Anläßlich des Jubiläums "50 Jahre Bierbrunnen" im Jahre 2004 lohnt sich ein Blick in die Stadtgeschichte, um die zeitgenössischen Quellen zum Thema Bierbrauen sprechen zu lassen.
Die im Stadtbuch eingetragene erste Erwähnung zum Brauwesen der Stadt bezieht sich auf die Zeit um 1400. Damals war den Brauern auferlegt, nur die im städtischen Eigentum stehenden Braupfannen zu benutzen. Für die Nutzung war ein entsprechendes Entgelt an die Stadtkasse abzuführen. In demselben Buch sind im Jahre 1554 Regeln für die Lübbecker Brauer eingetragen. Preis und Braumenge waren von der Gewerbeaufsicht, ausgeübt vom Stadtrat, vorgeschrieben. Eine freie den Brauern überlassene Preisgestaltung gab es nicht. Der Mindener Pfarrer Schlichthaber bemerkt in der von ihm 1754 herausgegebenen Mindischen Kirchengeschichte, dass das Lübbecker Bier nur von mäßiger Qualität sei und überhaupt die Brauer vor Ort wenig von ihrem Geschäft verstehen würden. Diese Aussage wurde später von Lokalpatrioten heftig bestritten. Richtig oder falsch? Was sagen die Quellen dazu?
In einem Bericht der Regierungskommission Minden vom 28. Oktober 1699 wird festgestellt, dass "die Braunahrung in der Stadt Lübke", also die Bierbrauerei, "in Abgang geraten sei". Die im Rathaus vorgeladenen Bierbrauer gaben zu Protokoll, daß die Ursache für den Niedergang des Brauwesens nur zum Teil auf die Verteuerung der Lebensmittel zurückzuführen sei. Der hauptsächliche Grund sei in den dörflichen Braustellen zu suchen, denn hier auf dem Lande sei keine Verbrauchssteuer wie in den Städten fällig.
Am 16. September 1704 brachte der Stadtsekretär eine Klage aus der Bürgerschaft zu Papier, in der es hieß, dass in der Stadt bereits seit vier Tagen kein Bier mehr zu bekommen sei. Die Brauer wurden vorgeladen und aufgefordert, den Bedürfnissen der Bürger nachzukommen. Um dem Biermangel abzuhelfen, wurden die Brauer an ihre Pflichten erinnert, die sie gegenüber der Stadtverwaltung und zum Wohle der Bürgerschaft eingegangen waren. Danach sollte Bier stets in ausreichender Menge angeboten werden und von guter Qualität sein. So stand es jedenfalls auf dem Papier.
Die Realität sah jedoch anders aus. Sollten sie ihren Pflichten als Brauer in Zukunft nicht nachkommen, dann, so der Bürgermeister, würden empfindliche Geldstrafen verhängt. Die im Rathaus anwesenden Brauer unter Vorsitz von Bäcker und Brauer Caspar Gerd Wittemeyer versprachen ihr möglichstes zu tun, um dem Mangel abzuhelfen. Wittemeyer übte einen Doppelberuf aus. Er war gleichzeitig Bäcker und Brauer. Diese handwerkliche Kombination traf auf die meisten der Anwesenden zu.
Die Klagen über die nur mäßige Qualität des Lübbecker Bieres rissen nicht ab. Zum Leidwesen der Einheimischen und der Reisenden war trotz Strafandrohung an manchen Tagen in der Stadt kein Bier zu haben. Angebot und Nachfrage hielten sich nicht die Waage. Überprüfungen hatten ergeben, dass es den Brauern oft an den nötigen Gerätschaften mangelte. Waren diese vorhanden, dann waren sie häufig defekt. Schließlich sahen sich "Ritterschaft, Bürgermeister und Rat", so die Bezeichnung der Stadtverwaltung, gezwungen, eine neue Brauordnung zu erlassen. Am 24. Mai 1717 war die neue Ordnung beschlossen und am 4. Juli publiziert, das heißt sie war beim sonntäglichen Gottesdienst von der Kanzel verlesen worden.
Die neue Ordnung schrieb zwei Braupfannen vor. Die Anschaffungskosten hatten die Brauer selbst zu tragen. Die Brautage waren einzuhalten. Kein Brauer durfte den anderen bei der Ausübung seiner Tätigkeit behindern. Die Anzahl der Brauer war auf 12 beschränkt. Jeder, der sich zum Brauen bei der Stadtverwaltung einschreiben ließ - das waren vor allem die Bäcker -, hatte die notwendigen Gerätschaften vorzuweisen. Dazu gehörten Kühl- und Bierfässer sowie zwei Braupfannen. Jeder Brauer hatte darauf zu achten, dass er sein Malz aus "guter reiner Gerste" herstellte.Zum sogenannten Armenbier, bestimmt für die Tagelöhner und Dienstboten, die sich nur ein Bier minderer Qualität leisten konnten, hieß es in der Brauordnung, dass zum Brauen nur die Hälfte an Malz und Hopfen anzusetzen sei. Entsprechend war der Preis zu regulieren.
