Die öffentliche Wasserversorgung ist eine kommunale Pflichtaufgabe. Die öffentlichen Wasserversorgungsunternehmen (Stadtwerke, Gemeindewerke, Zweckverbände) haben für die Sicherstellung von für den menschlichen Genuß und Gebrauch geeignetem Wasser (Trinkwasser) in der durch die Trinkwasserverordnung vorgeschriebenen Qualität in ausreichender Menge zu sorgen.
Umfassende Informationen zum Bereich Trinkwasser finden Sie auch auf den Internetseiten des Kreises Minden-Lübbecke.
Ihr Ansprechpartner beim Kreis Minden-Lübbecke:
Für Fragen insbesondere im Zusammenhang mit der neuesten Allgemeinverfügung des Kreises Minden-Lübbecke stehen die Experten des Kreises unter dem offiziellen
Bürger-Telefon 0571 807-15 999
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