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Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Wenn minderjährige Kinder und Jugendliche ohne Personensorgeberechtigte in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, spricht man von unbegleiteten minderjährigen Ausländern oder Flüchtlingen (UmF). Die Versorgung dieser Kinder und Jugendlichen obliegt den Jugendämtern.

Weitere Informationen finden Sie hier

Zuständige Behörde

Jugendamt »
Kreis Minden-Lübbecke
Telefon: +49 571 807-0
Fax: +49 571 807-30000
E-Mail oder Kontaktformular

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