Wenn Sie in einer Betreuungseinrichtung wohnen, sollen Sie besonders geschützt werden. Dieses Ziel soll mit dem Gesetz über das Wohnen mit Assistenz und Pflege in Einrichtungen (Wohn- und Teilhabegesetz/WTG) erreicht werden. Die in diesem Gesetz festgelegten Aufgaben führt die Heimaufsicht durch.
Die Heimaufsicht ist zuständig für alle im Kreisgebiet ansässigen
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