Wer dauerhaft geistig, seelisch und/oder körperlich behindert sind oder von einer Behinderung bedroht ist und wesentlich an der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft beeinträchtigt ist, kann Anspruch auf Eingliederungshilfe für behinderte Menschen haben.
Umfassende Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Kreises Minden-Lübbecke.Bürger-Telefon 0571 807-15 999
Wir sind telefonisch, schriftlich oder per E-Mail für Sie da. Wenn Ihr persönliches Erscheinen erforderlich ist, vereinbaren Sie bitte vorher per Telefon oder E-Mail einen Termin.
Telefon allgemein 05741 276-0
Telefon Bürgerbüro 05741 276-115
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