Die Schulpflicht beginnt für alle Kinder, die bis zum 30. September das 6. Lebensjahr vollendet haben. Zuvor findet jedoch eine Einschulungsuntersuchung des Kindes durch Ärztinnen des Gesundheitsamtes statt. In dieser Untersuchung wird gemeinsam mit den Eltern eine Empfehlung zur Schulfähigkeit gefunden.
Wenn die Einschulung Ihres Kindes bevorsteht, haben Sie zu der Untersuchung sicherlich viele Fragen. Diese werden in einem Informationsblatt zur Einschulungsuntersuchung gerne beantworten. Sie können dort auch den Fragebogen zur Einschulungsuntersuchung ansehen und herunterladen.
Sofern sich Hinweise auf besondere Schwierigkeiten ergeben, bieten wir Ihnen einen separaten Untersuchungs- und Beratungstermin an. Dazu füllen Sie bitte den Anmeldevordruck für separate Einschulungsuntersuchungen aus und senden diese an den Kreis Minden zurück.
Weitere umfassende Informationen zur Schuluntersuchung sowie das genannte Informationsblatt und den Vordruck für die separate Einschulungsuntersuchung finden Sie auf den Seiten des Gesundheitsamtes für den Kreis Minden-Lübbecke.
Bürger-Telefon 0571 807-15 999
Wir sind telefonisch, schriftlich oder per E-Mail für Sie da. Wenn Ihr persönliches Erscheinen erforderlich ist, vereinbaren Sie bitte vorher per Telefon oder E-Mail einen Termin.
Telefon allgemein 05741 276-0
Telefon Bürgerbüro 05741 276-115
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