Ausländische Staatsangehörige, die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und Asyl begehren, werden zunächst an die zuständige Aufnahmeeinrichtung des jeweiligen Bundeslandes weitergeleitet. Für die Entscheidung über den Asylantrag ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zuständig.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Kreises Minden-Lübbecke.
Bürger-Telefon 0571 807-15 999
Wir sind telefonisch, schriftlich oder per E-Mail für Sie da. Wenn Ihr persönliches Erscheinen erforderlich ist, vereinbaren Sie bitte vorher per Telefon oder E-Mail einen Termin.
Telefon allgemein 05741 276-0
Telefon Bürgerbüro 05741 276-115
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