Inhaber beziehungsweise Betreiber eines Gewerbes oder einer Gaststätte können von der zuständigen Behörde dahingehend überwacht werden, ob die für sie einschlägigen Rechtsvorschriften aus dem Gewerbe- oder Gaststättenrecht eingehalten werden.
Die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten sind dabei sehr unterschiedlich geregelt und richten sich nach der jeweiligen Erlaubnisart. So sind
zuständig.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite: Einheitlicher Ansprechpartner NRW.
Bürger-Telefon 0571 807-15 999
Wir sind telefonisch, schriftlich oder per E-Mail für Sie da. Wenn Ihr persönliches Erscheinen erforderlich ist, vereinbaren Sie bitte vorher per Telefon oder E-Mail einen Termin.
Telefon allgemein 05741 276-0
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