtet. Am 24. August 1814 war Renkhausen zur Versteigerung ausgeschrieben.  

Der Gebäudekomplex ist, wie folgt, beschrieben: 

„Das herrschaftliche Haus von zwei Etagen in nicht sonderlichem Zustande; das Verwalterhaus von zwei Etagen, fast ganz neu, jedoch nicht völlig ausgebaut; das Hühnerhaus mit Backofen und Schweinestall; das Vorwerksgebäude mit Pferde- und Kuhställen, 23 Fach lang, in sehr gutem Zustande; das Dreschhaus 17 Fach[31] lang; zwischen all diesen Gebäuden ein Hofraum mit Wasserbrunnen, zu welchem eine steinerne Brücke führt, inclusive des Hausgrabens, der alle Gegenstände umschließt, 5 Scheffelsaat groß.“ Außerdem gehörten zum Gebäudebestand „der rote Schafstall am neuen Feld, das Gärtnerhaus bei Blase in Isenstedt und das sogenannte Hagenhaus am Wege nach Gehlenbeck.“

Aufgezählt werden weiter das Ackerland von 367 Lübbecker Scheffelsaat sowie Wiesen und Weiden von 122 Lübbecker Scheffelsaat. In der Gemeinde Frotheim lagen zwei Torfplätze, je acht Lübbecker Scheffelsaat groß. In der Gemeinde Eilhausen lagen ebenfalls zwei Torfplätze, von je 10 Lübbecker Scheffelsaat.

Die von den Bauern zu leistenden Dienste, die zu den gutsherrlichen Prästationen zählten, waren beträchtlich. Dazu gehörten Egge- und Mistdienste sowie Flachs- und Mähdienste von 24 Bauern. Auferlegt waren 6 Fuhren nach Osnabrück. Wahlweise konnte eine ebenso lange Strecke in Anspruch genommen werden.

Renkhausen gehörte zu den Kernhöfen außerhalb Lübbeckes. Die Jagdgerechtigkeit erstreckte sich über die Amtsbezirke Reineberg, Rahden und Petershagen. Hinzu kam die Fischerei in Blasheimer Gewässern. Es gehörten 13 Fischteiche zum Gut. Sie waren jedoch größtenteils verschlammt. Jagd und Fischerei waren uralte Privilegien dieser Höfe.

Renkhausen gehörte zum Kirchspiel Gehlenbeck und besaß mehrere Kirchenstühle. Der Herrenstuhl war für maximal 10 Personen gedacht. Zum Gestühl gehörten 4 Bänke für die Domestiken, d. h. für das Haus- und Hofpersonal. Zum Hof gehörte ein Begräbnisplatz auf dem Gehlenbecker Friedhof.

Gut Waghorst bei Bünde gerät in wirtschaftliche Schwierigkeiten und wird mit Arrest belegt

Im Oktober des Jahres 1814 wurde ein weiteres Verfahren gegen Heinrich von Korff auf Gut Waghorst bei Bünde vor dem Mindener Tribunal eröffnet. Waghorst selbst wurde gerichtlich mit Arrest belegt. Das Herrenhaus mit zwei Etagen besaß 32 Zimmer. Dazu kamen das Vorwerk, der Schafstall, das Mühlenhaus und die Schmiede. Vor den Gebäuden lag ein  1 ½  Morgen großer Hofraum. Der umgebende Hausgraben war zum Teil zugeschüttet und wurde als Garten genutzt. Mit Ausnahme des Herrenhauses waren die Gebäude an den Rentmeister Thorbek verpachtet. Der Blumen- und Küchengarten von 8 Scheffelsaat war zur Hälfte an Thorbek verpachtet, der auch den größten Teil des Ackerlandes in Pacht hatte. Auch die an das Gut zu leistenden Abgaben waren an Thorbek verpachtet. Verwalter des verbliebenen Teils war ein gewisser Carl Diekmann. Dass der Adel die Verwaltung seiner Höfe verpachtet hatte, war die Regel.

Außerdem waren drei Höfe an das Gut zurückgefallen, weil die männliche Erbfolge nicht angetreten werden konnte. Auch sie wurden mit Arrest belegt. Es waren der Hof Ebbeke und der Hof Cording in Ostkilver sowie der Hof Oberkleine in Schwenningdorf.

Die Kirche in Rödinghausen stand unter dem Patronat des Hauses Waghorst. In der Kirche befanden sich die Hausbegräbnisse. Zum Haus Waghorst gehörten eine ausgedehnte Jagdgerechtigkeit und die Fischerei in der Else.

