Wenn Sie beruflich mit Lebensmitteln arbeiten wollen, benötigen Sie vor Arbeitsaufnahme eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz durch das Gesundheitsamt. Dies ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Es handelt sich dabei um eine Art "Schulung", in der Sie mündlich und schriftlich belehrt werden über die persönliche Hygiene, die Hygiene am Arbeitsplatz und mögliche Tätigkeitsverbote.
Die Belehrungen werden jeweils mittwochs vormittags und nachmittags als Gruppenveranstaltung im Gesundheitsamt Minden durchgeführt. Eine vorherige Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich. Dies können Sie telefonisch oder jetzt auch online machen.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen an der Belehrung in Begleitung eines Erziehungsberechtigten teilnehmen. Falls eine andere Person den Minderjährigen begleitet, benötigt diese eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
Weitere Informationen sowie den Link zur Online-Reservierung finden Sie auf den Seiten des Gesundheitsamtes des Kreises Minden-Lübbecke.
Für Fragen insbesondere im Zusammenhang mit der neuesten Allgemeinverfügung des Kreises Minden-Lübbecke stehen die Experten des Kreises unter dem offiziellen
Bürger-Telefon 0571 807-15 999
zur Verfügung.
Aufgrund der aktuellen Corona-Situation ist das Rathaus für den Besucherverkehr geschlossen. Wir sind aber telefonisch, schriftlich oder per E-Mail für Sie da.
Wenn Ihr persönliches Erscheinen erforderlich ist, vereinbaren Sie bitte vorher per Telefon oder E-Mail einen Termin.
Telefon allgemein 05741 276-0
Telefon Bürgerbüro 05741 276-115
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