Verlagerung der Beihilfesachbearbeitung auf die kvw-Beihilfekasse in Münster
Der Kreis Minden-Lübbecke überträgt die Beihilfesachbearbeitung im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit auf die kvw-Beihilfekasse in Münster.
Ab dem 01.07.2019 werden Beihilfeanträge für die Lehrkräfte an Grund-, Haupt-, und Förderschulen im Kreis Minden-Lübbecke von der kvw-Beihilfekasse in Münster bearbeitet.
Ab dem 01.08.2019 geht die Sachbearbeitung für die Beihilfeberechtigten des Kreises Minden-Lübbecke sowie für die Beihilfeberechtigten der Kreispolizeibehörde auf die kvw-Beihilfekasse in Münster über.
Weitere Informationen zur Verlagerung der Beihilfesachbearbeitung entnehmen Sie bitte den folgenden Informationsschreiben.
Information für Beihilfeberechtigte der Kreisverwaltung Minden-Lübbecke
Informationen für Beihilfeberechtigte der Kreispolizeibehörde
Alles Wichtige rund um die Beihilfebeantragung bei der kvw-Beihilfekasse Münster finden Sie hier sowie auf den Seiten der kvw-Beihilfekasse Münster.
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Informationen z. B. zum Beihilfeanspruch bei Beurlaubung, zur Kostendämpfungspauschale etc. finden Sie auf den Seiten der Bezirksregierung Detmold und des Landesamtes für Besoldung und Versorgung:
Für Fragen insbesondere im Zusammenhang mit der neuesten Allgemeinverfügung des Kreises Minden-Lübbecke stehen die Experten des Kreises unter dem offiziellen
Bürger-Telefon 0571 807-15 999
zur Verfügung.
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Telefon allgemein 05741 276-0
Telefon Bürgerbüro 05741 276-115
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