Das Korffsche Gut Waghorst war in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Zum vorläufigen Verwalter wurde der Lübbecker Posthalter und Stadtkämmerer Friedrich Ludwig Gerlach bestellt.[32] Post und Kämmerei waren seine einträglichsten Berufe. Gerlach hatte 1806 das Amt eines Posthalters in Lübbecke übernommen. Er war Besitzer eines Freihofes, den man über die Köttelbeke (obere Teil der Bäckerstraße – heute „Neukauf“) erreichen konnte. Gerlach war ein vielseitig tätiger Mann. Neben der Posthalterei betrieb er eine zum Hof gehörende Landwirtschaft, die von seinem Hofpersonal, den Mägden und Knechten, erledigt wurde. Er war neben der Posthalterei und Kämmerei Fuhrunternehmer, Auktionator, Insolvenzverwalter und Branntweinbrenner in einer Person. Eine solche Anhäufung von unterschiedlichen Tätigkeiten war zu seiner Zeit nicht ungewöhnlich.

Als Gerlach die Abrechnungen von Verwalter Diekmann zu Gesicht bekam, wird er mit deutlichen Worten nicht gespart haben. Dafür war Gerlach bekannt. Die Rechnungsführung wies erhebliche Lücken auf. Quittungen fehlten. Eine ordentliche Bilanz konnte nicht aufgestellt werden. Es bestand der Verdacht, dass die von Diekmann angegebenen Verkaufspreise für landwirtschaftliche Produkte unter dem tatsächlichen Verkaufspreis lagen. Damit war gesagt, dass er möglicherweise die Differenz in die eigene Tasche gesteckt hatte. Die Misswirtschaft hatte schließlich dazu geführt, dass das Gut mit Arrest belegt werden musste. In den Jahren 1821 und 1822 waren die wirtschaftlichen Verhältnisse überprüft und erfasst. Im Jahre 1823 wechselte Waghorst seinen Besitzer. Neuer Eigentümer wurde der hannoversche Forstmeister Ostmann von der Leye.

In Lübbecke kommt ein Bürgerhaus unter den Hammer

Weniger betroffen von Versteigerungen war das Bürgertum. Immer schon war es dem wirtschaftlichen Wandel und den jeweiligen Moden der Zeit ausgesetzt. Immer schon wusste es sich zu helfen. Die Bürger standen in keinem Lehnsverhältnis wie der Adel. Sie waren nicht leib- und grundhörig wie die Bauern. Die Bürger entschieden eigenverantwortlich. Sie nahmen das Risiko eines Scheiterns in Kauf, während der Adel immer auf den Schutz seines Lehnsherrn vertrauen konnte, wie der Bauer auf den Schutz seines Grundherrn. Im Gegensatz zu der erstarrten adeligen und bäuerlichen Gesellschaft war der Bürger beweglich, was Haus und Vermögen betraf. Er lebte in einer Rechtsgemeinschaft, die ihm viele Pflichten auferlegte, aber auch viel persönliche Freiheit zukommen ließ.

Im Jahre 1814 kam in Lübbecke nur ein Bürgerhaus unter den Hammer, nämlich das Haus Nr. 149 an der Tonstraße.[33] Es wurde am 10. Juni vom Mindener Tribunal ausgeschrieben. Hauseigentümer war der Schmied Bödeker. Das Haus hatte eine Länge von 7 Fach.[34] Im Hof lag die Schmiede. Bödeker besaß noch einen Bergteil von zwei Scheffelsaat.[35] Der Lübbecker Glasermeister Bergmann hatte die Versteigerung des Hauses Nr. 149 betrieben. Das Verfahren konnte möglicherweise abgewendet werden, denn 1843 ist Bödeker, damals 76 Jahre alt, in der Bürgerliste als Haushaltsvorstand eingetragen. Ihm folgt der Schlosser Schiereck.

Münzen und Fälschungen

Im Münzwesen war 1814 kriegsbedingt die französische Währung mit dem Doppelten Napoleon d´or und dem Doppelten Louisd´or noch im Umlauf. Es gab die preußische Münze, den Doppelten Friedrich d´or, eine Nachahmung der französischen Goldmünze. Daneben waren diverse Silbermünzen im Umlauf. Neben der preußischen und der französischen Münze waren brabandsche und holländische Münzen im Umlauf.

