Stadt Lübbecke

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Kinder- und Jugendgesundheitsdienst

In bestimmten Bereichen fordert der Gesetzgeber, dass eine ärztliche Untersuchung durch eine öffentliche Stelle erfolgen muss. Für Menschen, die Ihren Hauptwohnsitz im Kreis Minden-Lübbecke haben, wird diese amtsärztliche Untersuchung im Gesundheitsamt durchgeführt.

Umfassende Informationen zum Kinder- und Jugendgesundheitsdienst finden Sie auf den Internetseiten des Kreises Minden-Lübbecke.

Zuständige Behörde

Gesundheitsamt Minden »
Kreis Minden-Lübbecke
Telefon: +49 571 807-0
E-Mail oder Kontaktformular

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