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Hilfe zur häuslichen Pflege

Hilfe zur häuslichen Pflege steht allen Personen zu, die wegen Krankheit oder Behinderung auf Dauer für bestimmte Tätigkeiten und Abläufe im Alltagsleben (Körperpflege, Ernährung, Mobilität, hauswirtschaftliche Verrichtungen) täglich Hilfe zu Hause benötigen. Hierzu gehört auch die Tagespflege.

Umfassende Informationen zur "Hilfe zur häuslichen Pflege" finden Sie auf den Internetseiten des Kreises Minden-Lübbecke.

Zuständige Behörde

Sozialamt »
Kreis Minden-Lübbecke
Telefon: +49 571 807-0
Fax: +49 571 807-30000
E-Mail oder Kontaktformular

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