Messen, Ausstellungen, Jahr-, Spezial-, Volks- und Wochenmärkte, die außerhalb der Ladenöffnungszeiten, insbesondere an Sonn- und Feiertagen, stattfinden, bedürfen der Erlaubnis des zuständigen Gewerbeamtes. Die Festsetzung legt dem Veranstalter (natürliche oder juristische Person) aber auch besondere Pflichten auf, um einen geregelten Ablauf der Veranstaltung zu garantieren.
Verwaltungsgebühren für die Entscheidung über die Festsetzung von Messen, Ausstellungen, Märkten und Volksfesten werden basierend auf dem Gebührengesetz NRW in Verbindung mit der hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW mit zugehörigem Gebührentarif, hier Tarifstelle 12.13, im Rahmen gesetzlicher Rahmengebühr erhoben.
Die Verwaltungsgebühr ist nach Aufwand des Verfahrens zu bemessen und kann daher je nach Gegenstand, Zeit, Öffnungszeiten und Platz der Veranstaltung unterschiedlich sein.
Für Fragen insbesondere im Zusammenhang mit der neuesten Allgemeinverfügung des Kreises Minden-Lübbecke stehen die Experten des Kreises unter dem offiziellen
Bürger-Telefon 0571 807-15 999
zur Verfügung.
Aufgrund der aktuellen Corona-Situation ist das Rathaus für den Besucherverkehr geschlossen. Wir sind aber telefonisch, schriftlich oder per E-Mail für Sie da.
Wenn Ihr persönliches Erscheinen erforderlich ist, vereinbaren Sie bitte vorher per Telefon oder E-Mail einen Termin.
Telefon allgemein 05741 276-0
Telefon Bürgerbüro 05741 276-115
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