Die allgemeinen Anforderungen an Errichtung und Betrieb von Schankanlagen richten sich nach der Betriebssicherheitsverordnung, dem Gesetz über die Bereitsstellung von Produkten auf dem Markt und den Technischen Regeln für Getränkeschankanlagen (TRSK).
Zu den Getränkeschankanlagen gehören auch die Räumlichkeiten, in denen die technischen Gerätschaften aufgestellt sind.
Reinigungen
Die Reinigung von Schankanlagen liegt in der alleinigen Verantwortung des Gewerbetreibenden und kann von ihm selbst vorgenommen, aber auch auf geeignete Fachfirmen übertragen werden. Die Räumlichkeiten, in denen sich Schankanlagen oder Teile davon befinden, müssen in die Reinigungen einbezogen werden, auch und besonders der Bierkeller.
Auskünfte erteilt die
Für Fragen insbesondere im Zusammenhang mit der neuesten Allgemeinverfügung des Kreises Minden-Lübbecke stehen die Experten des Kreises unter dem offiziellen
Bürger-Telefon 0571 807-15 999
zur Verfügung.
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