Unter Schulverwaltung versteht man jede verwaltende Tätigkeit im Schulwesen, die weder als pädagogische Bildungsarbeit noch als Schulaufsicht zu qualifizieren ist.
Schulverwaltung bezieht sich in erster Linie auf die äußeren Schulangelegenheiten. Zu ihr werden damit zunächst alle organisatorischen Grundakte gezählt. Hierzu gehören Gründung, Änderung und Schließung von Schulen, die Festlegung von Schulbezirken, Schulaufsichtsbereichen, Schulunterhaltung und -finanzierung sowie die Verwaltung der einzelnen Schule.
Hinweis:
Bei den Schulen, die in Trägerschaft des Kreises Minden-Lübbecke liegen, ist der Kreis Minden-Lübbecke für die Schulverwaltung zuständig.
Zu folgenden Fragen können Sie sich u. a. an die Schulverwaltung wenden:
Wir empfehlen, vorher online einen Termin im Bürgerbüro zu vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden. Wenn Sie mehrere Angelegen-heiten erledigen möchten, buchen Sie bitte für jede Dienstleistung einen einzelnen Termin.
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