Wenn Sie in einer Betreuungseinrichtung wohnen, sollen Sie besonders geschützt werden. Dieses Ziel soll mit dem Gesetz über das Wohnen mit Assistenz und Pflege in Einrichtungen (Wohn- und Teilhabegesetz/WTG) erreicht werden. Die in diesem Gesetz festgelegten Aufgaben führt die Heimaufsicht durch.
Die Heimaufsicht ist zuständig für alle im Kreisgebiet ansässigen
Wir empfehlen, vorher online einen Termin im Bürgerbüro zu vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden.
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