Jugendliche unter 18 Jahren, die eine Ausbildung in einem Ausbildungsbetrieb antreten wollen, müssen vor Aufnahme der Ausbildung eine ärztliche Untersuchung vornehmen lassen. Für diese Untersuchung sind bei dem Einwohnermeldeamt der Hauptwohnsitzbehörde die Untersuchungsberechtigungsscheine erhältlich. Zusätzliche Ausgabe eines Fragebogens über den gesundheitlichen Zustand des Jugendlichen für den Arzt.
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