Stadt Lübbecke

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Fischerprüfung

Die Untere Fischereibehörde des Kreises Minden-Lübbecke führt zweimal jährlich, im Frühjahr und im Herbst, eine Fischerprüfung durch, die Voraussetzung für die Erteilung eines Fischereischeins ist.

Weitere Informationen zur Fischerprüfung finden Sie auf der Internetseite des Kreises Minden-Lübbecke.

Zuständige Behörde

Rechts- und Ordnungsamt »
Kreis Minden-Lübbecke
Telefon: +49 571 807-0
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Herr Frank Müller »
Rechts- und Ordnungsamt
Telefon: +49 571 807 21640
Fax: +49 571 807 31640
E-Mail oder Kontaktformular

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