Stadt Lübbecke

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Bewachungsgewerbe

Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde (§ 34a Gewerbeordnung (GewO)).

Seit dem 01.08.2017 ist der Kreis Minden-Lübbecke als Kreisordnungsbehörde für die Erlaubniserteilung zuständig.

Weitere Informationen zum Thema "Bewachungsgewerbe" finden Sie auf den Internetseiten des Kreises Minden-Lübbecke.

Zuständige Behörde

Rechts- und Ordnungsamt »
Kreis Minden-Lübbecke
Telefon: +49 571 807-0
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Herr Jörg Bäumer »
Rechts- und Ordnungsamt
Telefon: +49 571 807 21621
Fax: +49 571 807 31621
E-Mail oder Kontaktformular

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