Auch Fälscher waren am Werk gewesen, um ihre Produkte in den Wirtschaftskreislauf einzubringen. Es zirkulierten gefälschte französische 5-Franken-Münzen mit dem Prägejahr 1813. Sie trugen auf der Bildseite den Kopf  Napoleons. Der Ex-Kaiser hatte auf dem gefälschten Bildnis Haare lassen müssen und auch Blätter aus dem Lorbeerkranz, der sein Haupt nach Cäsarenart schmückte. Die Umschrift Napoleon Empereur wies Unebenheiten auf, die in der „Wochenschrift für das Fürstenthum“ in ihrer Ausgabe vom 17. Oktober 1814 beschrieben werden. Die Münze bestand aus Kupfer und war mit einer dünnen Silberplatte legiert. Eine durchgängig geprägte Silbermünze wurde also vorgetäuscht. Diese Art der Verpackung von Hartgeld war nicht nur in den Fälschwerkstätten üblich.

Martinimesse in Minden im Jahre 1814

Eine Attraktion war im Herbst 1814 wieder einmal die Martinimesse in Minden. Händler aus Hannover, Braunschweig, Elberfeld, Hamm, Kassel und Einbeck hatten sich angesagt. Sie priesen ihre Waren Anfang November in der genannten Wochenschrift an. Trotz der überstandenen Kriege gab es ein reichhaltiges Warenangebot, darunter auch englische Waren. Teile von ihnen waren offensichtlich gehortet worden. Trotz aller Durchsuchungen und Deklarationen der Kaufleute hatte es immer versteckte Lager gegeben. Angeboten wurden u. a. Tuche aus Manchester, englisches Strickgarn und Gesundheitsflanell für Gichtkranke. Auch englische Modeerzeugnisse wie Piquet Westen und Musseline waren im Angebot.

Darüber hinaus gab es genügend modische Artikel wie weiße und couleurte Herren-Halstüche; seidene, wollene, baumwollene Herren- und Damenstrümpfe, seidene, lederne und Batist-Mousline Handschuhe, so wie auch Pelzhandschuhe für Herren, Damen und Kinder. Herren- und Damenschuhe, Pelzschuhe und Pelz-Stiefeln für Damen. Lederne und wollene Pantoffeln; gestrickte Damen-Röcke und Kinder-Kleider, gestrickte Kamisöler[36] für Herren und Damen, eine sehr bequeme Sorte Halstuch-Einlagen mit und ohne Fischbein[37].“ Die genannten Modeartikel bot Joseph Meier Frank auf dem kleinen Domplatz in Minden an.

Der Händler J. N. Helfft aus Braunschweig warb für seine geschmackvollen Putz- und Modewaren, die er auf den Messen in Frankfurt und Leipzig eingekauft hatte. Eine reiche Auswahl an Hüten, darunter auch Nachtmützen, wartete auf Kundschaft. Händler Helfft erwartete ein geneigtes Publikum, dem er seine Waren in der Iserschen Apotheke Oben am Markt Nr. 182 zu präsentieren gedachte.

Ein Ausflug an die Nordsee

Für die Nordseefreunde im Fürstentum Minden gab es eine erfreuliche Nachricht. Das Nordseebad Norderney meldete sich bei seinen Kunden zurück. Die Franzosen hatten die Insel verlassen. Die „Wochenschrift für das Fürstenthum Minden“ ließ ihre Leser am 15. August 1814 wissen: „Mit Bewilligung eines hohen Gouvernements sind auf Kosten des Staates alle zur [Bade-]Anstalt gehörigen Gebäude, welche den Franzosen zu Casernen gedient haben … wieder in Stand gesetzt, und Unterzeichnetem [Medizinalrat von Halem] ist von neuem die Aufsicht über die Anstalt und die Sorge für das Wohl der Badegäste anvertraut.“ Für die Bäder im Meer standen wieder die fahrbaren Umkleidekabinen bereit, um die Gäste mit einer Pferdestärke in das Wellenbad zu befördern.

„Sie kehren wieder die frohen Tage [auf Norderney] auch für die, welche zur Herstellung verlorener Gesundheit und zur Aufmunterung des Geistes von unserm Seebade und den mit demselben verbundenen Vergnügungen Gebrauch machen wollen.“ Das von den Franzosen besetzte Badehaus und das Conversationshaus standen den Gästen wieder offen. Wer ein frisches Wellenbad bei Wind und Wetter scheute, auf den wartete ein aufwärmendes Bad im Badehaus. Das Conversationshaus bot gute Musik und eine schickliche Lesebibliothek mit Erbauungsliteratur. Die frivolen Geschichten aus der französischen Literatur, wie sie auch in den gebildeten, französisch sprechenden Kreisen Deutschlands geschätzt wurden, waren aus der Bibliothek verbannt. Schließlich sollte der gute Ruf nicht beschädigt werden. Wer sich für die Hinterlassenschaften des französischen Militärs interessierte, konnte die Befestigung besichtigen, den verlassenen Außenposten des französischen Diktators zur Absicherung der Kontinentalsperre. Wer sich bei aller künstlichen Unterhaltung trotzdem langweilte, dem bot sich die Natur so herrlich an wie am Tage der Schöpfung.

