Stadt Lübbecke

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Arbeitslosengeld II

Erwerbsfähige Hilfebedürftige und Personen, die mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen nach dem SGB II (das sogenannte Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld) erhalten. Arbeitslosengeld II wird nur auf Antrag erbracht.

Sie haben grundsätzlich einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II, wenn Sie

  • erwerbsfähig sind, d. h. dass Sie unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich arbeiten können,
  • hilfebedürftig sind, d. h. dass Sie Ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus Ihrem Einkommen und Vermögen oder durch die Hilfe von Dritten bestreiten können,
  • das 15. Lebensjahr vollendet und Ihre individuelle Altersgrenze (in der Regel das gesetzliche Renteneintrittsalter) noch nicht erreicht haben und
  • Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Für bestimmte Personengruppen (z. B. Studenten, Auszubildende, ausländische Staatsangehörige) bestehen Einschränkungen hinsichtlich eines möglichen Leistungsanspruchs.

Nähere Informationen erhalten Sie bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Jobcenter. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der rechten Spalte. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Kreises Minden-Lübbecke.

Seit dem 1. Januar 2018 erbringt der Kreis Minden-Lübbecke alle Leistungen nach dem SGB II in alleiniger Verantwortung. Dies bringt einige organisatorische Veränderungen mit sich. Die Leistungsbearbeitung erfolgt dann an den Standorten Bad Oeynhausen, Espelkamp (auch für die Stadt Rahden und die Gemeinde Stemwede), Lübbecke (auch für die Gemeinde Hüllhorst, die Stadt Pr. Oldendorf und Teile der Gemeinde Hille), Minden (auch für Teile der Gemeinde Hille), Petershagen und Porta Westfalica.

Für die Gemeinde Hille gibt es eine Sonderregelung: Bürgerinnen und Bürger der Ortsteile Hartum, Holzhausen II und Rothenuffeln wenden sich bitte an den Standort Minden. Für Bürgerinnen und Bürger der Ortsteile Eickhorst, Hille, Nordhemmern, Oberlübbe, Südhemmern und Unterlübbe ist der Standort Lübbecke zuständig.

Bitte wählen Sie im Suchformular Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Behörde angezeigt werden kann!

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