Stadt Lübbecke

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Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe

Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde (§ 34a Gewerbeordnung (GewO)).

Seit dem 01.08.2017 ist der Kreis Minden-Lübbecke als Kreisordnungsbehörde für die Erlaubniserteilung zuständig.

Weitere Informationen zum Thema "Bewachungsgewerbe" finden Sie auf den Internetseiten des Kreises Minden-Lübbecke.

Zuständige Behörde

Rechts- und Ordnungsamt »
Kreis Minden-Lübbecke
Telefon: +49 571 807-0
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Herr Jörg Bäumer »
Rechts- und Ordnungsamt
Telefon: +49 571 807 21621
Fax: +49 571 807 31621
E-Mail oder Kontaktformular

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