Stadt Lübbecke

Schnellmenü

Inhaltsbereich

A B CD E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W XYZ Alle
 

 

Vaterschaftsanerkenntnisse

Wenn Sie nicht verheiratet sind, kann der Vater nur in das Geburtenbuch eingetragen werden, wenn die Vaterschaft formell anerkannt worden ist. Die Erklärung zur Anerkennung der Vaterschaft kann nur freiwillig erfolgen und muss in besonderer Form beurkundet werden. Von dieser Urkunde erhalten die Mutter, der Vater und das Kind jeweils eine beglaubigte Abschrift.

Die Mutter des Kindes muss der Vaterschaftsanerkennung persönlich zustimmen. Ist die Mutter minderjährig, bedarf ihre Zustimmungserklärung der Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter. Auch die Zustimmungserklärung der Mutter muss beurkundet werden.

Die Vaterschaftsanerkennung ist schon vor der Geburt des Kindes möglich.

Ein Minderjähriger kann nur selbst seine Vaterschaft anerkennen, sein gesetzlicher Vertreter muss aber zustimmen. Diese Zustimmung muss ebenfalls beurkundet werden.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Kreises Minden-Lübbecke.

Bitte wählen Sie im Suchformular Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Behörde angezeigt werden kann!

Bürgerbüro mit Terminvereinbarung

Wir empfehlen, vorher online einen Termin im Bürgerbüro zu vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden.

Jetzt Termin vereinbaren!


Schnell gefunden

Abfallkalender 2023
Was erledige ich wo?
  Stadtplan  
Ausweise und Pässe  Servicezeiten
Ratsinformation     Satzungen
Stadtgeschichte  Sportplatzampel
Stellenangebote  Mängelmelder
SEPA Lastschriftmandat