Lübbecke, den 20.01.2014 


[1] Entsprach in etwa dem Kreis Minden-Lübecke.
[2] Stadtarchiv Lübbecke (zit.: StadtAL), A 864, Bl. 2. Wurde vermutlich als Drucksache publiziert.
[3] Übersetzung in: Wochenschrift für das Fürstenthum Minden, 14. April 1814, Nr. 27.
[4] Seit 1830 im Grappendorf´schen Hof am Niederwall, bekannt als Altes Amtsgericht.
[5] Verbandsmaterial aus gezupftem Leinen.
[6] Buchholz an der Weser, heute Stadtteil von Petershagen.
[7] Futterwanne.
[8] Nach preußischem Maß entsprach 1 Quart 1,145 Liter.
[9] Aus in der Mühle gebeuteltem (ausgesiebtem) Mehl, Feinbrot gegenüber dem Grobbrot für Soldaten.
10] StadtAL, Stadtchronik 19. Jahrhundert, Bl. 47.
[11] Spieß.
[12] StadtAL, A 781, Bl. 5 ff.
[13] Ebd., Bl. 49 f.
[14] StadtAL, A 864, Bl. 28 ff.
[15] Ebd., Bl. 49.
[16] Gesetzsammlung für die Königlichen Preußischen Staaten 1815, S. 195.
[17] Ebd., S. 84.
[18] Ein Teil des Fürstentums Minden war 1811 zum Kaiserreich Frankreich geschlagen worden. Um die Kontinentalsperre durchsetzen zu können, war ein Gebiet nördlich einer Linie, die von Wesel über Haltern, Telgte, Minden, Nienburg bis über Lauenburg hinaus führte, französisch geworden. Englische Waren durften nicht eingeführt werden bzw. wurden, falls vorhanden, konfisziert. Die Ausfuhr nach England war mit überhöhten Zöllen belegt.
[19] Helmut Hüffmann, Bauern, Bürger und Adelige in der Zeit des Umbruchs im 19. Jahrhundert. In: Ravensberger Blätter, 1995, Heft 1.
[20] Gesetzsammlung für die Königlichen Preußischen Staaten 1820, S. 169 ff.
[21] Abgeleitet vom englischen collar = Kragen. Ein auch über die Schulter fassendes Gewebe oder Tuch. Konnte auch in Leder oder Pelz ausgeführt sein.
[22] Ärmellose Weste.
[23] Umhang, Überrock.
[24] Helmut Hüffmann, Unterschichten und Obrigkeit. Zur sozialen Lage der städtischen und ländlichen Unterschichten im Raum Lübbecke in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. In: Eine Region im Aufbruch. Die Revolution von 1848/49 in Ostwestfalen-Lippe. Bielefeld 1998.
[25] Aus der „französischen Zeit“ übernommener Gerichtsstand.
[26] Die Hofgebäude wurden in den frühen 1960er Jahren abgebrochen.
[27] Im Jahre 1910 erwarb Bäcker Spilker die Gebäude. In der Scheune wurde ein Kino eingerichtet.
[28] Sein Amt leitet sich aus der „französischen Zeit“ her.
[29] Später Grunewald`sche Mühle, Niedertorstraße 19.
[30] Nach Angaben von Karl Adolf von der Horst, Die Rittersitze der Grafschaft Ravensberg und des Fürstentums. Nachtrag, Lübbecke 1898, S. 144.
[31] Gemeint sind die Gefache eines Fachwerkhauses.
[32] StadtAL, Erwerbungen: Hof- und Hausgeschichte 2.
[33] Später Tonstraße 12.
[34] Wie Anm. 31.
[35] Ein Begräbnisplatz ist nicht ausgewiesen.
[36] Unterweste.
[37] Stäbchen aus den Barten des Bartenwals wurden zum Absteifen benutzt.

Die nicht ausgewiesenen Zitate sind dem zitierten Zeitschriftenband „Wochenschrift für das Fürstenthum Minden“ entnommen.

Autor: Stadtarchivar Helmut Hüffmann, Fotonachweis: Stadtarchiv Lübbecke 

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