Bevor das Bier zum Kauf angeboten wurde, musste ein Probetrunk im Rathaus abgegeben werden. Ein Mitglied des Magistrats entschied über die Freigabe des Bieres. Danach wurde der Preis festgelegt, mit Kreide "ans Brett" geschrieben und durch Ausruf bekanntgemacht. Mit dem "Brett" war eine Tafel am Rathaus gemeint.
In der Lübbecker Steuerkasse der Akzise wurde 1732 ein Register aller Schankwirtschaften im Steuerbezirk Lübbecke angefertigt. Alle Wirte schenkten Branntwein aus, aber nicht alle Bier. In Gehlenbeck gab es fünf Wirtschaften, aber nur eine schenkte Bier aus. Die beiden Nettelstedter Wirte, wie die anderen Krüger genannt, schenkten nur Branntwein aus. Von den vier Isenstedter Krügern schenkte nur einer Bier aus.
Die Klagen über das Lübbecker Bier rissen nicht ab. Die Steuerbehörde war aufgeschreckt, weil die Biersteuer mangels Konsum zurückging. "Ritterschaft, Bürgermeister und Rat", so die offizielle Bezeichnung der Stadtverwaltung, erließen am 28. März 1785 folgende Bekanntmachung: "Solange hier keine öffentliche Brauanstalt eingeführt und das private Brauen nicht gänzlich eingestellt wird, ist es fast unmöglich, die eingerissenen Mängel und Gebrechen auch bei der genauesten Aufsicht zu beheben." Von einem öffentlichen Brauhaus wollten die Lübbecker Brauer nichts wissen. Auch der Magistrat sah einer solchen Einrichtung mit gemischten Gefühlen entgegen. Bau- und Einrichtungskosten mussten aufgebracht und ein Braumeister bezahlt werden. Privates geheimes Brauen in einem Hinterhaus war in einem solchen Fall nicht auszuschließen. Um den Bau zu finanzieren, musste mit Preiserhöhungen gerechnet werden. Also wurde das Projekt nicht weiter verfolgt. Vorläufig wurde, wie gehabt, weitergewurschtelt.
Am 8. Februar 1819 entschied die Regierung, dass bei privater Bereitung des Haustrunks in gewöhnlichen, nicht eingemauerten Kochkesseln die Braumalzsteuer entfalle. Dagegen war die Bereitung des Bieres in Brauhäusern in feststehenden Kesseln zu besteuern, auch wenn es sich um private Inanspruchnahme handelte. Mit Wirkung vom 17. August 1848 wurde das Bierbrauen allgemein besteuert. Es wurde kein Unterschied zwischen beweglichen und unbeweglichen Kesseln mehr gemacht. Das traf vor allem Gastwirte, die bisher in ihren Hinterstuben ihr Hausbier steuerfrei zusammengebraut hatten.
Zu dieser Zeit waren in Lübbecke an der Papenstraße, später Bergertorstraße, eine Brauerei und eine Tuchfabrik gegründet worden, die Bürgermeister Strubberg für wert hielt, in der Stadtchronik aufgenommen zu werden. Der Bürgermeister schrieb unter Bezug auf das Jahr 1843:"Seit längerer Zeit [seit 1842] bestehen hier zwei größere Anlagen, deren bis jetzt noch nicht Erwähnung geschehen ist nemlich
a. Die Bierbrauerei von Herrn Ernst Barre, welcher ein guter Fortgang zu wünschen ist, damit der Genuß des Bieres den des Branntweins vermindere und
b. die Tuchfabrik des Herrn Hörkens, welche außer anderen Gegenständen, Schiffstaue liefert und weithin versendet."
Die Wirtschaftskrise des Jahres 1855 wurde für beide Betriebe, Barre und Hörkens, zum Entscheidungsjahr. Während Hörkens Arbeiter entlassen musste, konnte Barre mit tatkräftiger Hilfe seiner Frau Elise den Betrieb ohne Entlassungen fortführen.
Es sollte nur noch wenige Jahre dauern, und die Tuchfabrik musste zugunsten der Papierfabrik Kuhlmann aufgegeben werden. Die Bäcker Böhne und Osthoff waren zu dieser Zeit noch als Brauer tätig.
Darauf nimmt ein Eintrag in der Stadtchronik zum Jahre 1858 Bezug. "Es gibt in Lübbecke drei Bierbrauereien", heißt es dort, "wovon eine bayerisch". Mit letzterer ist die Brauerei Barre gemeint.
Lübbecke, 3. November 2004